Weitere Entscheidung unten: LG Hamburg, 08.12.1993

Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.09.1993 - Ss 329 - 330/93 (Z), Ss 329/93 (Z), Ss 330/93 (Z)   

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OLG Köln, 03.09.1993 - Ss 329 - 330/93 (Z), Ss 329/93 (Z), Ss 330/93 (Z) (https://dejure.org/1993,5155)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.09.1993 - Ss 329 - 330/93 (Z), Ss 329/93 (Z), Ss 330/93 (Z) (https://dejure.org/1993,5155)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. September 1993 - Ss 329 - 330/93 (Z), Ss 329/93 (Z), Ss 330/93 (Z) (https://dejure.org/1993,5155)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kraftfahrzeughalter; Führung; Ermöglichen; Mitverursacher; Unfall; Unfallbeteiligter; Fahruntauglichkeit; Wartepflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 142

Papierfundstellen

  • VRS 86, 279
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 14.05.1991 - Ss 193/91

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Verdacht; Mittäter; Insasse; Tun;

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.1993 - Ss 329/93
    Denn Täter bzw. Mittäter einer "Unfallflucht" kann nur sein, wer selbst verpflichtet ist, am Unfallort Feststellungen über seine Person und seine etwaige Beteiligung am Unfall zu dulden (vgl. OLG Köln VRS 82, 113 m.w.N.).

    Ein "nicht ganz unbegründeter" Verdacht, die Angeklagte als Beifahrerin könne auf die Fahrweise ihres Ehemannes in irgendeiner Form einen für das Unfallgeschehen ursächlichen Einfluß genommen haben (vgl. OLG Köln VRS 82, 113, 114), läßt sich aus dem Urteilsinhalt nicht ableiten.

  • BayObLG, 01.10.1992 - 1St RR 161/92

    Entscheidung zu vielen Aspekten des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Umfang

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.1993 - Ss 329/93
    Deshalb steht der angetrunkene Ehemann, der seiner nicht minder alkoholisierten Ehefrau die Führung seines Kraftfahrzeugs überlassen hat und selbst als Beifahrer mitfährt, im Falle eines typisch alkoholbedingten Auffahrens selbst im Verdacht der Beteiligung am Unfall und ist daher in eigener Person wartepflichtig (vgl. BayObLG a.a.O.; DAR 1979, 237, vgl. auch BayObLG NZV 1993, 35 = VRS 84, 22; Dreher/Tröndle, StGB, 46. Aufl., § 142 Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.1991 - 5 StR 429/91

    Anforderungen an den Ausschluss der Schuldunfähigkeit - Pflicht zur

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.1993 - Ss 329/93
    Insbesondere ist nicht erkennbar, weshalb das Berufungsgericht, das beim angeklagten Ehemann (Blutalkoholkonzentration zur Entnahmezeit um 22.20 Uhr 1, 59 Promille) die Rückrechnung auf eine maximale Tatzeit (Blutalkoholkonzentration von 2, 23 Promille vorgenommen und die Voraussetzungen der §§ 21, 49 Abs. 1 StGB als erfüllt angesehen hat, für die Angeklagte J. andere Maßstäbe anwenden will. Überzeugende Gründe hierfür sind weder mitgeteilt worden noch sonst ersichtlich. Bei einer maximalen Tatzeit - Blutalkoholkonzentration von 2, 3 Promille kommt erheblich verminderte Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB auch für die Angeklagte in Betracht und hätte vom Berufungsgericht geprüft werden müssen (vgl. BGH NStZ 1992, 78; StV 1992, 224; OLG Köln VRS 64, 197; Dreher/Tröndle a.a.O. § 20 Rn. 9 b m.w.N.).
  • BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90

    Berechnung der Tatzeit-BAK bei fehlenden Trinkmengenangaben

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.1993 - Ss 329/93
    Insbesondere ist nicht erkennbar, weshalb das Berufungsgericht, das beim angeklagten Ehemann (Blutalkoholkonzentration zur Entnahmezeit um 22.20 Uhr 1, 59 Promille) die Rückrechnung auf eine maximale Tatzeit (Blutalkoholkonzentration von 2, 23 Promille vorgenommen und die Voraussetzungen der §§ 21, 49 Abs. 1 StGB als erfüllt angesehen hat, für die Angeklagte J. andere Maßstäbe anwenden will. Überzeugende Gründe hierfür sind weder mitgeteilt worden noch sonst ersichtlich. Bei einer maximalen Tatzeit - Blutalkoholkonzentration von 2, 3 Promille kommt erheblich verminderte Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB auch für die Angeklagte in Betracht und hätte vom Berufungsgericht geprüft werden müssen (vgl. BGH NStZ 1992, 78; StV 1992, 224; OLG Köln VRS 64, 197; Dreher/Tröndle a.a.O. § 20 Rn. 9 b m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 11.12.1987 - 1 Ss 211/87
    Auszug aus OLG Köln, 03.09.1993 - Ss 329/93
    Der Vorwurf vorsätzlichen Handelns - Vorsatz ist Voraussetzung einer Strafbarkeit nach § 142 StGB - wäre nur begründbar, wenn die Angeklagte als Beifahrerin gewußt oder zumindest damit gerechnet hätte, auch sie stehe im Verdacht, den Pkw bei Unfalleintritt geführt zu haben (vgl. OLG Zweibrücken, VRS 75, 292, 294).
  • OLG Köln, 20.09.1988 - Ss 474/88
    Auszug aus OLG Köln, 03.09.1993 - Ss 329/93
    Er errechnet sich aus dem stündlichen Abbauwert 0, 2 Promille und einem (einmaligen) Sicherheitszuschlag von 0, 2 Promille, wobei hier auch die ersten beiden Stunden nach Trinkende in die Rückrechnung einzubeziehen sind (vgl. BGH bei Hentschel NJW 1992, 1083; OLG Köln NStZ 1989, 24; Dreher/Tröndle a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 22.07.1960 - 4 StR 232/60

