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   OLG Düsseldorf, 26.03.1993 - 5 Ss (OWi) 60/93 - (OWi) 40/93 I   

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OLG Düsseldorf, 26.03.1993 - 5 Ss (OWi) 60/93 - (OWi) 40/93 I (https://dejure.org/1993,7626)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.03.1993 - 5 Ss (OWi) 60/93 - (OWi) 40/93 I (https://dejure.org/1993,7626)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. März 1993 - 5 Ss (OWi) 60/93 - (OWi) 40/93 I (https://dejure.org/1993,7626)
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    OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; StGB § 17 S. 2

Papierfundstellen

  • VRS 85, 296
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BayObLG, 23.07.2003 - 1 ObOWi 219/03

    Rechtliche Einordnung einer Kombilimousine mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr

    Da der der Verurteilung zugrunde liegende Geschwindigkeitsverstoß nicht auf besonderer Rücksichts- oder Verantwortungslosigkeit des Betroffenen, sondern auf seiner Verbotsunkenntnis beruht, ist es hier daher nicht geboten, mit der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes auf den Betroffenen erzieherisch einzuwirken (vgl. KG NZV 1994, 159; OLG Düsseldorf VRS 85, 296/298).
  • BayObLG, 08.05.2003 - 2 ObOWi 43/03

    Irrtum über die rechtliche Bedeutung eines optisch richtig wahrgenommenen

    Liegen, wie hier vom Amtsgericht zur subjektiven Seite des Verkehrsverstoßes mit der Bejahung eines - wenngleich vermeidbaren - Verbotsirrtums festgestellt, besondere Umstände vor, so müssen diese auch in "Regelfällen" jedenfalls dann bedacht werden, wenn sie die durch den Regelfall indizierte Annahme einer "groben" (oder "beharrlichen") Pflichtverletzung ernsthaft in Frage zu stellen geeignet sind (vgl. OLG Düsseldorf VRS 85, 296; KG NZV 1994, 159).
  • OLG Koblenz, 11.08.2009 - 1 SsBs 5/09

    Vorsätzliche Nichtausstellung von Bescheinigungen über berücksichtigungsfreie

    (2) Obwohl in § 11 Abs. 2 OWiG eine dem § 17 Satz 2 StGB entsprechende Milderungsmöglichkeit nicht normiert ist, muss auch bei der Bußgeldbemessung eine Milderung erwogen werden (siehe dazu Göhler, OWiG, 14. Aufl., § 11 Rn. 29; OLG Düsseldorf v. 26.03.1993 - 5 Ss (OWi) 60/93 - juris - VRS 85, 296).
  • BayObLG, 29.11.1999 - 2 ObOWi 550/99

    Verbotsirrtum bei "qualifizierter" Geschwindigkeitsüberschreitung

    Seine in der Rechtsfolgenbemessung erkennbar werdende Vorüberlegung, daß vorsätzliches Handeln in vermeidbarem Verbotsirrtum milder geahndet werden kann als vorsätzliches Handeln in Kenntnis des Verbots, ist im Ansatz zutreffend (vgl. OLG Düsseldorf VRS 85, 296/298; KG NZV 1994, 159), gilt jedoch nicht ausnahmslos (Göhler OWiG 12. Aufl. § 11 Rn. 29; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 17 Rn. 12; vgl. auch KG aaO S. 160).
  • KG, 15.01.2020 - 3 Ws (B) 4/20

    Auswirkungen der Fehlinterpretation einer Verkehrsregelung auf Schuldform;

    Allerdings hat die Rechtsmittelführerin zu Recht darauf hingewiesen, dass die Fehlinterpretation einer - wie vorliegend - optisch richtig wahrgenommenen Verkehrsregelung einen Verbotsirrtum i.S.d. § 11 Abs. 2 OWiG und keinen Tatbestandsirrtum i.S.v. § 11 Abs. 1 Satz 1 OWiG begründet (Senat VRS 53, 303; NZV 1994, 159; OLG Bamberg, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 3 Ss OWi 834/15 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 11. August 2009 - 1 SsBs 5/09 -, juris; BayObLG ZfSch 2003, 472; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. März 1993 - 5 Ss (OWi) 60/93 - (OWi) 40/93 I -, juris).
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