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   OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94   

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OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94 (https://dejure.org/1995,5051)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.01.1995 - 3 Ss 176/94 (https://dejure.org/1995,5051)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Januar 1995 - 3 Ss 176/94 (https://dejure.org/1995,5051)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 2; StVG § 25 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrverbot; Pflichtverletzung; Anordnung

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 586
  • VRS 88, 476
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94
    Ob angesichts des Maßes der Geschwindigkeitsüberschreitung bzw. der Unterschreitung des Sicherheitsabstandes und der sonstigen Umstände der dem Betroffenen des vorliegenden Falles angetasteten Verkehrsordnungswidrigkeiten Gründe vorliegen, die dem Amtsgericht ausnahmsweise Anlaß geben konnten, von der Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 bzw. § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV abzusehen, unterliegt zwar in erster Linie tatrichterlichen Würdigung (BGHSt 38, 231, 237) und nur in eingeschränktem Umfang der Überprüfung durch das Revisionsgericht.

    Unter diesen Umständen erscheint die Unrechtsfolge des Fahrverbotes nicht nur verhältnismäßig, sondern angesichts der Unfallsituation im Straßenverkehr auch geboten (vgl. BR-Drucks.140/89 S. 29, 30; BGHSt 38, 231, 234, 235).

    Sie ergibt nicht zuverlässig -wie dies hier jedoch erforderlich wäre (BGHSt 38, 231, 237)-, daß der Tatrichter die Überzeugung gewonnen hat, der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg, nämlich die notwendige -bessernde- Warnung Erziehungswirkung zum Ausschluß künftigen Fehlverhaltens könne statt durch ein Fahrverbot gleichermaßen mit der gegenüber der Regelgeldbuße verschärften Geldbuße erreicht werden.

  • OLG Düsseldorf, 15.03.1994 - 5 Ss OWi 64/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94
    Jedenfalls sind besondere, das Tatbild beherrschende Umstände äußerer oder innerer Art oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände, die in ihrer Gesamtheit möglicherweise eine Ausnahme zu begründen vermögen, oder durch die Anordnung eines Fahrverbotes bedingte erhebliche Härten oder gar eine Härte außergewöhnlicher Art, mithin Gesichtspunkte, die es gerechtfertigt erscheinen ließen, von einem Fahrverbot abzusehen, nicht dargetan (BGH a.a.O.; vgl. dazu auch OLG Karlsruhe DAR 1992, 437 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 278 ; OLG Düsseldorf NZV 1992, 373 ; VRS 87, 218 ; OLG Celle NZV 1994, 332 ; OLG Hamm NZV 1994, 201 ; DAR 1994, 411 ; OLG Stuttgart Die Justiz 1994, 344; Bay0bLG NZV 1994, 327, 487, 488; OLG Frankfurt/M. NZV 1994, 77, 286; Senatsbeschluß vom 07.11.1994 -3 Ss 129/94-).

    Umso weniger erschiene eine Ausnahme begründbar, die ein Absehen von der Anordnung eines Fahrverbotes rechtfertigen würde (vgl. auch OLG Düsseldorf VRS 87, 218, 222).

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94
    An die in der Bußgeldkatalogverordnung normierten Anordnungsvoraussetzungen eines Fahrverbotes als Regelmaßnahme sind, da sie Rechtssatzqualität aufweisen, nicht nur die Verwaltungsbehörden, sondern auch die Gerichte gebunden (BGHSt 38, 125, 132, 133, 134).

    Für eine individuelle Prognoseentscheidung, zumal in den hier gegebenen Massenverfahren der Verkehrsordnungswidrigkeiten, für eine Einzelfallprüfung, ob trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 2 Satz 2 BKatV eine grobe bzw. beharrliche Pflichtverletzung -die weder vorsätzliches Verhalten, noch eine darüberhinaus gesteigerte Pflichtwidrigkeit zur Voraussetzung hat- zu verneinen ist, ist danach nurmehr eingeschränkt, aber durchaus noch genügend Raum (BGHSt 38, 125, 130, 131, 136; 231, 235, 236).

