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   OLG Naumburg, 04.01.1995 - 1 Ss (B) 254/94   

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https://dejure.org/1995,2802
OLG Naumburg, 04.01.1995 - 1 Ss (B) 254/94 (https://dejure.org/1995,2802)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.01.1995 - 1 Ss (B) 254/94 (https://dejure.org/1995,2802)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Januar 1995 - 1 Ss (B) 254/94 (https://dejure.org/1995,2802)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geldbuße wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung; Eintritt der Verfolgungsverjährung im Recht der Ordnungswidrigkeiten; Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ; Wirkung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf eine Verjährung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1912 (Ls.)
  • NZV 1995, 201
  • VRS 88, 456
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 23.05.1972 - 5 Ss OWi 363/72
    Auszug aus OLG Naumburg, 04.01.1995 - 1 Ss (B) 254/94
    Dies führt jedoch nach der vom Senat geteilten nahezu einhelligen Ansicht in Rechtsprechung und Lehre (OLG Hamm NJW 1972, 2097, 2098 m. w. Nachw. zur älteren Rechtsprechung; OLG Stuttgart Die Justiz 1972, 363, 364; OLG Köln VRS 57, 296, 297 f.; Göhler aa0 vor § 31 Rdn. 2 b; Weller, in: KK-0WiG, § 31 Rdn. 37, a.A.: Sieg NJW 1975, 153 ff.) dazu, daß durch die Gewährung der Wiedereinsetzung die Verfolgungsverjährung neu zu laufen beginnt.
  • OLG Naumburg, 07.12.1994 - 1 Ss (B) 131/94

    Keine Verhängung eines Fahrverbots, wenn nach der Persönlichkeit des Täters

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.01.1995 - 1 Ss (B) 254/94
    Der Senat hat aber bereits in seinem Beschluß vom 7. Dezember 1994 - 1 Ss (B) 131/94 - darauf hingewiesen, daß im Hinblick auf dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis das Absehen von der Verhängung eines für den Regelfall vorgesehenen Fahrverbotes einer eingehenden Begründung bedarf und diese Begründung der rechtlichen Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt.
  • BayObLG, 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94
    Auszug aus OLG Naumburg, 04.01.1995 - 1 Ss (B) 254/94
    Eine in Tabelle 1 a zu Nr. 5 BKat für eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgesehene Regelsanktion kann daher nicht allein mit der Begründung unterschritten werden, der Verstoß habe sich auf einer Autobahn ereignet, auch nicht mit Hinweis darauf, daß Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Autobahnen erfahrungsgemäß wesentlich öfter vorkämen als auf sonstigen Straßen (Bay0bLG NZV 1994, 487 ).
  • BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne der

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.01.1995 - 1 Ss (B) 254/94
    Auch wenn im Einzelfall die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn nicht unmittelbar aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet worden sein sollte, ließe sich damit allein eine Unterschreitung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelsanktion nicht rechtfertigen (vgl. Bay0bLG NZV 1994, 370 : Lärmschutz).
  • BayObLG, 28.03.2023 - 202 ObOWi 314/23

    Berechnung der Verjährung nach gewährter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Denn die durch die Zentrale Bußgeldstelle am 24.11.2020 bewilligte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor Versäumung der Einspruchsfrist hatte zur Folge, dass die Verjährungsfrist neu zu laufen begann (vgl. BayObLG, Beschluss vom 16.03.2004 - 2 ObOWi 7/2004 = BayObLGSt 2004, 33 = DAR 2004, 281 = VRS 106, 452 [2004]; Urt. v. 07.10.1953 - 1 St 333/53 = BayObLGSt 1953, 179; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.01.1978 - 1 Ws (B) 36/78 OWiG = BeckRS 2014, 21126; KG, Beschluss vom 04.04.2017 - 3 Ws (B) 43/17 = StraFo 2017, 460; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.01.1995 - 1 Ss (B) 254/94 = VRS 88, 456 [1995]; BeckOK OWiG/Gertler OWiG § 31 Rn. 18; KK-OWiG/Ellbogen 5. Aufl. § 31 OWiG Rn. 37; Graalmann-Scheerer in: Löwe-Rosenberg StPO 27. Aufl. 2016 § 46 Rn. 13; Gürtler/Thoma in Göhler OWiG 18. Aufl. Vor § 31 Rn. 2b; Schmidt in: Laufhütte u.a., StGB Leipziger Kommentar 12. Aufl. 2007 § 78 Rn. 10).
  • KG, 04.04.2017 - 3 Ws (B) 43/17

    Verfolgungsverjährungsunterbrechung für eine Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Bei der Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, durch die die Rechtskraft eines Bußgeldbescheids beseitigt wird, beginnt die Verfolgungsverjährung erneut (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. Januar 1978 - 1 Ws (B) 36/78 OWiG - = MDR 1978, 513 - = juris LS 1.; OLG Hamm Beschluss vom 23. Mai 1972 - 5 Ss OWi 363/72 - = BeckRS 9998, 108350, beck-online; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Januar 1995 - 1 Ss (B) 254/94 - = VRS 88, 456-459, juris LS 1.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Januar 1986 - 1 Ss 40/86 - = VRS 173, 456-457, juris LS 1.; Graf in: Karlsruher Kommentar OWiG 4. Aufl., § 31 Rn. 37 m.w.H.; Gürtler, in: Göhler a.a.O., Vor § 31 Rn. 2b).
  • OLG Hamm, 26.02.2004 - 3 Ss OWi 88/04

    Fahrverbot; Absehen; Gründe; tatrichterliches Ermessen

    Weder der Umstand, dass die gemessene Geschwindigkeit nur knapp über dem Grenzwert der tabellarischen Stufe nach der Bußgeldkatalogverordnung lag, noch der Umstand, dass es sich um einen erstmaligen Verstoß und einen einsichtigen, geständigen Betroffenen handelte, sind Gründe, die bereits ein Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes rechtfertigen (vgl. NZV 95, 201, NZV 97, 240).
  • BayObLG, 16.07.1996 - 2 ObOWi 513/96

    Auch eine praktisch völlig fehlende Bebauung rechtfertigt bei einer

    Das Tatbild weicht im übrigen auch nicht deshalb vom Regelfall ab, weil "wegen der örtlichen Verhältnisse ... an dieser Stelle sehr viele Fahrzeuge (noch!) schneller" fahren (vgl. BayObLGSt 1994, 156; OLG Karlsruhe VRS 88, 476, 479; OLG Naumburg VRS 88, 456, 459).
  • BayObLG, 27.11.2002 - 2 ObOWi 486/02

    OWiG: Beweisantrag - Vernehmung von Entlastungszeugen

    Der gute Ausbauzustand der Straße, hier der Bundesautobahn, auf der die Tat begangen worden ist, kann nicht zum Absehen von einem Regelfahrverbot führen (vgl. OLG Düsseldorf VRS 89, 234/236; OLG Naumburg NZV 1995, 201/202).
  • OLG Naumburg, 14.08.1996 - 1 Ss (B) 261/96

    Rechtsbeschwerde gegen Rechtsfolgenausspruch; Anordnung eines Fahrverbotes wegen

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