Rechtsprechung
OLG Koblenz, 29.04.1993 - 1 Ss 29/93 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB §§ 315c Abs. 1 Nr. 2 lit. b
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rücksichtslosigkeit; Überholvorgang
Papierfundstellen
- NZV 1993, 318
- VRS 85, 337
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Karlsruhe, 05.08.2020 - 1 Rv 34 Ss 406/20
Straßenverkehrsgefährdung, Rücksichtslosigkeit
Von einer sich aus den äußeren Umständen ohne weiteres ergebenden Rücksichtslosigkeit ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung ausgegangen worden, wenn zum Überholen an einer "unübersichtlichen Rechtskurve praktisch blind" in die Gegenfahrbahn hineinfahren wird (OLG Koblenz, Urt. v. 29.04.1993 - 1 Ss 29/93, NZV 1993, 318). - OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 3 U 212/03
Verkehrsunfallhaftung: Alleinverschulden des zur Vorbereitung eines Überholens …
Das Überholen beginnt spätestens mit dem Ausscheren nach links (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 70, 292; OLG Karlsruhe, VRS 74, 166; OLG Koblenz, NZV 1993, 318;… Hentschel, aaO., § 5 StVO, Rdnr. 22). - OLG Hamm, 23.08.2012 - 3 RBs 170/12
Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Verwerfung des Einspruchs gegen den …
Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 80 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. OWiG zuzulassen, weil dies zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die an die Verfahrensrüge gemäß § 74 Abs. 2 OWiG von der Rechtsprechung teilweise uneinheitlich gestellten Anforderungen geboten ist, die sonst zu schwer erträglichen Unterschieden in der Rechtsprechung führen (Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 Rdnr. 4 m.w.N.; OLG Düsseldorf, VRS 85, 337 ff.; Senatsbeschluss vom 07.07.2011.
- OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 Ss 1165/02
Sprungrevision, Aufhebung, vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung, Überholen auf …
Der Angeklagte hätte nämlich nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die sich aus den entsprechenden Verkehrsvorschriften für ihn ergebenden Pflichten bewußt hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, daß der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen läßt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise zu begründen vermag (…vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 26. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Köln, VRS 48, 205, 206 f; OLG Koblenz, VRS 64, 125, 126; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Düsseldorf, VRS 79, 370, 371; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319). - OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ss 1134/00
fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs durch falsches Überholen, Aufhebung, …
Der Angeklagte hätte jedoch nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die in § 315 c Abs. 1 Nr. 2 StGB genannten Verkehrsvorschriften und die sich daraus für ihn ergebenden Pflichten hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, daß der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen läßt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise begründen kann (…vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 25. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319; vgl. auch Spöhr/Karst, Zum Tatbestandsmerkmal "rücksichtslos" des § 315 c StGB, NJW 1993, 3308, 3308; Haubrich, Verkehrsrowdytum auf Bundesautobahnen und seine strafrechtliche Würdigung, NJW 1989, 1197, 1199 f.). - OLG Hamm, 20.11.1997 - 3 Ss 1114/97
Straßenverkehrsgefährdung durch rücksichtsloses Überholen, Vorsatz, …
Der Angeklagte hätte nämlich nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die sich aus den genannten Verkehrsvorschriften für ihn ergebenden Pflichten hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, dass der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen lässt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise zu begründen vermag (…vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 25. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Köln, VRS 48, 205, 206 f; OLG Koblenz, VRS 64, 125, 126; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Düsseldorf, VRS 79, 370, 371; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319).