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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.02.1993 - 5 Ss (OWi) 6/93 - (OWi) 21/93 I   

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OLG Düsseldorf, 08.02.1993 - 5 Ss (OWi) 6/93 - (OWi) 21/93 I (https://dejure.org/1993,7838)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.1993 - 5 Ss (OWi) 6/93 - (OWi) 21/93 I (https://dejure.org/1993,7838)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 1993 - 5 Ss (OWi) 6/93 - (OWi) 21/93 I (https://dejure.org/1993,7838)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 452
  • VRS 85, 124
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 5 Ss OWi 75/91

    Antrag auf Vernehmung eines "Gegenzeugen" im Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.1993 - 5 Ss OWi 6/93
    erforderlich sein (vgl. Senatsbeschluß v. 3.5.1991 (5 Ss (OWi) 75/91 - (OWi) 37/91 I - m.w.N. in VRS 81, 2966 = NZV 1991, 363 m.
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.1993 - 5 Ss OWi 6/93
    aa) Das BVerfG hat in der durch den Betroff. zitierten Entscheidung v. 24.2.1992 (VRS 83, 84 ff.) klargestellt, daß grundsätzlich ein Antrag auf Vernehmung eines Zeugen zur Frage der Identität der auf einem Radarfoto gebildeten Person mit dem Betroff. nicht mit der Begründung abgelehnt werden kann, daß das Gericht von eben jener Identität bereits überzeugt sei.
  • BayObLG, 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96

    Einem Beweisantrag auf Zeugenvernehmung, um das Tatfoto zu widerlegen, muss

    Derartige Umstände können z.B. gegeben sein, wenn das Lichtbild von sehr guter Qualität ist, die auf dem Lichtbild abgebildete Person dem erschienenen Betroffenen "wie ein Spiegelbild" gleicht (vgl. OLG Düsseldorf VRS 85, 124, 125; Göhler § 77 Rn. 6) und der Betroffene nicht geltend macht, daß der benannte Zeuge ihm täuschend ähnlich sieht.
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2000 - 2a Ss OWi 142/00

    Anforderungen an die Identifizierung des Fahrers in einem Bußgeldverfahren

    Soweit der Betroffene die Verletzung des § 77 OWiG rügt, weist der Senat ergänzend zu dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf in NZV 1993, 452 und auf Lemke in HK-OWiG, § 77 Rdnrn. 18 ff hin.
  • BayObLG, 18.08.1998 - 2 ObOWi 433/98

    Verpflichtung des Gerichts im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nach der

    Eine solche Verpflichtung kann aber entfallen, wenn der Betroffene anhand des Frontfotos nach Auffassung des Gerichts eindeutig identifiziert ist und nicht vorgetragen wurde, daß der als Fahrer in Betracht kommende Zeuge ihm täuschend ähnlich sei (vgl. BayObLGSt 1996, 180 sowie Beschluß vom 15.4.1997 - 2 ObOWi 144/97; OLG Düsseldorf VRS 85, 124 ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.02.1993 - 5 Ss 6/93   

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OLG Düsseldorf, 08.02.1993 - 5 Ss 6/93 (https://dejure.org/1993,5477)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.1993 - 5 Ss 6/93 (https://dejure.org/1993,5477)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 1993 - 5 Ss 6/93 (https://dejure.org/1993,5477)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ordnungswidrigkeitenrecht; Aufklärung des Gerichts; Vorweggenommene Beweiswürdigung; Beweisaufnahme; Aussichtslosigkeit der Beweiserhebung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    OWiG § 77 Abs. 2 S. 1; StPO § 244 Abs. 5

Papierfundstellen

  • StV 1993, 350
  • VRS 85, 124
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Oldenburg, 06.12.1994 - Ss 337/94

    Entkräftung einer aufgrund eines Radarfotos getroffenen Identitätsfeststellung

    Ob in dem Fall, im dem die Identität zwischen dem Betroffenen und der als Fahrer abgebildeten Person unter Anführung einer Vielzahl von Merkmalen als spiegelbildlich festgestellt wird, es unter den hier vorliegenden Voraussetzungen keiner weiteren Beweisaufnahme bedurft hätte (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 85, 124), kann dahinstehen.
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