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   VGH Bayern, 10.02.1992 - 11 B 91.552   

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VGH Bayern, 10.02.1992 - 11 B 91.552 (https://dejure.org/1992,6065)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.02.1992 - 11 B 91.552 (https://dejure.org/1992,6065)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Februar 1992 - 11 B 91.552 (https://dejure.org/1992,6065)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 87
  • VRS 84, 65
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2003 - 8 A 1793/03

    Zur Dauerausnahmegenehmigung zum Schleppen

    Die im Einzelfall mögliche Ausnahme vom Verbot des Schleppens durch eine behördliche Ermessensentscheidung hat sich ferner an den Zielen des § 33 Abs. 1 Satz 1 StVZO sowie an den Zwecksetzungen der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage in § 6 Abs. 1 Nr. 2 StVG zu orientieren, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9.7.2003 - 8 B 1362/03 - Bay. VGH, Urteil vom 10.2.1992 - 11 B 91.552 -, VRS 84, 65, d.h. in erster Linie an der Erhaltung der Sicherheit und Ordnung auf den öffentlichen Straßen.
  • VG Aachen, 01.03.2005 - 2 K 1643/03

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für fünf Lastkraftwagen zum Transport von

    vgl. dazu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Urteil vom 10. Februar 1992 - 11 B 91.552 -, Verkehrsrechtssammlung (VRS) 84, 68 im Zusammenhang mit der Ausnahme von der Höchstlängenregelung in § 32 StVZO; Urteil der erkennenden Kammer vom 6. Mai 1997 - 2 K 1956/95 -.

    vgl. BayVGH, Urteil vom 10. Februar 1992 - 11 B 91.552 -, aaO., S. 67.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - 8 B 1362/03

    Ermessen der zuständigen Behörde bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung;

    Die im Einzelfall gestattete Abweichung von den in den Vorschriften der §§ 32, 32 d, 34 und 35 StVZO für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger u.a. festgelegten höchstzulässigen Abmessungen und Gesamtgewichten durch eine behördliche Ermessensentscheidung nach der Ausnahmevorschrift des § 70 Abs. 1 Nr. 1 StVZO hat sich an den Zwecksetzungen der gesetzlichen Ermächtigung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 StVG zu orientieren, Vgl. VGH München, Urteil vom 10. Februar 1992 - 11 B 91.552 -, VRS 84, 65, d.h. in erster Linie an der Erhaltung der Sicherheit und Ordnung auf den öffentlichen Straßen.
  • VG Düsseldorf, 04.07.2003 - 6 L 2394/03

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, a.a.O., S. 282; VGH München, Urteil vom 10. Februar 1992 - 11 B 91.552 -, in: NZV 1993, S. 87 f.
  • VG München, 08.06.2011 - M 23 K 10.3658

    Ausnahmegenehmigung

    Die Behörde hat deswegen bei der Anwendung ihrer Richtlinien im Einzelfall stets inzident zu prüfen, ob sich diese im Einklang mit den gesetzlichen Normen befinden (BayVGH vom 10.2.1992 - 11 B 91.552).
  • VG Augsburg, 08.12.2009 - Au 3 K 09.672

    Widerruf; Ausnahmegenehmigung; zulässiges Gesamtgewicht

    Dabei sind Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit, der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und des Konkurrentenschutzes nicht von der gesetzlichen Ermächtigung gedeckt und haben deshalb außerhalb der Ermessenserwägungen zu bleiben (BayVGH vom 10.2.1992, 11 B 91.552, zitiert nach Juris).
  • VG Augsburg, 22.07.2008 - Au 3 K 08.440

    Überbreite; Ausnahmegenehmigung; Ermessen

    Ob dabei angesichts der geforderten einheitlichen Ermessensentscheidung von vornherein Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit, der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und des Konkurrentenschutzes außer Betracht zu bleiben haben (so aber BayVGH vom 10.2.1992 - 11 B 91.552, zitiert nach Juris) erscheint auch auf Grund der rapiden Zunahme des Gütertransports auf der Straße fraglich.
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