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   OLG Köln, 09.05.1995 - Ss 259/95   

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https://dejure.org/1995,7576
OLG Köln, 09.05.1995 - Ss 259/95 (https://dejure.org/1995,7576)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.05.1995 - Ss 259/95 (https://dejure.org/1995,7576)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Mai 1995 - Ss 259/95 (https://dejure.org/1995,7576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verurteilung aufgrund der Einlassung des Angeklagte; Überzeugung von der Richtigkeit; Widerlegen der Einlassung ; Schnelles Fahren; Alkoholgenuß; Angepaßte Geschwindigkeit ; Wildwechsel

Papierfundstellen

  • VRS 89, 446
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 20.12.1994 - Ss 559/94
    Auszug aus OLG Köln, 09.05.1995 - Ss 259/95
    Insbesondere ungewöhnliche Fahrfehler lassen den Schluß auf Fahruntüchtigkeit zu (Senatsentscheidungen vom 25.09.1990 Ss 418/90 -, vom 27.09.1991 - Ss 407/91 -, vom 20.12.1994 Ss 559/94).

    Das Verhalten eines durchschnittlichen nüchternen Kraftfahrers ist nur mittelbar von Bedeutung: Je seltener ein bestimmter Fahrfehler bei nüchternen Fahrern vorkommt und je häufiger er erfahrungsgemäß von alkoholisierten Fahrern begangen wird, desto eher wird der Schluß gerechtfertigt sein, der Fehler wäre auch dem Angeklagten in nüchternem Zustand nicht unterlaufen (Senatsentscheidungen vom 25.09.1990 - Ss 418/90 - und vom 20.12.1994 - Ss 559/94; Hentschel, Fahrerlaubnis und Alkohol, 3. Aufl. Rdnr. 116).

    Die tatrichterliche Würdigung der Umstände, aus denen relative Fahruntauglichkeit gefolgert wird, ist zwar der Nachprüfung durch das Revisionsgericht weitestgehend entzogen; rechtsfehlerhaft ist es jedoch, wenn diese Beweiswürdigung augenfällige Lücken enthält und gewichtige Umstände, deren Erörterung sich aufdrängen mußte, völlig außer Betracht läßt (Senatsentscheidung vom 20.12.1994 - Ss 559/94).

  • KG, 15.02.1993 - 12 U 6437/91

    Haftungsverteilung bei Kollision infolge Notbremsung wegen auf die Autobahn

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.1995 - Ss 259/95
    Auf Wildwechsel muß sich ein Kraftfahrer zwar nicht nur dort einrichten, wo das Verkehrszeichen 142 aufgestellt ist, sondern auch dort, wo Straßen durch oder an Waldbestand vorbeifahren (KG NZV 1993, 313 ; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 28).

    Ein Kraftfahrer kann daher nicht so langsam fahren, daß er stets rechtzeitig anhalten kann, wenn plötzlich von rechts ein Tier vor das Fahrzeug springt (vgl. KG NZV 1993, 313 ).

  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 688/93

    160 km/h mit 0,7 o/oo - § 315c StGB, Indizien für relative Fahruntüchtigkeit;

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.1995 - Ss 259/95
    Selbst wenn der Angeklagte unter den gegebenen Umständen zu schnell fuhr, kann daraus noch nicht ohne weiteres auf alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit geschlossen werden, da auch zahlreiche nicht alkoholisierte Kraftfahrer mit unangepaßter Geschwindigkeit fahren (BGH NZV 1995, 80 ).
  • OLG Frankfurt, 21.06.1989 - 7 U 190/88

    Grobes Verschulden bei Fahren mit Abblendlicht auf der Bundesautobahn

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.1995 - Ss 259/95
    In solchen Situationen kann eine Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h zu hoch sein (OLG Frankfurt NZV 1990, 154 ).
  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 122/88

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen; Anbringung von Wildschutzzäunen

