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   OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93 (B) - 146 B   

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OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93 (B) - 146 B (https://dejure.org/1993,1182)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.07.1993 - Ss 278/93 (B) - 146 B (https://dejure.org/1993,1182)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juli 1993 - Ss 278/93 (B) - 146 B (https://dejure.org/1993,1182)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtsgericht; Erhöhung; Geldbuße; Verzicht; Fahrverbot; Vielfahrer; Überschreitung der Geschwindigkeit; Strecke; Konzentrationsmangel; Einsicht; Rechtsbeschwerdegericht; Beanstandung; Vorbelastet; Aushilfstaxifahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BKatV § 2 Abs. 1, Abs. 2; StVG § 25 Abs. 1 S. 1

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 161
  • VRS 86, 152
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93
    Das Amtsgericht hat nicht verkannt, daß § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV das Vorliegen eines beharrlichen Verstosses i. S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG indiziert, so daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (vgl. BGHSt 38, 231 = StVE Nr. 29 zu § 25 StVG = VRS 83, 212 = NZV 1992, 286; OLG Düsseldorf VM 1992 Nr. 113).

    Eingeschränkt wird vielmehr in den katalogmäßig bestimmten Regelfällen nur der Begründungsaufwand (vgl. BGHSt 38, 125, 131 = NJW 1992, 1397), während umgekehrt das Absehen von der Anordnung des Fahrverbots einer eingehenden Begründung bedarf (vgl. BGHSt 38, 131).

  • OLG Düsseldorf, 27.01.1993 - 2 Ss OWi 407/92
    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93
    Soweit die Oberlandesgerichte Düsseldorf (a.a.O. sowie NZV 1993, 241) und Oldenburg (NZV 1993, 278, 279) einen anderen Standpunkt zu vertreten scheinen, kann ihnen im Hinblick auf die angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und unter Berücksichtigung der mit Gesetzeskraft versehenen Auslegung des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 27, 36 = NJW 1969, 1623) nicht gefolgt werden.
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93
    Soweit die Oberlandesgerichte Düsseldorf (a.a.O. sowie NZV 1993, 241) und Oldenburg (NZV 1993, 278, 279) einen anderen Standpunkt zu vertreten scheinen, kann ihnen im Hinblick auf die angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und unter Berücksichtigung der mit Gesetzeskraft versehenen Auslegung des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 27, 36 = NJW 1969, 1623) nicht gefolgt werden.
  • OLG Oldenburg, 29.03.1993 - Ss 91/93

    Bußgeldverfahren; Verhängen eines Fahrverbots; Hinweispflicht des Tatrichters;

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93
    Soweit die Oberlandesgerichte Düsseldorf (a.a.O. sowie NZV 1993, 241) und Oldenburg (NZV 1993, 278, 279) einen anderen Standpunkt zu vertreten scheinen, kann ihnen im Hinblick auf die angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und unter Berücksichtigung der mit Gesetzeskraft versehenen Auslegung des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 27, 36 = NJW 1969, 1623) nicht gefolgt werden.
  • OLG Hamm, 17.09.1987 - 4 Ss OWi 1114/87

    Blutalkoholgehalt von 0, 8 o/oo und mehr; Kfz im öffentlichen Straßenverkehr;

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93
    Nur bei solchen Fehlern, insbesondere wenn das Tatgericht den ihm eingeräumten Ermessensspielraum bei der Rechtsfolgenentscheidung überschreitet, ist seine Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren angreifbar (vgl. BGHSt 17, 36, 37 f; OLG Düsseldorf, VRS 73, 142, 143; OLG Hamm, VRS 74, 136 f).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.1987 - 5 Ss OWi 81/87
    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93
    Nur bei solchen Fehlern, insbesondere wenn das Tatgericht den ihm eingeräumten Ermessensspielraum bei der Rechtsfolgenentscheidung überschreitet, ist seine Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren angreifbar (vgl. BGHSt 17, 36, 37 f; OLG Düsseldorf, VRS 73, 142, 143; OLG Hamm, VRS 74, 136 f).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 18.03.1992 - 1 BGs 90/92

    Beschlagnahmefähigkeit von Behördenakten (Sperrerklärung; Gewaltenteilung;

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Entscheidung in erster Linie tatrichterlicher Würdigung unterliegt (vgl. BGHSt 38, 237) und daher vom Rechtsbeschwerdegericht nur in eingeschränktem Umfange, nämlich auf das Vorliegen von Ermessensfehlern hin, zu überprüfen ist.
  • OLG Karlsruhe, 07.01.1992 - 1 Ss 77/91

