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   OLG Düsseldorf, 07.07.1995 - 5 Ss (OWi) 244/95 - (OWi) 99/95 I   

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https://dejure.org/1995,10756
OLG Düsseldorf, 07.07.1995 - 5 Ss (OWi) 244/95 - (OWi) 99/95 I (https://dejure.org/1995,10756)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.07.1995 - 5 Ss (OWi) 244/95 - (OWi) 99/95 I (https://dejure.org/1995,10756)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juli 1995 - 5 Ss (OWi) 244/95 - (OWi) 99/95 I (https://dejure.org/1995,10756)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 78
  • VRS 90, 141
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Zweibrücken, 24.11.2017 - 1 OWi 2 SsBs 87/17

    Gerichtliche Bußgeldsache: Fertigstellung eines Hauptverhandlungsprotokolls;

    Ihre Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht hat sich darauf zu beschränken, ob der Tatrichter von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1996, 78, m.w.N.).
  • OLG Bremen, 19.10.2009 - 2 SsBs 38/09

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß

    Daraus ergibt sich, dass bei Vorliegen von Milderungsgründen bzw. bei erschwerenden Umständen der für den Regelfall vorgesehene Betrag zu unterschreiten bzw. zu erhöhen ist (OLG Düsseldorf VRS 90, 141, 142).
  • OLG Braunschweig, 08.12.2015 - 1 Ss OWi 163/15

    Entbehrlichkeit der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Bereich von

    Ihre Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht hat sich darauf zu beschränken, ob der Tatrichter von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat ( vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Juli 1995 - 5 Ss (OWi) 244/95 - (OWi) 99/95 I, NZV 1996, 78 m.w.N. ).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.1999 - 2b Ss OWi 162/99

    Ahndung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

    Aus der Natur des Regelsatzes ergibt sich, daß das Recht und die Pflicht bestehen, bei Vorliegen von Milderungsgründen oder bei erschwerenden Umständen den für den Regelfall bestimmten Betrag der Geldbuße zu unterschreiten oder zu erhöhen (Senatsbeschluß VRS 90, 141 ).
  • OLG Braunschweig, 20.10.2015 - 1 Ss OWi 156/15

    Bußgeldverfahren; Regelgeldbuße; Vorsatz; Bußgeldsache; Bußgeldkatalog

    Ihre Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht hat sich darauf zu beschränken, ob der Tatrichter von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.1995 - 5 Ss (OWi) 244/95 - (OWi) 99/95 I, NZV 1996, 78 m. w. N.).
  • KG, 16.02.2016 - 3 Ws (B) 65/16

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertung von bis zum 30. April 2014 vorgenommenen

    Insgesamt muss die Höhe der Geldbuße jedoch zu dem Grad des vorwerfbaren Handelns des Täters in einem angemessen Verhältnis stehen (Hanseatisches OLG Bremen, aaO; OLG Düsseldorf, VRS 90, 141f).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 2b Ss OWi 269/99

    Annahme eines atypischen Rotlichtverstoßes

    Aus der Natur des Regelsatzes ergibt sich, daß das Recht und die Pflicht bestehen, bei Vorliegen von Milderungsgründen oder bei erschwerenden Umständen den für den Regelfall bestimmten Betrag der Geldbuße zu unterschreiten oder zu erhöhen (Senatsbeschluß VRS 90, 141 ).
  • KG, 18.05.2015 - 3 Ws (B) 168/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Bemessung der Geldbuße

    Insgesamt muss die Höhe der Geldbuße jedoch zu dem Grad des vorwerfbaren Handelns des Täters in einem angemessen Verhältnis stehen (Hanseatisches OLG Bremen, aaO; OLG Düsseldorf, VRS 90, 141f).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.1998 - 5 Ss OWi 170/98
    Aus der Natur des Regelsatzes ergibt sich, daß das Recht und die Pflicht bestehen, bei Vorliegen von Milderungsgründen oder bei erschwerenden Umständen den für den Regelfall bestimmten Betrag der Geldbuße zu unterschreiten oder zu erhöhen (Senatsbeschluß VRS 90, 141 ).
  • OLG Köln, 01.09.2009 - 81 Ss OWi 82/09

    Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde im strafrechtlichen

    Die Regelsätze des BKat sind danach im Sinne von Zumessungsrichtlinien auch für die Gerichte verbindlich, weil sie mit der BKatV Rechtssatzqualität haben (vgl. BGHSt 38, 125 [134] = NJW 1992, 446 [447]; OLG Düsseldorf NZV 1997, 410 ; OLG Düsseldorf VRS 80, 362 [363] u. VRS 80, 367 [368], ferner NZV 1996, 78 u. VRS 96, 294 [295]; OLG Karlsruhe NZV 1994, 237; Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 17 Rdnr. 31 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.1998 - 5 Ss OWi 396/98
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