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   BayObLG, 10.09.1992 - 3 ObOWi 78/92   

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https://dejure.org/1992,4390
BayObLG, 10.09.1992 - 3 ObOWi 78/92 (https://dejure.org/1992,4390)
BayObLG, Entscheidung vom 10.09.1992 - 3 ObOWi 78/92 (https://dejure.org/1992,4390)
BayObLG, Entscheidung vom 10. September 1992 - 3 ObOWi 78/92 (https://dejure.org/1992,4390)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweiserhebung; Aufklärungswert; Absprechen; Entkräftung ; Ermittlungsergebnis; Zeuge

Papierfundstellen

  • StV 1993, 8
  • BayObLGSt 1992, 99
  • BayObLGSt 1993, 99
  • VRS 84, 44
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 02.04.1984 - 3 Ss OWi 1795/83
    Auszug aus BayObLG, 10.09.1992 - 3 ObOWi 78/92
    Dabei wird insbesondere auf die Gleichwertigkeit des Beweismittels abgestellt, mit dessen Hilfe die beantragte Beweiserhebung durchgeführt werden soll (BayObLGSt 1978, 170/174; OLG Hamm NStZ 1984, 462; KG aaO; Göhler OWiG 10. Aufl. § 77 Rn. 11, 14, 15 m. w. Rechtsprechungsnachweisen).
  • VGH Bayern, 27.10.1981 - 22 B 2206.79
    Auszug aus BayObLG, 10.09.1992 - 3 ObOWi 78/92
    Als Arbeitsschutzvorschrift wendet sich § 5 Abs. 1 BAZG in erster Linie an den Arbeitgeber als Inhaber des Arbeitszeitregelungen umfassenden Direktionsrechts (vgl. § 15 Abs. 3 BAZG) und äußert sich deshalb insoweit als Beschäftigungsverbot (BayVGH GewArch 1982, 87/88).
  • BayObLG, 26.06.1980 - 1 ObOWi 176/80
    Auszug aus BayObLG, 10.09.1992 - 3 ObOWi 78/92
    Der beantragten Beweiserhebung darf in der Regel ein weiterer Aufklärungswert nicht abgesprochen werden, wenn sie der Entkräftung des bisherigen, lediglich auf der Aussage eines Zeugen beruhenden Beweisergebnisses dienen soll (BayObLGSt 1971, 138/140; VRS 59, 211/213; KG VRS 65, 212; OLG Köln VRS 65, 450/451; OLG Düsseldorf VRS 76, 377/379; VRS 78, 140/141; VRS 81, 296/297).
  • KG, 20.05.1983 - 3 Ws B 127/83
    Auszug aus BayObLG, 10.09.1992 - 3 ObOWi 78/92
    Der beantragten Beweiserhebung darf in der Regel ein weiterer Aufklärungswert nicht abgesprochen werden, wenn sie der Entkräftung des bisherigen, lediglich auf der Aussage eines Zeugen beruhenden Beweisergebnisses dienen soll (BayObLGSt 1971, 138/140; VRS 59, 211/213; KG VRS 65, 212; OLG Köln VRS 65, 450/451; OLG Düsseldorf VRS 76, 377/379; VRS 78, 140/141; VRS 81, 296/297).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.1989 - 2 Ss 12/89
    Auszug aus BayObLG, 10.09.1992 - 3 ObOWi 78/92
    Der beantragten Beweiserhebung darf in der Regel ein weiterer Aufklärungswert nicht abgesprochen werden, wenn sie der Entkräftung des bisherigen, lediglich auf der Aussage eines Zeugen beruhenden Beweisergebnisses dienen soll (BayObLGSt 1971, 138/140; VRS 59, 211/213; KG VRS 65, 212; OLG Köln VRS 65, 450/451; OLG Düsseldorf VRS 76, 377/379; VRS 78, 140/141; VRS 81, 296/297).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 5 Ss OWi 75/91

    Antrag auf Vernehmung eines "Gegenzeugen" im Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Auszug aus BayObLG, 10.09.1992 - 3 ObOWi 78/92
    Der beantragten Beweiserhebung darf in der Regel ein weiterer Aufklärungswert nicht abgesprochen werden, wenn sie der Entkräftung des bisherigen, lediglich auf der Aussage eines Zeugen beruhenden Beweisergebnisses dienen soll (BayObLGSt 1971, 138/140; VRS 59, 211/213; KG VRS 65, 212; OLG Köln VRS 65, 450/451; OLG Düsseldorf VRS 76, 377/379; VRS 78, 140/141; VRS 81, 296/297).
  • OLG Köln, 14.06.1983 - 3 Ss 308/83

    Beweisaufnahme; Inaugenscheinnahme; Ablehnung des Beweisantrages; Ablehnung des

    Auszug aus BayObLG, 10.09.1992 - 3 ObOWi 78/92
    Der beantragten Beweiserhebung darf in der Regel ein weiterer Aufklärungswert nicht abgesprochen werden, wenn sie der Entkräftung des bisherigen, lediglich auf der Aussage eines Zeugen beruhenden Beweisergebnisses dienen soll (BayObLGSt 1971, 138/140; VRS 59, 211/213; KG VRS 65, 212; OLG Köln VRS 65, 450/451; OLG Düsseldorf VRS 76, 377/379; VRS 78, 140/141; VRS 81, 296/297).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1988 - 2 Ss OWi 262/87

