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   OLG Düsseldorf, 21.04.1995 - 5 Ss (OWi) 482/94 - (OWi) 59/95 I   

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https://dejure.org/1995,10221
OLG Düsseldorf, 21.04.1995 - 5 Ss (OWi) 482/94 - (OWi) 59/95 I (https://dejure.org/1995,10221)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.04.1995 - 5 Ss (OWi) 482/94 - (OWi) 59/95 I (https://dejure.org/1995,10221)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. April 1995 - 5 Ss (OWi) 482/94 - (OWi) 59/95 I (https://dejure.org/1995,10221)
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Volltextveröffentlichung

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Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Nicht standardisiertes Meßverfahren - Radargerät "Traffipax Speedophot M (Moving Radar)"

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Papierfundstellen

  • VRS 89, 380
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.1995 - 5 Ss OWi 482/94
    Zwar kann bei wissenschaftlich anerkannten, standardisierten Meßverfahren die Mitteilung des Ergebnisses des Sachverständigengutachtens genügen, wenn es von keiner Seite angegriffen wird (BGHR § 2761 StPO, Sachverständiger 4, BGH NStZ 1993, 592).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 Ss 55/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Pflicht zur Mitteilung der Einlassung des

    Bei der Verurteilung wegen Überschreitens der zulässigen Geschwindigkeit gehört hierzu jedenfalls die Darlegung der Messmethode, deren genaue Messbedingungen und konkrete Einhaltung (OLG Düsseldorf VRS 89, 380).
  • OLG Karlsruhe, 17.12.2001 - 2 Ss 130/00

    Zum Begriff der Abgabe im Sinne von § 4 Abs. 2 FischHV; Zur Feststellung der

    Hierzu gehört, dass er in den Urteilsgründen die zur Feststellung der angenommenen Temperatur angewendete Messmethode mitteilt und darüber hinaus darlegt, dass mögliche Fehlerquellen ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. OLG Düsseldorf VRS 89, 380 m.w.N. für Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr).

    Das Amtsgericht durfte sich daher auf die pauschale Mitteilung des Messergebnisses nicht beschränken, sondern es hätte darlegen müssen, unter welchen Bedingungen und mit welcher Messmethode die Messung zustande gekommen war, und für den Fall, dass die Messergebnisse einem nicht standardisierten Messverfahren zugrunde lagen, auch erörtern müssen, welche Fehlerquoten bzw. welchen Grad an Verlässlichkeit die Messung aufweist (Senge in KK-OWiG 2. Aufl. § 71 Rdnr. 108 d; OLG Düsseldorf VRS 89, 380 und DAR 1995, 259).

  • OLG Saarbrücken, 19.01.1996 - Ss (B) 73/95

    Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten

    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf (VRS 89, 380 : DAR 1995, 259 ) weitergehende Feststellungen fordert, als sie nach der erwähnten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes als ausreichend anzusehen sind, betrifft dies ein anderes, in der Entscheidung als "noch nicht standardisiert" gewertetes Meßverfahren.
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