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   OLG Köln, 29.12.1994 - Ss 502/94   

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https://dejure.org/1994,7303
OLG Köln, 29.12.1994 - Ss 502/94 (https://dejure.org/1994,7303)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.12.1994 - Ss 502/94 (https://dejure.org/1994,7303)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Dezember 1994 - Ss 502/94 (https://dejure.org/1994,7303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VRS 90, 115
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.06.1967 - VI ZR 214/65

    Beschaffung von Sachgütern für Verteidigungsaufgaben - Zuwendungen an Bedienstete

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.1994 - Ss 502/94
    Zwar ist anerkannt, daß die Deutsche Bundesbahn in Ausübung ihres auf Eigentum und Besitz beruhenden Hausrechts an den Betriebsanlagen (vgl. BGH NJW 1961, 308; DVBl. 1968, 145; BayObLG a.a.O.; OLG Bremen a.a.O.) solche "Bahnhofsverbote" aussprechen kann, soweit nicht die Beförderungspflicht aus § 3 Eisenbahn-Verkehrsordnung ( EVO ) dem entgegensteht.
  • BGH, 26.10.1960 - V ZR 122/59

    Hausverbot für Rathaus

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.1994 - Ss 502/94
    Zwar ist anerkannt, daß die Deutsche Bundesbahn in Ausübung ihres auf Eigentum und Besitz beruhenden Hausrechts an den Betriebsanlagen (vgl. BGH NJW 1961, 308; DVBl. 1968, 145; BayObLG a.a.O.; OLG Bremen a.a.O.) solche "Bahnhofsverbote" aussprechen kann, soweit nicht die Beförderungspflicht aus § 3 Eisenbahn-Verkehrsordnung ( EVO ) dem entgegensteht.
  • OLG Köln, 26.04.1977 - Ss 142/77
    Auszug aus OLG Köln, 29.12.1994 - Ss 502/94
    3 St 99/76">JZ 1977, 311; OLG Köln MDR 1977, 860; LK-Schäfer, StGB , 10. Aufl., § 123 Rn. 22).
  • BGH, 14.12.1966 - 2 StR 346/66

    Zeitschriftenwerber - § 123 1 StGB. und 2. Alt. StGB, Hausrecht kann auch durch

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.1994 - Ss 502/94
    Die Tatbestandsalternative des Eindringens kann aber auch durch Unterlassen begangen werden, falls der Täter im geschützten Raum verbleibt, nachdem er ihn unwissend unerlaubt betreten hatte oder von vornherein entschlossen war, über den erlaubten Zeitraum hinaus zu bleiben (vgl. BGHSt 21, 224, 225; LK-Schäfer, § 123 Rn. 29; Dreher/Tröndle § 123 Rn. 10).
  • OLG Hamburg, 23.11.1979 - 1 Ss 164/79

    Zum Hausverbot eines Lehrers für seine Schule

    Auszug aus OLG Köln, 29.12.1994 - Ss 502/94
    Bahnhofshallen sind vom Schutzbereich der Vorschrift umfaßt (vgl. RGSt. 36, 189; 46, 407; OLG Bremen NJW 1962, 1453 = VRs 23, 265; OLG Düsseldorf VRs 54, 281; 57, 281; OLG Celle MDR 1965, 595 = VRs 29, 20; MDR 1966, 944 = VRs 32, 202; NJW 1971, 154; OLG Hamburg MDR 1968, 1027; NJW 1980, 1007 ; BayObLG …
  • OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 1 Ss 219/05

    Hausfriedensbruch: Begriff des befriedeten Besitztums i.S.v. § 123 StGB im

    Einem Reisewilligen, der ein Hausverbot zu beachten hat, ist auch zu gestatten, sich angemessene Zeit vor Abfahrt der Züge bzw. U-Bahnen einzufinden, die Wartezeit an einer beliebigen, dem Publikum zugänglichen Stelle zu verbringen und dabei im Rahmen des üblichen die Einrichtungen (Toiletten, Ladengeschäfte etc.) zu benutzen; er ist für die Dauer einer angemessenen Wartezeit dann so zu behandeln wie jeder andere Reisende auch (vgl. auch OLG Köln, VRS 90, 115 ff.).

    Das Hausverbot muß daher auch den Durchgang durch die B-Ebene und den Zugang zu den dort befindlichen Geschäftslokalen und den sonstigen der Öffentlichkeit dienenden Einrichtungen ausnehmen( vgl. BGH, Urteil vom 20.01.2006 -V ZR 134/05- zur Frage der Wirksamkeit eines Flughafenverbots; durch diese Entscheidung ist die ältere Rechtsprechung - BayOLG, JZ 1977, 311; OLG Düsseldorf, VRS 57, 281; insoweit auch OLG Köln, VRS 90, 115 - überholt).

  • OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 1 Ss 189/05

    Hausfriedensbruch: Hausverbot für unterirdische Fußgängerpassage zur

    Einem Reisewilligen, der ein Hausverbot zu beachten hat, ist auch zu gestatten ist, sich angemessene Zeit vor Abfahrt der Züge bzw. U-Bahnen einzufinden, die Wartezeit an einer beliebigen, dem Publikum zugänglichen Stelle zu verbringen und dabei im Rahmen des üblichen die Einrichtungen (Toiletten, Ladengeschäfte etc.) zu benutzen; er ist für die Dauer einer angemessenen Wartezeit dann so zu behandeln wie jeder andere Reisende auch (vgl. auch OLG Köln, VRS 90, 115 ff.).

    Das Hausverbot muß daher entgegen der Ansicht des Landgerichts auch den Durchgang durch die B-Ebene und den Zugang zu den dort befindlichen Geschäftslokalen und den sonstigen der Öffentlichkeit dienenden Einrichtungen ausnehmen ( vgl. BGH, Urteil vom 20.01.2006 -V ZR 134/05- zur Frage der Wirksamkeit eines Flughafenverbots; durch diese Entscheidung ist die ältere Rechtsprechung - BayOLG, JZ 1977, 311; OLG Düsseldorf, VRS 57, 281; insoweit auch OLG Köln, VRS 90, 115 - überholt).

  • OLG Hamburg, 03.12.2004 - II-143/04

    Zulässigkeit eines durch die Deutsche Bahn AG ausgesprochenen Bahnhofsverbots;

    Eine umfassende Feststellung der dem Verbot zu Grunde liegenden Tatsachen ist nicht erforderlich (anders noch OLG Köln in VRS 90, 115, 116 mit dem Regime der sogenannten Behördenbahn unterfallender Tatzeit 2. September 1993; siehe auch Rudolphi in SK-StGB, § 123 Rdn. 34 m.w.N. unter Zugrundelegung umfassender öffentlicher Zweckbindung von Bahnhofsräumen).
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