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OLG Hamburg, 10.09.1993 - 14 U 147/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 § 17; BGB § 844 Abs. 2; ZPO § 287
Haftungsverteilung bei Anfahren eines oder mehrerer Fußgänger bei Dunkelheit; Bemessung des Unterhaltsschadens bei Tötung beider Eltern
Papierfundstellen
- VRS 87, 249
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 19.11.2002 - 27 U 86/02
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrollers mit einem von einem die …
Dagegen ist das Überqueren der Fahrbahn in Etappen unter zeitweiligem Halten im Bereich der Mittellinie nicht stets zulässig, sondern grundsätzlich nur bei breiten, belebten Straßen, deren Querung sonst praktisch gar nicht möglich wäre; vgl. BGH VersR 1966, 873/4; OLG Hamburg vom 10.9.1993 in VRS 87, 249 ff.Die Größe des durch das Fahrrad für den bevorrechtigten Verkehr in Fahrbahnlängsrichtung bereiteten Hindernisses begründet insoweit einen maßgeblichen Unterschied zu der o. g. Entscheidung des OLG Hamburg in VRS 87, 249, das für die dort verletzten Fußgänger einen Umweg von 200 m über den 100 m entfernten ampelgeschützten Überweg als nicht zumutbar erachtet hat.
- OLG Düsseldorf, 27.06.2017 - 1 U 115/16
Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn überquerenden …
Eine sogenannte Etappenüberquerung einer Straße ist nur auf breiten, belebten Straßen zulässig, auf welchen für einen Fußgänger eine Querung sonst praktisch gar nicht möglich wäre (OLG Hamm, Urteil vom 19. November 2002, Az: 27 U 86/02, Rn. 16 - zitiert nach Juris - mit Hinweis auf OLG Hamburg, VRS 87, 249;… dazu auch Rodler in Juris PK, StVO, § 25, Rn. 101). - OLG Koblenz, 14.05.2001 - 12 U 196/00
Haftungsverteilung bei nächtlichem Verkehrsunfall unter Verstoß gegen das …
Gegen denjenigen, der im Dunkeln auf ein unbeleuchtetes Hindernis auffährt, spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins (BGH, VersR 63, 1026; BGH NJW 84, 50; VRS 87, 249), vorausgesetzt, das Hindernis befand sich schon bei Annäherung auf der Fahrbahn (BGH NZV 89, 265).