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   OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 33/94 (Z) - 21 Z   

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OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 33/94 (Z) - 21 Z (https://dejure.org/1994,2913)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.02.1994 - Ss 33/94 (Z) - 21 Z (https://dejure.org/1994,2913)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Februar 1994 - Ss 33/94 (Z) - 21 Z (https://dejure.org/1994,2913)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 204 (Ls.)
  • VRS 88, 376
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OLG Köln, 20.10.2000 - Ss 438/00

    Geldbuße wegen nicht ausreichender Vorsicht beim Rückwärtsfahren; Versagung

    Zur Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens gehört, dass der Grundsatz der Wahrheitserforschungspflicht (§ 77 Abs. 1 OWiG) unter Berücksichtigung der Bedeutung der Sache beachtet wird (vgl. SenatsE VRS 81, 201, 202; 88, 376).

    Drängt sich die Erhebung eines angebotenen Beweises auf oder liegt sie zumindest nahe, muss das Gericht dem Antrag nachgehen, anderenfalls verletzt es seine Aufklärungspflicht (SenatsE VRS 88, 376).

    Ist der Sachverhalt aufgrund verlässlicher Beweismittel und ohne Mißachtung der Aufklärungspflicht so eindeutig geklärt, dass die beantragte Beweiserhebung an der gerichtlichen Überzeugung nichts ändern würde, darf von weiterer Beweiserhebung abgesehen werden (vgl. SenatsE VRS 81, 202; 88, 376).

    Diese Voraussetzungen sind jedoch regelmäßig nicht erfüllt, wenn sich gleichwertige Beweismittel gegenüberstehen (SenatsE VRS 88, 376).

    So darf der beantragten Beweiserhebung in der Regel ein weiterer Aufklärungswert nicht abgesprochen werden, wenn sie der Entkräftung des bisherigen, lediglich auf der Aussage eines Zeugen beruhenden Beweisergebnisses dienen soll (BayObLG VRS 84, 44; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 226; SenatsE VRS 81, 201; 88, 376; SenatsE vom 13.05.1997 - Ss 237/97; Göhler, a. a. O.; § 77 Rnr. 14; Senge in KK OWiG, 2. Auflage, § 77 Rnr. 17).

    Wird die Vernehmung eines Sachverständigen gerade zu dem Zweck beantragt, die Aussage des einzigen Belastungszeugen zu widerlegen, so darf das Gericht den Beweisantrag nicht ablehnen, wenn im Fall der Bestätigung der Beweisbehauptung durch den Sachverständigen der Beweiswert der Zeugenaussage erschüttert würde (BayObLG VRS 84, 44; SenatsE VRS 88, 376; Göhler a. a. O. § 77 Rnr. 14).

  • OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 53 Ss OWi 237/12

    Gerichtliche Zurückweisung von Beweisanträgen nach § 77 Abs. 2 Nr, 1 OWiG unter

    Verletzt ist die Aufklärungspflicht dann, wenn sich dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen musste oder diese nahe lag (vgl. OLG Köln VRs 88, 376; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542 f.; Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 77 Rdn, 11, 12),.

    Indes wird anerkannt, dass sich eine weitere Aufnahme zur Aufklärung auf ein standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung aufdrängt oder diese doch nahe liegt, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes (vgl. OLG Köln VRs 88, 376 ff.; OLG Hamm NZV 2007, 155 f.; Göhler a.a.O. § 77 Rdn. 14) behauptet werden.

  • OLG Hamm, 11.05.2021 - 5 RBs 94/21

    Gehörsverletzung durch Ablehnung eines Beweisantrags; elektronisches Gerät;

    4 St 204/90">NStZ 1991, 542; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 226; OLG Köln VRS 81, 201; 88, 376; Göhler, 17. Aufl. ; § 77 OWiG Rn. 14; Senge, 5. Aufl. 2019, § 77 OWiG Rn. 17).
  • OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 598/06

    standardisiertes Messverfahren; Beweisantrag; technische Fehlfunktionen des

    Verletzt ist die Aufklärungspflicht dann, wenn sich dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen musste oder diese nahe lag (vgl. zu diesem Maßstab etwa OLG Köln VRS 88, 376; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542 f.; Göhler/Seitz, a.a.O., § 77 Rn. 12).

    Indes wird anerkannt, dass sich die weitere Beweisaufnahme zur Aufklärung bei einer auf ein standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung aufdrängt oder diese doch nahe liegt, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes behauptet werden (vgl. so OLG Köln VRS 88, 376 ff.; Göhler/Seitz, a.a.O., § 77 Rn. 14; siehe Senat in VA 2006, 193 = zfs 2006, 654).