  • OLG Oldenburg, 29.03.1993 - Ss 91/93

    Bußgeldverfahren; Verhängen eines Fahrverbots; Hinweispflicht des Tatrichters;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94
    Jedenfalls sind besondere, das Tatbild beherrschende Umstände äußerer oder innerer Art oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände, die in ihrer Gesamtheit möglicherweise eine Ausnahme zu begründen vermögen, oder durch die Anordnung eines Fahrverbotes bedingte erhebliche Härten oder gar eine Härte außergewöhnlicher Art, mithin Gesichtspunkte, die es gerechtfertigt erscheinen ließen, von einem Fahrverbot abzusehen, nicht dargetan (BGH a.a.O.; vgl. dazu auch OLG Karlsruhe DAR 1992, 437 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 278 ; OLG Düsseldorf NZV 1992, 373 ; VRS 87, 218 ; OLG Celle NZV 1994, 332 ; OLG Hamm NZV 1994, 201 ; DAR 1994, 411 ; OLG Stuttgart Die Justiz 1994, 344; Bay0bLG NZV 1994, 327, 487, 488; OLG Frankfurt/M. NZV 1994, 77, 286; Senatsbeschluß vom 07.11.1994 -3 Ss 129/94-).
  • OLG Hamm, 22.07.1993 - 4 Ss OWi 737/93

    Erhöhung des Höchstmaßes des Bußgeldrahmens; Fahrlässige Zuwiderhandlung; Maß an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94
    Jedenfalls sind besondere, das Tatbild beherrschende Umstände äußerer oder innerer Art oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände, die in ihrer Gesamtheit möglicherweise eine Ausnahme zu begründen vermögen, oder durch die Anordnung eines Fahrverbotes bedingte erhebliche Härten oder gar eine Härte außergewöhnlicher Art, mithin Gesichtspunkte, die es gerechtfertigt erscheinen ließen, von einem Fahrverbot abzusehen, nicht dargetan (BGH a.a.O.; vgl. dazu auch OLG Karlsruhe DAR 1992, 437 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 278 ; OLG Düsseldorf NZV 1992, 373 ; VRS 87, 218 ; OLG Celle NZV 1994, 332 ; OLG Hamm NZV 1994, 201 ; DAR 1994, 411 ; OLG Stuttgart Die Justiz 1994, 344; Bay0bLG NZV 1994, 327, 487, 488; OLG Frankfurt/M. NZV 1994, 77, 286; Senatsbeschluß vom 07.11.1994 -3 Ss 129/94-).
  • OLG Oldenburg, 15.03.1994 - Ss 114/94

    Meßtoleranz, Ortstafel, Verkehrsüberwachung, Fahrverbot, Regelfolge,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94
    c) Die Geschwindigkeitsüberschreitung sieht das Amtsgericht auch deswegen als weniger gravierend an, weil sich der Tatort nicht inmitten der 120 km/h-Zone, sondern zu deren Beginn befand; allerdings unterläßt es das Amtsgericht zu erörtern, obwohl dies nahegelegen hätte, ob der Betroffene gegebenenfalls durch einen sogenannten Geschwindigkeitstrichter, der vor Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Bundesautobahnen üblich geworden ist, veranlaßt war, seine Geschwindigkeit rechtzeitig anzupassen (vgl. zum anders gelagerten Fall einer Geschwindigkeitsüberschreitung unmittelbar hinter der Ortstafel: OLG Oldenburg VRS 87, 222= NZV 1994, 286 ).
  • OLG Celle, 20.01.1994 - 3 Ss OWi 15/94