    Geschwindigkeitsschätzung

    Auszug aus BayObLG, 10.09.1992 - 3 ObOWi 78/92
    Der beantragten Beweiserhebung darf in der Regel ein weiterer Aufklärungswert nicht abgesprochen werden, wenn sie der Entkräftung des bisherigen, lediglich auf der Aussage eines Zeugen beruhenden Beweisergebnisses dienen soll (BayObLGSt 1971, 138/140; VRS 59, 211/213; KG VRS 65, 212; OLG Köln VRS 65, 450/451; OLG Düsseldorf VRS 76, 377/379; VRS 78, 140/141; VRS 81, 296/297).
  • BayObLG, 28.11.1978 - 1 ObOWi 637/78

    Vernehmung; Ausland; Entlastungszeugen; Beweisantrag; Begründung; Ablehnung;

    Auszug aus BayObLG, 10.09.1992 - 3 ObOWi 78/92
    Dabei wird insbesondere auf die Gleichwertigkeit des Beweismittels abgestellt, mit dessen Hilfe die beantragte Beweiserhebung durchgeführt werden soll (BayObLGSt 1978, 170/174; OLG Hamm NStZ 1984, 462; KG aaO; Göhler OWiG 10. Aufl. § 77 Rn. 11, 14, 15 m. w. Rechtsprechungsnachweisen).
  • BayObLG, 09.08.1971 - RReg. 5 St 564/71

    Beweisantrag; Entlastungszeuge; Vernehmung; Bußgeldverfahren; Ablehnung;

    Auszug aus BayObLG, 10.09.1992 - 3 ObOWi 78/92
    Der beantragten Beweiserhebung darf in der Regel ein weiterer Aufklärungswert nicht abgesprochen werden, wenn sie der Entkräftung des bisherigen, lediglich auf der Aussage eines Zeugen beruhenden Beweisergebnisses dienen soll (BayObLGSt 1971, 138/140; VRS 59, 211/213; KG VRS 65, 212; OLG Köln VRS 65, 450/451; OLG Düsseldorf VRS 76, 377/379; VRS 78, 140/141; VRS 81, 296/297).
  • OLG Hamm, 11.05.2021 - 5 RBs 94/21

    Rechtmäßige Ablehnung eines Beweisantrags bei zu erwartender Nichterweislichkeit

    Ein weiterer Aufklärungswert kann der Aussage indes regelmäßig nicht abgesprochen werden, wenn diese - wie hier - der Entkräftung des bisherigen, lediglich auf der Aussage eines Zeugen beruhenden Beweisergebnisses dienen soll (BayObLG VRS 84, 44; OLG Düsseldorf …
  • OLG Köln, 20.10.2000 - Ss 438/00

    Geldbuße wegen nicht ausreichender Vorsicht beim Rückwärtsfahren; Versagung

    So darf der beantragten Beweiserhebung in der Regel ein weiterer Aufklärungswert nicht abgesprochen werden, wenn sie der Entkräftung des bisherigen, lediglich auf der Aussage eines Zeugen beruhenden Beweisergebnisses dienen soll (BayObLG VRS 84, 44; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 226; SenatsE VRS 81, 201; 88, 376; SenatsE vom 13.05.1997 - Ss 237/97; Göhler, a. a. O.; § 77 Rnr. 14; Senge in KK OWiG, 2. Auflage, § 77 Rnr. 17).

    Wird die Vernehmung eines Sachverständigen gerade zu dem Zweck beantragt, die Aussage des einzigen Belastungszeugen zu widerlegen, so darf das Gericht den Beweisantrag nicht ablehnen, wenn im Fall der Bestätigung der Beweisbehauptung durch den Sachverständigen der Beweiswert der Zeugenaussage erschüttert würde (BayObLG VRS 84, 44; SenatsE VRS 88, 376; Göhler a. a. O. § 77 Rnr. 14).

  • OLG Köln, 04.01.2024 - 1 ORBs 379/23

    Zur Ablehnung eines Beweisantrags auf sachverständige Begutachtung gemäß § 77

    Namentlich darf das Tatgericht den Beweisantrag grundsätzlich dann nicht ablehnen, wenn die Vernehmung eines Sachverständigen gerade zu dem Zweck beantragt wird, die Aussage der Belastungszeugen zu widerlegen und im Fall der Bestätigung der Beweisbehauptung durch den Sachverständigen der Beweiswert der Zeugenaussagen erschüttert würde (Senat VRS 99, 464 [466]; BayObLG VRS 84, 44; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, § 77 Rz. 11b).
  • BayObLG, 05.04.1994 - 2 ObOWi 118/94
    Die Ablehnung der Vernehmung weiterer Zeugen, insbesondere von Gegenzeugen, ist aber auch im Falle des § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG an enge Grenzen gebunden, wenn die beantragte Beweisaufnahme das Ziel hat, die Aussage des einzigen Belastungszeugen zu entkräften (BayObLGSt 1992, 99; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542/543 mit Anmerkung Göhler; Göhler § 77 Rn. 14 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BayObLG, 11.12.1992 - 3 ObOWi 105/92
    Im übrigen muss die Ablehnungsmöglichkeit danach bestimmt werden, ob der Beweisantrag ohne Verletzung der Aufklärungspflicht abgelehnt werden kann, wobei der Beweiserhebung unter diesem Gesichtspunkt in der Regel dann ein Aufklärungswert nicht abgesprochen werden darf, wenn sie das Ziel verfolgt, die Aussage des einzigen Belastungszeugen zu entkräften (Göhler § 77 Rn. 14; KK/Senge § 77 Rn. 17; Rebmann/Roth/Herrmann aao; Beschluss des Senats vom 10.9.1992 - 3 ObOWi 78/92 (zur Veröffentlichung bestimmt]).
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