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OLG Düsseldorf, 10.12.1992 - 1 Ws 975/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Papierfundstellen
- VRS 84, 446
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.01.1962 - 1 StR 455/61
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.1992 - 1 Ws 975/92
Die Anwendbarkeit des § 33 a StPO scheitert hier nicht daran, daß diese Vorschrift sich nur auf Beschlüsse bezieht, während der Beschluß nach § 349 Abs. 2 StPO eine einem Sachurteil gleichstehende Entscheidung ist, die von dem Revisionsgericht nicht mehr zurückgenommen oder geändert werden kann (vgl. BGHSt 17, 97; BGH bei Miebach NStZ 1988, 449;… Kleinknecht/Meyer aaO., § 349 Rdn. 14 m.w.N.). - BGH, 10.05.1988 - 5 StR 47/88
Urteilsgrund - Vollständige Bekanntgabe - Anfechtung - Belehrung über Frist und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.1992 - 1 Ws 975/92
Die Anwendbarkeit des § 33 a StPO scheitert hier nicht daran, daß diese Vorschrift sich nur auf Beschlüsse bezieht, während der Beschluß nach § 349 Abs. 2 StPO eine einem Sachurteil gleichstehende Entscheidung ist, die von dem Revisionsgericht nicht mehr zurückgenommen oder geändert werden kann (vgl. BGHSt 17, 97; BGH bei Miebach NStZ 1988, 449;… Kleinknecht/Meyer aaO., § 349 Rdn. 14 m.w.N.). - BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76
Hinweispflicht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.1992 - 1 Ws 975/92
Als Ausprägung des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör ist § 33 a StPO so auszulegen, daß diese Norm jeden Verstoß gegen Artikel 103 Abs. 1 GG in den Beschlußverfahren, auf die sie anwendbar ist, erfaßt (vgl. BVerfGE 42, 243,250;… Kleinknecht/Meyer, StPO , 40. Aufl. § 33 a Rdn. 1 m.w.N.).
- LG Aurich, 03.01.2013 - 12 Qs 175/12
Verpflichtung und Berechtigung eines Gerichts zur Nachholung einer unterbliebenen …
Denn dasjenige Gericht, dass eine zu Gunsten eines Nebenklägers zu treffende Auslagenentscheidung versäumt hat, ist jedenfalls in denjenigen Fällen, in denen - wie hier - eine sofortige Beschwerde nach § 464 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz StPO aus den vorgenannten Gründen nicht statthaft ist, auf eine Gegenvorstellung hin berechtigt bzw. verpflichtet, die unterbliebene Entscheidung nachzuholen (KG Berlin, JR 1989, 392; OLG Düsseldorf, MDR 1993, 786; OLG Düsseldorf VRS 84, 446 ). - OLG Düsseldorf, 02.03.1993 - 1 Ws 166/93 Dies stellt sich als Versagung des rechtlichen Gehörs zu der bei der Entscheidung - zu Unrecht - angenommenen Tatsache dar, es sei kein Nebenkläger an dem Verfahren beteiligt (vgl. KG, JR 1989, 392; Senatsbeschluß v. 10.12.1992 - 1 Ws 975/92; Weber in MDR 1986, 74).
- LG Limburg, 09.10.2018 - 1 Qs 117/18
Dem Nebenklageberechtigten steht gegen das Fehlen einer ihn begünstigenden …
Soweit teilweise vertreten wird, dass in den Fällen einer unstatthaften sofortige Beschwerde nach § 464 Abs. 3 StPO der unterbliebene Kostenausspruch durch das den Strafbefehl erlassende Gericht gemäß § 33a StPO nachzuholen sei (KG Berlin, JR 1989, 392; OLG Düsseldorf VRS 84, 446;… Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 61. Aufl. § 464 Rn. 12 m.w.N.), ist dies für die hier zu treffende Entscheidung unerheblich.
- OLG Hamm, 24.05.2005 - 1 Ws 211/05
Rechtsmittelverzicht; Umfang; Kostenentscheidung, Ergänzung der …
Es wird zum Teil die Auffassung vertreten, eine nachträgliche Korrektur einer Auslagenentscheidung sei im Verfahren nach § 33 a StPO möglich (…LR-Hilger, a.a.O., § 464 Rdnr. 28; OLG Bremen Strafverteidiger 1998, 607; OLG Hamburg MDR 1985, 604; OLG Düsseldorf, VRS 84, 446). - OLG Bremen, 27.08.1998 - Ws 35/98
Aussetzung der Vollstreckung des Restes der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 24.06.2015 - 161 Ss 68/15
Zur Nachholung der Auslagenentscheidung zugunsten des Nebenklägers im …
Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass das Übergehen des Nebenklägers, der zugelassen worden ist und sich auch an dem Revisionsverfahren beteiligt hat, eine besondere Form der Verweigerung des rechtlichen Gehörs darstellt (vgl. grundlegend KG JR 1989, 392; dieser Entscheidung folgend OLG Düsseldorf JurBüro 1993, 555 = VRS 84, 446 = NStE Nr. 6 zu § 33a StPO; KG, Beschlüsse vom 26. August 1997 - [5] 1 Ss 249/96 [40/96] - [juris] und vom 17. März 2010 - [3] 1 Ss 307/09 [117/09] - s. auch OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 320 (für einen Einstellungsbeschluss nach § 153a Abs. 2 StPO); ablehnend hingegen OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 191; offen gelassen von OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 63). - OLG Hamm, 24.05.2005 - 1 Ws 230/05
Rechtsmittelverzicht; Umfang; Kostenentscheidung, Ergänzung der …
Es wird zum Teil die Auffassung vertreten, eine nachträgliche Korrektur einer Auslagenentscheidung sei im Verfahren nach § 33 a StPO möglich (…LR-Hilger, a.a.O., § 464 Rdnr. 28; OLG Bremen Strafverteidiger 1998, 607; OLG Hamburg MDR 1985, 604; OLG Düsseldorf, VRS 84, 446). - OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 277/09 In den dort genannten Entscheidungen war jeweils die Zulassung und Beteiligung eines Nebenklägers übersehen bzw. dieser nicht angehört worden ( KG, JR 89, 392; OLG Düsseldorf, VRS 84, 446; MDR 93, 786; LG Zweibrücken, VRS 96, 279) oder überhaupt keine Kostenentscheidung ergangen (Hanseatisches OLG Hamburg, MDR 1985, 604).