    Fahrverbot; Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93
    Kann daher bei einem Verstoß gegen § 24 a StVG ein Fahrverbot nur in Härtefällen ganz außergewöhnlicher Art oder dann entfallen, wenn das innere und äußere Erscheinungsbild außergewöhnlich weit vom - weit auszulegenden - Durchschnittsfall abweicht (vgl. BGHSt 38, 134, Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl., § 25 StVG, Rdnr. 15 a m.w.N.; Himmelreich/Hentschel a.a.O., Rdnr. 342 a, b; Grohmann MDR 1991, 1026, 1027), so können in den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 BKatV zur Begründung einer Ausnahme unter Umständen schon erhebliche Härten oder mehrere für sich genommen gewöhnliche und durchschnittliche Umstände ausreichen (vgl. BGH a.a.O.; Jagusch/Hentschel, a.a.O., Rdnr. 15 b m.w.N.; Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 13. Aufl., § 25 StVG, Rdnr. 9; Janiszewske DAR 1992, 91; Grohmann a.a.O.; vgl. auch OLG Karlsruhe DAR 1992, 437).
  • BGH, 31.01.1991 - 1 StR 338/90

    Wertgrenze für Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93
    Die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft, gegen deren Zulässigkeit im Hinblick auf die Höhe der verhängten Geldbuße keine Bedenken bestehen (vgl. BGH NJW 1991, 1367 = VRS 81, 41; Senatsentscheidung vom 19.06.1990 - Ss 233/90 -) bleibt ohne Erfolg.
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93
    Eingeschränkt wird vielmehr in den katalogmäßig bestimmten Regelfällen nur der Begründungsaufwand (vgl. BGHSt 38, 125, 131 = NJW 1992, 1397), während umgekehrt das Absehen von der Anordnung des Fahrverbots einer eingehenden Begründung bedarf (vgl. BGHSt 38, 131).
  • OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99

    Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)

    Das Amtsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKatV regelmäßig das Vorliegen einer groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrers im Sinne von § 25 Abs. 1 StVG indiziert, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahrne eines Fahrverbotes bedarf (vgl. BGH VRS 82, 216 = NJW 1992, 446 = NZV 1992, 117; BGHSt 38, 231 = VRS 83, 212 = NZV 1992, 286; BGHSt 38, 125; SenE VRS 86, 152 = NZV 1994, 161; NStZ-RR 1996, 52; Beschluß vom 21.05.1997 - Ss 260/97 (B)).

    Das ist nicht erst - wie bei Verstößen gegen § 24 a StVG (mit dem Regelfahrverbot nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG) - in Härtefällen ganz außergewöhnlicher Art anzunehmen, in denen das innere und äußere Erscheinungsbild außergewöhnlich weit vom Durchschnittsfall abweicht; vielmehr reichen in den Fällen des § 2 Abs. 1 u. 2 BKatV schon erhebliche Härten durch Arbeits- oder Existenzverlust aus, die auch durch Vollstreckung im Urlaub oder andere Maßnahmen nicht vermeidbar sind, oder auch mehrere für sich betrachtet gewöhnliche Umstände, welche die Tat aus dem Rahmen der Üblichen herausheben (BGH NJW 1992, 1397; OLG Düsseldorf VRS 93, 200 [201]; Senat VRS 86, 152 [153] = NZV 1994, 161; VRS 88, 392 [393]; NStZ-RR 1996, 52; NZV 1998, 165;; SenE v. 15.7.1997 - Ss 388/97 - v. 1.12.1998 - Ss 545/98 (B) - Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 14. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 10 c m.w.N.).

  • OLG Hamm, 09.01.2001 - 2 Ss OWi 1127/00

    Regelfahrverbot, Absehen vom Fahrverbot; Kontrolle des Rechtsbeschwerdegerichts,

    Insoweit unterliegt auch diese Entscheidung der Kontrolle des Rechtsbeschwerdegerichts, so dass der Tatrichter das Absehen vom Regelfahrverbot zu begründen und ausreichend mit Tatsachen zu belegen hat (zu vgl. OLG Köln NZV 1994, 161, 162).

    Eine Ausnahme von dem Regelfahrverbot ist nur dann gegeben, wenn ein erheblicher Härtefall oder mehrere für sich genommene gewöhnliche oder durchschnittliche Umstände vorliegen, die eine unangemessene Beeinträchtigung des Betroffenen beinhalten (zu vgl. OLG Köln NZV 1994, 161, 162).

  • OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ss OWi 787/01

    Fahrverbot, Trunkenheitsfahrt, Anforderungen an die Urteilsgründe, Möglichkeit

    Das bedeutet, dass dem Tatrichter in diesem Fall ein geringerer Ermessensspielraum hinsichtlich der Verhängung bzw. des Absehens vom Fahrverbot zur Verfügung steht (vgl. dazu auch OLG Köln NZV 1994, 161, 162).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.10.1995 - Ss 535/95 (B) - 263 B   

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https://dejure.org/1995,2266
OLG Köln, 12.10.1995 - Ss 535/95 (B) - 263 B (https://dejure.org/1995,2266)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.10.1995 - Ss 535/95 (B) - 263 B (https://dejure.org/1995,2266)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Oktober 1995 - Ss 535/95 (B) - 263 B (https://dejure.org/1995,2266)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 52
  • VRS 86, 152
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.1995 - Ss 535/95
    Dabei ist es zutreffend davon ausgegangen, daß § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV das Vorliegen eines beharrlichen Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG indiziert, so daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (vgl. BGHSt 38, 231 = VRS 83, 212 = NZV 1992, 286; Senat VRS 86, 152).