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 3 Ss 134/99

    Zum Abzug eines Toleranzwertes vom gemessenen Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs

    Im übrigen bedarf es auch beim Vorwurf der Überladung eines Lastkraftwagens, ähnlich wie bei anderen standardisierten technischen Messverfahren, dann einer gutachterlichen Nachprüfung, wenn Anhaltspunkte für die Fehlerhaftigkeit der Messung vorliegen (vgl. insoweit OLG Köln VRS 88, 376 ff.; KG, Beschluss vom 01.12.1998, 2 Ss 328/98 u.a.; siehe auch BGHSt 39, 291 ff., 300).
  • OLG Bamberg, 08.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Riegl FG21-P

    Verletzt ist die Aufklärungspflicht dann, wenn sich dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen musste oder diese nahe lag (vgl. nur OLG Hamm NZV 2007, 155 ; OLG Köln VRS 88, 376 ; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542 ).

    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung drängt sich die weitere Beweisaufnahme zur Aufklärung bei einer auf ein sog. standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung dann auf bzw. liegt nahe, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes behauptet werden (OLG Brandenburg Beschluss vom 21.06.2012 - (2 B) 53 Ss- OWi 237/12 (155/12) - in [...]; OLG Köln VRS 88, 376 ff.; OLG Hamm a.a.O.).

  • OLG Celle, 26.06.2009 - 311 SsBs 58/09

    Standardisiertes Messverfahren und Geschwindigkeitsverstoß

    Verletzt ist die Aufklärungspflicht dann, wenn sich dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen musste oder diese nahe lag (vgl. OLG Köln VRS 88, 376; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542 f.; Göhler , a.a.O., § 77 Rdnr. 12).

    Indes wird anerkannt, dass sich eine weitere Beweisaufnahme zur Aufklärung einer auf ein standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung aufdrängt oder diese doch nahe liegt, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes (vgl. OLG Köln VRS 88, 376 ff.; OLG Hamm NZV 2007, 155 f.; Göhler , a.a.O., § 77 Rdnr. 14) behauptet werden.

  • OLG Frankfurt, 08.09.2017 - 2 Ss OWi 919/17

    Keine Zweifel an Zuverlässigkeit der Messung durch "PoliScanSpeed" bei lediglich

    Die abstrakt-theoretische Möglichkeit eines Messfehlers vermag keine Zweifel an der Zuverlässigkeit der Messung nahezulegen (vgl. OLG Frankfurt am Main, - ... - - ... -, BayObLG DAR 1998, 481; OLG Hamm NZV 1900, 279, OLG Köln VRS 88, 376).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2012 - Ss OWi 237/12
    Verletzt ist die Aufklärungspflicht dann, wenn sich dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen musste oder diese nahe lag (vgl. OLG Köln VRs 88, 376; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542 f.; Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 77 Rdn, 11, 12),.

    Indes wird anerkannt, dass sich eine weitere Aufnahme zur Aufklärung auf ein standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung aufdrängt oder diese doch nahe liegt, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes (vgl. OLG Köln VRs 88, 376 ff.; OLG Hamm NZV 2007, 155 f.; Göhler a.a.O. § 77 Rdn. 14) behauptet werden.

  • OLG Brandenburg, 05.12.1996 - 1 Ss OWi 46 B/96
    Dabei ist es nicht erforderlich, daß die beantragte Beweiserhebung aussichtslos ist; es genügt, wenn sie nicht naheliegt oder sich nicht aufdrängt (KK-0WiG-Senge, 3. Aufl., § 77 Rdn. 16; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 77 Rdn. 11 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 163; 1991, 542; vgl. auch OLG Köln, VRS 81, 201 ; VRS 88, 376 ).

    Stehen dagegen den erhobenen Beweisen angebotene gleichwertige Beweismittel gegenüber, kann die Beweiserhebung im allgemeinen nicht abgelehnt werden, so beispielsweise dann, wenn das bisherige Beweisergebnis auf der Aussage eines einzigen Zeugen beruht und der Betroffene das Gegenteil in das Wissen eines Gegenzeugen stellt (vgl. beispielsweise OLG Köln, VRS 88, 376 m.w. Nachw.).

  • OLG Celle, 16.07.2009 - 311 SsBs 67/09

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Beweisantrag beim standardisierten Messverfahren

  • KG, 21.05.2007 - 3 Ws (B) 202/07

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Pflicht zur weiteren gerichtlichen Aufklärung durch

  • KG, 01.08.2019 - 3 Ws (B) 232/19

    Behandlung eines Beweisantrags nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG

  • OLG Celle, 27.11.2000 - 322 Ss 172/00

    Bußgeldverfahren: Ablehnung einer Beweiserhebung zur Entkräftung der Aussage des

  • OLG Brandenburg, 15.11.2013 - 53 Ss OWi 444/13

    Gehörsverletzung im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung;

  • KG, 05.12.2011 - 3 Ws (B) 560/11

    Ablehnung eines verspäteten Beweisantrags auf Vernehmung eines Entlastungszeugen

  • KG, 23.01.2008 - 2 Ss 256/07

    Vorliegen einer Verletzung der Aufklärungspflicht durch ein Gericht bei Ablehnung

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