    Ehepaar-Unfall - § 142 StGB, Abgrenzung Mittäter - Gehilfe, Beifahrer als

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.1993 - Ss 329/93
    Dabei genügt es, daß nach dem äußeren Anschein der nicht ganz unbegründete Verdacht einer irgendwie gearteten - nicht not-wendig schuldhaften - Mitverursachung des Unfalls gegen einen zur Unfallzeit am Unfallort Anwesenden erhoben werden kann, mag sich auch bei näherer Prüfung herausstellen, daß sein Verhalten in Wirklichkeit nicht zu dem Unfall beigetragen hat (vgl. BGHSt 15, 1, 4; OLG Köln a.a.O.; VRS 75, 342).
  • BayObLG, 22.01.1990 - RReg. 1 St 5/90

    Unterlassungsdelikt; Beihilfe; Verletzung; Wartepflicht; Verkehrsunfall; Merkmale

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.1993 - Ss 329/93
    Dadurch, daß sie nach dem Unfall das Steuer übernahm und den Wagen vom Unfallort bis nach Hause lenkte, hat sie den Entschluß ihres Ehemannes, sich von der Unfallstelle zu entfernen, durch positives Tun gefördert (vgl. OLG Zweibrücken a.a.O.; BayObLG DAR 1990, 230).
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 14/88

    Urteilsaufhebung - Pflichtverletzung - Unterrichtung des Angeklagten -

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.1993 - Ss 329/93
    Denn auch bei einem entsprechenden Hinweis hätte sich die Angeklagte nicht anders verteidigen können (vgl. BGH StV 1988, 329; Kleinknecht/Meyer, a.a.O. § 265 Rn. 48 m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.04.1988 - Ss 70/88
    Auszug aus OLG Köln, 03.09.1993 - Ss 329/93
    Dabei genügt es, daß nach dem äußeren Anschein der nicht ganz unbegründete Verdacht einer irgendwie gearteten - nicht not-wendig schuldhaften - Mitverursachung des Unfalls gegen einen zur Unfallzeit am Unfallort Anwesenden erhoben werden kann, mag sich auch bei näherer Prüfung herausstellen, daß sein Verhalten in Wirklichkeit nicht zu dem Unfall beigetragen hat (vgl. BGHSt 15, 1, 4; OLG Köln a.a.O.; VRS 75, 342).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2003 - 4 Ss 181/03

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Unfallbeteiligung bei mittelbarer

    Da nur die vorsätzliche Tatbestandsverwirklichung mit Strafe bedroht ist, würde eine Verurteilung voraussetzen, dass sich ein Verkehrsteilnehmer eines aufgrund der tatsächlichen Umstände gegen ihn bestehenden Verdachts bewusst gewesen ist oder diesen wenigstens für möglich gehalten und in Kauf genommen hat (BayObLG NZV 2000, 133; vgl. auch BGHSt 15, 1, 5; BayObLG bei Bär DAR 1988, 361, 364; OLG Köln VRS 86, 279, 282; OLG Zweibrücken VRS 75, 292, 294; OLG Karlsruhe VRS 53, 426, 427).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2005 - 8 A 1893/05

    Drei Jahre Fahrtenbuch-Führen bei Nichtfeststellung des Fzg-Führers nach

    Ab einer so bestimmten Schadenshöhe von etwa 20,- bis 25,- EUR kann auch unter Berücksichtigung der allgemeinen Preissteigerung nicht mehr von einem völlig belanglosen Schaden gesprochen werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.1996, a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 3.9.1993 - Ss 329 bis 330/93 - VRS 86, 279, 281; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl. 2004, § 142 Rn. 11; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 142 StGB Rn. 27 f., m.w.N.: 25,- EUR nicht mehr belanglos; a. A. Cramer/Sternberg-Lieben, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. 2001, § 142 Rn. 9 f.: 300,- DM).
  • BayObLG, 04.10.1999 - 2St RR 177/99

    Begriff des Unfallbeteiligten

    Da nur die vorsätzliche Tatbestandsverwirklichung mit Strafe bedroht ist, setzt eine Verurteilung voraus, daß sich der Angeklagte des aufgrund der tatsächlichen Umstände gegen ihn bestehenden Verdachts bewußt gewesen ist oder diesen wenigstens für möglich gehalten und in Kauf genommen hat (vgl. BGHSt aaO S. 5; BayObLG bei Bär DAR 1988, 361/364; OLG Köln VRS 86, 279/282; OLG Zweibrücken aaO S. 294; OLG Karlsruhe aaO S. 427).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 08.12.1993 - 603 Qs 843/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5116
LG Hamburg, 08.12.1993 - 603 Qs 843/93 (https://dejure.org/1993,5116)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.12.1993 - 603 Qs 843/93 (https://dejure.org/1993,5116)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. Dezember 1993 - 603 Qs 843/93 (https://dejure.org/1993,5116)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 91
  • NZV 1994, 373
  • VRS 86, 279
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