    Eingeschränkt wird in den katalogmäßig bestimmten Regelfällen nur der Begründungsaufwand, während umgekehrt das Absehen von der Anordnung des Fahrverbots einer eingehenden Begründung bedarf (vgl. BGHSt 38, 125, 131 = NJW 1992, 1397; Senat a.a.O.).

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.1995 - Ss 535/95
    Eingeschränkt wird in den katalogmäßig bestimmten Regelfällen nur der Begründungsaufwand, während umgekehrt das Absehen von der Anordnung des Fahrverbots einer eingehenden Begründung bedarf (vgl. BGHSt 38, 125, 131 = NJW 1992, 1397; Senat a.a.O.).
  • OLG Köln, 26.08.1993 - Ss 193/93
    Auszug aus OLG Köln, 12.10.1995 - Ss 535/95
    Berücksichtigungsfähig sind hiernach sowohl Tatmodalitäten, die zugunsten des Betroffenen vom Regelfall abweichen, als auch Umstände, die belegen, daß sich die Vollstreckung des Fahrverbots für den Betroffenen als erhebliche Härte darstellen würde (vgl. Senat VRS 86, 138 = NZV 1994, 157; SenE vom 20. Juni 1995 - Ss 284/95 (B) - Jagusch/Hent-schel a.a.O., § 25 StVG Rn. 15 a m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04

    Anordnung eines Fahrverbots bei Vorliegen einer außerordentlichen Härte

    Beide Regelfälle indizieren Pflichtverstöße nach § 25 Abs. 1 S.1 StVG, die ein hohes Maß an Verantwortungslosigkeit offenbaren, so dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGH NZV 1992, 117, 119; BayObLG NZV 1994, 327; OLG Köln NStZ-RR 1996, 52; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).
  • OLG Köln, 22.05.2003 - Ss 194/03

    Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren;

    Denn bei einer - hier festgestellten - Überschreitung der innerorts angeordneten Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h kommt gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKatV i. V. mit der Tabelle 1 c, Ziffer 11.3.6 des Bußgeldkataloges in der Regel die Anordnung eines Fahrverbots wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers in Betracht, weshalb die von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG für die Verhängung eines Fahrverbots zu verlangende qualifizierte Pflichtwidrigkeit durch die festgestellte Ordnungswidrigkeit indiziert wird (vgl. BGHSt 38, 125 (129 ff.( = NJW 1992, 446 = NZV 1992, 117 = VRS 82, 223; BGHSt 38, 231 (235( = NJW 1992, 1397 (1398( = NZV 1992, 286 = VRS 83, 112; BGH VRS 94, 221 (224(; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 188; OLG Zweibrücken DAR 2003, 134; SenE v. 12.10.1995 - Ss 535/95 B = NStZ-RR 1996, 52; SenE v. 27.6.1997 - Ss 302/97; SenE v. 5.6.1998 - Ss 290/98 B; SenE v. 6.7.2001 - Ss 168/01 (B) = VRS 101, 133 (135( = VerkMitt 2002, 20 (21(; SenE v. 28.1. 2003 - Ss 14/03 B = DAR 2003, 183; Janiszewski/Buddendiek, Der neue Bußgeldkatalog mit Punktsystem, 8. Aufl., Rdnr. 110 m. w. N.; Deutscher NZV 2003, 117).

    Dies gilt namentlich für die beiden sowohl in den Urteilsgründen als auch in der Rechtsbeschwerdebegründung erörterten Aspekte, nämlich zum einen die Überschreitung der "Fahrverbotsschwelle" der Tabelle 1c, Ziffer 11.3.6 des Bußgeldkataloges um lediglich einen km/h (vgl. OLG Naumburg NZV 1995, 161; SenE v. 12.10.1995 - Ss 535/95 B = NStZ-RR 1996, 52; Jagow in: Janiszewski/Jagow/Burmann, StVO, 17. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 10 d; Janiszewski/Buddendiek a. a. O., Rdnr. 114) sowie zum anderen für die nächtliche, "verkehrsschwache" Tatzeit 1.20 Uhr.

  • OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 168/01

    Rechtsbeschwerde; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrlässigkeit; Geldbuße;

    Allerdings kann, wie auch das Amtsgericht nicht verkannt hat, die davon ausgehende Indizwirkung (vgl. BGHSt 38, 231 = NJW 1992, 1397 [1398]; SenE v. 12.10.1995 - Ss 535/95 B - = NStZ-RR 1996, 52; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 19 m. w. Nachw.) hier nicht zur Geltung kommen.
  • OLG Köln, 21.10.2003 - Ss 410/03

    Umfang der Vollmacht zur Rechtsmitteleinlegung

    Nur wenn im Rahmen der auch in diesen Regelfällen weiterhin erforderlich bleibende Einzelfallprüfung (BVerfG DAR 1996, 196 = NJW 1996, 1809 = NZV 1996, 284) Anhaltspunkte dafür erkennbar werden, dass die Vollstreckung des Fahrverbots sich für den Betroffenen als erhebliche Härte darstellen würde, ist dem unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Sanktion nachzugehen (SenE v. 12.10.1995 - Ss 535/95 B - = NStZ-RR 1996, 52 m. w. Nachw.).
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