    Straßenverkehrsrechtliche Vorbelastungen; Eigene Sachentscheidung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94
    Jedenfalls sind besondere, das Tatbild beherrschende Umstände äußerer oder innerer Art oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände, die in ihrer Gesamtheit möglicherweise eine Ausnahme zu begründen vermögen, oder durch die Anordnung eines Fahrverbotes bedingte erhebliche Härten oder gar eine Härte außergewöhnlicher Art, mithin Gesichtspunkte, die es gerechtfertigt erscheinen ließen, von einem Fahrverbot abzusehen, nicht dargetan (BGH a.a.O.; vgl. dazu auch OLG Karlsruhe DAR 1992, 437 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 278 ; OLG Düsseldorf NZV 1992, 373 ; VRS 87, 218 ; OLG Celle NZV 1994, 332 ; OLG Hamm NZV 1994, 201 ; DAR 1994, 411 ; OLG Stuttgart Die Justiz 1994, 344; Bay0bLG NZV 1994, 327, 487, 488; OLG Frankfurt/M. NZV 1994, 77, 286; Senatsbeschluß vom 07.11.1994 -3 Ss 129/94-).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.1992 - 2 Ss OWi 122/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94
    Jedenfalls sind besondere, das Tatbild beherrschende Umstände äußerer oder innerer Art oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände, die in ihrer Gesamtheit möglicherweise eine Ausnahme zu begründen vermögen, oder durch die Anordnung eines Fahrverbotes bedingte erhebliche Härten oder gar eine Härte außergewöhnlicher Art, mithin Gesichtspunkte, die es gerechtfertigt erscheinen ließen, von einem Fahrverbot abzusehen, nicht dargetan (BGH a.a.O.; vgl. dazu auch OLG Karlsruhe DAR 1992, 437 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 278 ; OLG Düsseldorf NZV 1992, 373 ; VRS 87, 218 ; OLG Celle NZV 1994, 332 ; OLG Hamm NZV 1994, 201 ; DAR 1994, 411 ; OLG Stuttgart Die Justiz 1994, 344; Bay0bLG NZV 1994, 327, 487, 488; OLG Frankfurt/M. NZV 1994, 77, 286; Senatsbeschluß vom 07.11.1994 -3 Ss 129/94-).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94
    Jedenfalls sind besondere, das Tatbild beherrschende Umstände äußerer oder innerer Art oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände, die in ihrer Gesamtheit möglicherweise eine Ausnahme zu begründen vermögen, oder durch die Anordnung eines Fahrverbotes bedingte erhebliche Härten oder gar eine Härte außergewöhnlicher Art, mithin Gesichtspunkte, die es gerechtfertigt erscheinen ließen, von einem Fahrverbot abzusehen, nicht dargetan (BGH a.a.O.; vgl. dazu auch OLG Karlsruhe DAR 1992, 437 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 278 ; OLG Düsseldorf NZV 1992, 373 ; VRS 87, 218 ; OLG Celle NZV 1994, 332 ; OLG Hamm NZV 1994, 201 ; DAR 1994, 411 ; OLG Stuttgart Die Justiz 1994, 344; Bay0bLG NZV 1994, 327, 487, 488; OLG Frankfurt/M. NZV 1994, 77, 286; Senatsbeschluß vom 07.11.1994 -3 Ss 129/94-).
  • OLG Frankfurt, 21.04.1993 - 2 Ws (B) 215/93

    Absehen von Fahrverbot; Wochenendheimfahrer; Neue Bundesländer; Berufliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94
    Jedenfalls sind besondere, das Tatbild beherrschende Umstände äußerer oder innerer Art oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände, die in ihrer Gesamtheit möglicherweise eine Ausnahme zu begründen vermögen, oder durch die Anordnung eines Fahrverbotes bedingte erhebliche Härten oder gar eine Härte außergewöhnlicher Art, mithin Gesichtspunkte, die es gerechtfertigt erscheinen ließen, von einem Fahrverbot abzusehen, nicht dargetan (BGH a.a.O.; vgl. dazu auch OLG Karlsruhe DAR 1992, 437 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 278 ; OLG Düsseldorf NZV 1992, 373 ; VRS 87, 218 ; OLG Celle NZV 1994, 332 ; OLG Hamm NZV 1994, 201 ; DAR 1994, 411 ; OLG Stuttgart Die Justiz 1994, 344; Bay0bLG NZV 1994, 327, 487, 488; OLG Frankfurt/M. NZV 1994, 77, 286; Senatsbeschluß vom 07.11.1994 -3 Ss 129/94-).
  • BGH, 31.01.1991 - 1 StR 338/90

    Wertgrenze für Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft

  • OLG Karlsruhe, 07.01.1992 - 1 Ss 77/91

    Fahrverbot; Geschwindigkeitsüberschreitung

  • OLG Hamm, 15.02.1994 - 3 Ss OWi 149/94
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Beschränkung der

    Diese unzureichenden Feststellungen wirken sich auf die vom Amtsgericht vorgenommene Erhöhung der Geldbuße unter Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots nach § 4 Abs. 4 BKatV aus, da das vom Betroffenen behauptete Vorliegen einer "Notfallbehandlung" einer der maßgeblichen Gründe für die erfolgte Anordnung war (allgemein vgl. OLG Karlsruhe VRS 88, 476 ff.; Hentschel, a.a.O., § 25 Rn. 24).

    Sollten die engen Voraussetzungen einer derartigen notstandsähnlichen Situation indes nicht festzustellen sein, so kann der Tatrichter gleichwohl bei Vorliegen wesentlicher und nicht vom Regelfall erfasster besonders gewichtiger Besonderheiten mit Ausnahmecharakter ausnahmsweise die Überzeugung gewinnen, dass die Verhängung eines Fahrverbotes unangemessen ist (oder die Dauer der Sperre zu hoch ist) und der notwendige Warneffekt schon allein unter angemessener Erhöhung der Regelgeldbuße erreicht werden kann (vgl. näher OLG Karlsruhe VRS 88, 476 ff.; Hentschel, a.a.O., § 25 Rn. 24; zur Notwendigkeit der Anordnung eines Fahrverbots trotz eines Härtefalles bei einem uneinsichtigen Wiederholungstäter: Senat NZV 2004 316 f. = Verkehrsrecht 2004, 136).

