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   OLG Düsseldorf, 17.02.1994 - 5 Ss (OWi) 44/94 - (OWi) 30/94 I   

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https://dejure.org/1994,12971
OLG Düsseldorf, 17.02.1994 - 5 Ss (OWi) 44/94 - (OWi) 30/94 I (https://dejure.org/1994,12971)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.02.1994 - 5 Ss (OWi) 44/94 - (OWi) 30/94 I (https://dejure.org/1994,12971)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Februar 1994 - 5 Ss (OWi) 44/94 - (OWi) 30/94 I (https://dejure.org/1994,12971)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 1 Abs. 2, § 9 Abs. 5

Papierfundstellen

  • VRS 87, 47
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • KG, 25.01.2010 - 12 U 108/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anscheinsbeweis zu Lasten des Rückwärtsfahrers beim

    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war die vom Erstbeklagten rückwärts zurückgelegte Fahrstrecke zwar relativ kurz, der Erstbeklagte hätte als zurücksetzender Kraftfahrer jedoch darauf achten müssen, dass der Gefahrraum hinter seinem Kfz frei ist und von hinten wie von den Seiten her frei bleibt ( vgl. OLG Oldenburg VRS 100, 432; OLG Düsseldorf VRS 87, 47; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., StVO § 9 Rn 51).
  • LG Saarbrücken, 22.12.2017 - 13 S 93/17

    Verkehrsunfall: Mitverschulden eines rückwärtsfahrenden Führers eines

    Bei Fahrzeugen, bei denen das Rückwärtsfahren bauartbedingt mit einer besonderen Gefahr verbunden ist, z.B. aufgrund der Größe, Schwere, Unbeweglichkeit des Fahrzeugs und der erschwerten Rückschau, kann eine Pflicht zum Einweisen bestehen (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 1989, 599; OLG München, Urteil vom 14.02.1992 - 10 U 5335/91, juris; OLG Hamm, VersR 1994, 1252; OLG Koblenz, Urteil vom 27.04.1992 - 12 U 181/91, juris; OLG Oldenburg, NZV 2001, 377; OLG Düsseldorf, VRS 87, 47; OLG Frankfurt, Urteil vom 27.06.1984 - 7 U 149/83, juris).
  • OLG Dresden, 08.12.2009 - 7 U 1058/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit

    Ein zurückstoßender Kraftfahrer muss m.a.W. stets darauf achten, dass der Gefahrraum hinter dem Pkw frei ist und von hinten und von den Seiten her frei bleibt (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 87, 47; OLG Oldenburg, VRS 100, 432).
  • VG Darmstadt, 23.12.2010 - 2 L 978/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Auflage in Baugenehmigung, eine Straße nicht zum

    Fehlt die nötige Hilfsperson, muss notfalls gewartet werden (OLG Düsseldorf VRS 87, 47).
  • LG Dresden, 26.07.2002 - 16 O 5531/01

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts fahrenden PKW mit einem

    Nach dieser Vorschrift, die im Bereich von Parkplätzen wie hier zumindest eingeschränkt anwendbar ist (OLG Hamburg, DAR 00, 41; KG VRS 64, 104; OLG Frankfurt, DAR 80, 247), hätte die Zeugin beim Zurückstoßen darauf achten müssen, daß der Gefahrraum hinter ihrem Fahrzeug frei ist und von hinten wie von den Seiten her frei bleibt (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. A., StVO, § 9 Rz. 51 unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, VRS 87, 47 ).
  • LG Bochum, 08.07.1997 - 9 S 60/97
    Der Rückwärtsfahrende hat während des gesamten Zeitraums des Zurücksetzens den hinter ihm befindlichen Gefahrraum zu beobachten und darauf zu achten, daß dieser von hinten sowie von den Seiten her frei bleibt, andernfalls muß er sofort anhalten können (OLG Düsseldorf, VRS 87, 47; Jagusch/Henschel Straßenverkehrsrecht, § 9 StVO, Rdnr, 51).
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