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.1995 - Ss 259/95
    Ist Wildwechsel in Betracht zu ziehen, wird ein sorgfältiger Kraftfahrer zum Beispiel die Geschwindigkeit mäßigen, den Fahrbahnrand verstärkt beobachten, seine Reaktionsbereitschaft erhöhen oder auf andere Weise sein Fahrverhalten der jeweiligen Gefahrenlage anpassen (BGH NZV 1989, 390).
  • BayObLG, 07.03.1988 - RReg. 2 St 435/87
    Auszug aus OLG Köln, 09.05.1995 - Ss 259/95
    Es kommt nicht darauf an, wie sich irgendein nüchterner Kraftfahrer oder der durchschnittliche Kraftfahrer ohne Alkoholeinfluß verhalten hätte, sondern es ist festzustellen, daß der Angeklagte sich ohne Alkohol anders verhalten hätte (Bay0bLG NZV 1988, 110; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung VRs 51, 34; Senatsentscheidungen vom 25.09.1990 - Ss 418/90 -, vom 09.07.1991 - Ss 289/91 - und vom 27.09.1991 Ss 407/91; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 316 StGB Rdnr. 16 m.w.N.; Hentschel, Fahrerlaubnis und Alkohol, 3. Aufl. Rdnr. 115) .
  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.1995 - Ss 259/95
    Relative Fahruntüchtigkeit ist gegeben, wenn die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit zwar unterhalb des Grenzwerts absoluter Fahruntüchtigkeit von 1, 1 o/oo liegt, aber aufgrund zusätzlicher Tatsachen der Nachweis alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit geführt werden kann (vgl. BGHSt 31, 42 = NJW 1982, 2612 = VRS 63, 121).
  • OLG Oldenburg, 07.04.2016 - 1 Ss 53/16

    Anforderungen an die Feststellungen zum Bestehen einer konkreten

    Liegt die alkoholische Beeinflussung unter diesem Wert, müssen weitere Tatsachen hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugführers infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher Leistungsausfälle so erheblich herabgesetzt ist, dass er nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr über eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslagen, sicher zu führen (vgl. BGHSt 13, 83 ; BGHSt 31, 42 ff. = NJW 1982, 2612; KG NZV 1995, 454; KG VRS 89, 446 ).
  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

    Außer der Höhe der Blutalkoholkonzentration müssen weitere Tatsachen festgestellt werden, die als Beweisanzeichen geeignet sind, dem Tatrichter die Überzeugung von der Fahruntüchtigkeit des Angeklagten zu vermitteln (BGH a.a.0.; SenE v. 20.12.1994 -Ss 559/94 - = NZV 1995, 454; SenE v. 09.05.1995 - Ss 259/95 - = VRS 89, 446; SenE v. 26.11.1999 - Ss 525/99 -).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.1998 - 2 Ss OWi 289/98
    Zwar ist im Rahmen des § 3 Abs. 1 StVO in der Regel zu verlangen, dass der Tatrichter eine klare Vorstellung darüber gewinnt und der Verurteilung zugrunde legt, welche Fahrgeschwindigkeit an der betreffenden Stelle nach den örtlichen Verhältnissen und den persönlichen Fähigkeiten des Fahrers höchstens zulässig war (vgl. BGH VRS 28, 430, 432; OLG Köln VRS 89, 446, 449; BayObLG VRS 53, 433, 434/435; OLG Koblenz VRS 53, 360, 362; KG VRS 33, 54, 55; OLG Celle NdsRpfl 963, 23).
  • VG Augsburg, 20.07.2009 - Au 7 S 09.802

    Entzug der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; mangelndes

    Da der Antragsteller der Anordnung zur Begutachtung nachgekommen ist und das erstellte Gutachten vom 29. Dezember 2008 der Fahrerlaubnisbehörde auch am 16. März 2009 selbst übermittelt hat, konnte es der Antragsgegner im Rahmen des Entzugsverfahrens berücksichtigen, ohne dass es auf die Rechtmäßigkeit der Gutachtensanforderung ankommt (vgl. BVerwG, NZV 1996, 332; BayVGH, VRS 1995, 446).
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