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots: Augenblicksversagen bei

    Zwar ist das Amtsgericht zunächst zu Recht vom Vorliegen eines Regelfalles der Anordnung eines Fahrverbots nach dem Bußgeldkatalog ausgegangen, da gegen den Betroffenen innerhalb der Frist eines Jahres aufgrund des Bußgeldbescheides des Kreises C. vom 09.10.2003 wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mindestens 26 km/h eine seit 30.10.2003 bestandkräftige Geldbuße festgesetzt worden war und er nunmehr erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen hat, was als Regelfall nach § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV einen beharrlichen Pflichtenverstoß i.S.d. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG indiziert, der regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGH NZV 1992, 117 ff.; BayObLG NZV 1994, 327; OLG Köln NStZ-RR 1996, 52; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01

    Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel

    Bei den in § 2 Abs. 1 Satz 1 BKatV umschriebenen, im Gesamtgefüge der §§ 24, 25 StVG herausgehobenen Pflichtverletzungen handelt es sich nämlich um vom Verordnungsgeber in zulässiger Weise hervorgehobene schwerwiegende Verstöße, die häufig zu schweren Verkehrsunfällen führen und die subjektiv auf besonders grobem Leichtsinn, Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruhen und im allgemeinen einen so hohen Grad an Verantwortungslosigkeit aufweisen, dass es hier grundsätzlich eines eindringlichen Denkzettels durch ein Fahrverbot bedarf (vgl. ausführlich Senat VRS 88, 476 f.; OLG Karlsruhe DAR 2000, 370 f.; BR-Drucks. 371/81 S. 28).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

    Insbesondere ist das vom Amtsgericht verhängte Fahrverbot - die Geldbuße entspricht dem Regelfall nach Nr. 11.3.5 BKat - im Ergebnis nicht zu beanstanden, da gegen die Betroffene innerhalb der Frist eines Jahres vor seit der Entscheidung des Amtsgerichts, nämlich am 29.05.2001, wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mindestens 26 km/h eine seit 05.07.2001 rechtskräftige Geldbuße festgesetzt worden war und sie nunmehr erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen hat, was als Regelfall nach § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV einen beharrlichen Pflichtverstoß i.S.d. § 25 Abs. 1 S.1 StVG indiziert, der regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGH NZV 1992, 117, 119; BayObLG NZV 1994, 327; OLG Köln NStZ-RR 1996, 52; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04

    Anordnung eines Fahrverbots bei Vorliegen einer außerordentlichen Härte

    Beide Regelfälle indizieren Pflichtverstöße nach § 25 Abs. 1 S.1 StVG, die ein hohes Maß an Verantwortungslosigkeit offenbaren, so dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGH NZV 1992, 117, 119; BayObLG NZV 1994, 327; OLG Köln NStZ-RR 1996, 52; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05

    Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung eines uneinsichtigen

    Sollten die engen Voraussetzungen einer derartigen notstandsähnlichen Situation indes nicht festzustellen sein, so kann der Tatrichter gleichwohl bei Vorliegen wesentlicher und nicht vom Regelfall erfasster besonders gewichtiger Besonderheiten mit Ausnahmecharakter ausnahmsweise die Überzeugung gewinnen, dass die Verhängung eines Fahrverbotes unangemessen ist und der notwendige Warneffekt schon allein unter angemessener Erhöhung der Regelgeldbuße erreicht werden kann (vgl. näher OLG Karlsruhe VRS 88, 476 ff.; Hentschel, a.a.O., § 25 Rn. 24).
  • AG Siegen, 14.05.2014 - 431 OWi 232/14

    Schneeflocken-Zusatzschild

    Im konkreten Sachverhalt liegen keine besonderen Umstände in den persönlichen Verhältnissen der Betroffenen vor, die es in objektiver und subjektiver Hinsicht gerechtfertigt erscheinen ließen, vom Regelfahrverbot abzusehen (vgl. BGHSt 38, 125, 132; OLG Karlsruhe VRS 88, 476; OLG Hamm 2 Ss OWi 482/03 Beschluss vom 28.06.2003).

    Dabei steht dem Tatrichter kein rechtlich ungebundenes freies Ermessen zu, so dass die Entscheidung nur auf Tatsachen gestützt werden kann, aus denen sich im einzelnen die besonderen Umstände ergeben, die es in objektiver und subjektiver Hinsicht gerechtfertigt erscheinen lassen, vom Regelfahrverbot abzusehen (vgl. BGHSt 38, 125, 132; OLG Karlsruhe VRS 88, 476; OLG Hamm 2 Ss OWi 482/03 Beschluss vom 28.06.2003).

  • OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots wegen

    Insbesondere dann, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen wesentliche Besonderheiten mit Ausnahmecharakter und Abweichungen vom Normalfall aufweist, kann der Tatrichter die Überzeugung gewinnen, dass trotz eines Regelfalles die Verhängung eines Fahrverbotes unangemessen ist und der notwendige Warneffekt schon allein unter angemessener Erhöhung der Regelgeldbuße erreicht werden kann (vgl. OLG Karlsruhe VRS 88, 476 ff.; Senat NJW 2005, 450 ff a. E. und Beschluss vom 18.12.1998, 1 Ss 98/98; OLG Rostock NZV 2002, 137 ff.; OLG Koblenz OLGSt StVG § 25 Nr. 30).
  • BayObLG, 22.09.1998 - 2 ObOWi 450/98

    Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen

    Für eine Einzelfallprüfung, ob trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 BKatV eine grobe Pflichtverletzung, die weder vorsätzliches Verhalten noch eine darüber hinaus gesteigerte Pflichtwidrigkeit zur Voraussetzung hat, zu verneinen ist, ist danach nur noch eingeschränkt Raum (BGHSt 38, 125/130; 231/235; OLG Karlsruhe VRS 88, 476/478 und ständige Rechtsprechung des Senats).

    Diese Gesichtspunkte sind aber allein kein Grund, von der Verhängung des Fahrverbots abzusehen (BayObLGSt 1996, 44/47; OLG Karlsruhe VRS 88, 476/479; OLG Düsseldorf VRS 89, 228 ).

  • OLG Hamm, 29.04.1999 - 2 Ss OWi 1533/98

    Geschwindigkeitsüberschreitung, autobahnähnlich ausgebaute Straße, Absehen vom

    Zwar unterliegt es in erster Linie tatrichterlicher Würdigung, ob Gründe vorliegen, die ausnahmsweise Anlass geben könnten, von der Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 StVG i.V.m. § 2 Abs. 1 BKatV abzusehen (BGHSt 38, 231, 237; OLG Hamm NZV 1997, 185; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).

    Denn gerade für einen erfahrenen Verkehrsteilnehmer ist zum einen wegen der vom Gesetzgeber vorgenommenen Konkretisierung in der Bußgeldkatalogverordnung, nach der für bestimmte Verkehrsverstöße regelmäßig die Verhängung eines Fahrverbots vorgesehen ist, und zum anderen aufgrund der durch hohe Fahrpraxis gewonnenen Erfahrung die Verhängung eines Fahrverbots vorhersehbar und berechenbar geworden (vgl. OLG Karlsruhe VRS 88, 476, 479; Deutscher, NZV 1997, 26).

  • BayObLG, 16.07.1996 - 2 ObOWi 513/96

    Auch eine praktisch völlig fehlende Bebauung rechtfertigt bei einer

  • AG Haßfurt, 22.03.2013 - 3 OWi 2312 Js 986/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung von

  • OLG Koblenz, 01.09.2003 - 1 Ss 151/03

    Regelfahrverbot, Absehen vom, Begründungspflicht

  • OLG Karlsruhe, 05.08.2002 - 1 Ss 55/02

    Vom Regelfahrverbot kann nicht immer abgesehen werden!

  • OLG Zweibrücken, 19.11.2002 - 1 Ss 184/02

    Grob pflichtwidriges Verkehrsverstoß: Anforderungen an die Urteilsdarlegungen

  • OLG Zweibrücken, 08.09.2005 - 1 Ss 106/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Begründungsanforderungen bei Nichtverhängung des

  • OLG Zweibrücken, 12.05.2003 - 1 Ss 79/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Zeitliche Bemessung eines Fahrverbots

  • OLG Karlsruhe, 30.01.1995 - 3 Ss 210/94

    Verstoß; Rotlicht; Rotlichtverstoß; Rote Ampel

  • OLG Hamm, 08.07.2003 - 2 Ss OWi 482/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Feststellungen, Geständnis des Betroffenen,

  • OLG Koblenz, 17.08.2004 - 2 Ss 154/04

    Fahrverbot - Regelfahrverbot - Notwendigkeit der Anordnung

  • OLG Karlsruhe, 14.03.1996 - 3 Ss 11/96
  • OLG Zweibrücken, 12.12.2000 - 1 Ss 280/00

    Absehen von Regelfahrverbot

  • OLG Zweibrücken, 23.01.1996 - 1 Ss 211/95
  • OLG Hamm, 08.07.2003 - Ss OWi 482/03

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots wegen Schwangerschaft der Ehefrau;

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