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   OLG Dresden, 20.07.1995 - 2 Ss (OWi) 186/95   

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https://dejure.org/1995,2054
OLG Dresden, 20.07.1995 - 2 Ss (OWi) 186/95 (https://dejure.org/1995,2054)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.07.1995 - 2 Ss (OWi) 186/95 (https://dejure.org/1995,2054)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Juli 1995 - 2 Ss (OWi) 186/95 (https://dejure.org/1995,2054)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 66 Abs. 1, Abs. 3

  • rechtsportal.de

    OWiG § 66 Abs. 1, Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Zwickau - 150 OWi 624 Js 23084/94
  • OLG Dresden, 20.07.1995 - 2 Ss (OWi) 186/95

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 473 (Ls.)
  • NZV 1996, 42
  • VRS 90, 39
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 14.01.1976 - 3 Ss 744/75

    Bußgeldbescheid; Faksimile-Unterschrift; Wirksamkeit als Verfahrensgrundlage

    Auszug aus OLG Dresden, 20.07.1995 - 2 Ss OWi 186/95
    Mängel, die sie in Frage stellen, führen zur Unwirksamkeit des Bußgeldbescheids (siehe dazu Kurz in KK-OWiG § 65 Rdnr. 5; Göhler, OWiG 11. Aufl. § 66 Rdnr. 1, 2, 12 bis 13 a; OLG Stuttgart NJW 1976, 1905 f).

    nach der es nicht die Wirksamkeit eines Bußgeldbescheids beeinträchtigt, wenn er von einem anderen als dem darin bezeichneten oder von einem anderen als dem nach innerdienstlicher Regelung zuständigen Bediensteten erlassen wurde (BayObLG VRS 57, 49; OLG Stuttgart NJW 1976, 1905, 1906; OLG Düsseldorf VRS 39, 440, 441; OLG Zweibrücken VRS 40, 459).

  • BGH, 24.08.1972 - 4 StR 292/72

    Verjährungsunterbrechung im OWi-Verfahren auch dann, wenn der Anhörungsbogen

    Auszug aus OLG Dresden, 20.07.1995 - 2 Ss OWi 186/95
    Die Verjährung der dem Betroffenen angelasteten Ordnungswidrigkeit ist erstmals durch die Anordnung der Anhörung vom 24.02.1994 unterbrochen worden (vgl. BGHSt 25, 6,- 8) und danach, sofern der Bußgeldbescheid unwirksam und außer Betracht zu lassen ist, erst wieder am 26.09.1994 durch die Verfügung der Vorlage der Akten durch die Staatsanwaltschaft gem. § 69 Abs. 4 Satz 2 OWiG an den Richter, also nach Ablauf der sechsmonatigen Verjährungsfrist des § 33 Abs. 2 Nr. 4 OWiG.
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

    Auszug aus OLG Dresden, 20.07.1995 - 2 Ss OWi 186/95
    Wirksamkeitsvoraussetzung ist weiter, daß der Bußgeldbescheid von einer zuständigen Behörde erlassen wurde, und zwar mit dem Willen eines Behördenangehörigen, der in dieser Hinsicht für sie zu handeln ermächtigt war; unwirksam wäre ein gefälschter oder aus Versehen erlassener Bußgeldbescheid (Kurz a.a.0. Rdnr. 14; OLG Stuttgart a.a.O.; vgl. auch BGHSt 2, 77, 78; BGHSt 16, 164, 166).
  • OLG Celle, 24.06.1976 - 1 Ss OWi 277/76
    Auszug aus OLG Dresden, 20.07.1995 - 2 Ss OWi 186/95
    oder der nicht unterschriebene Strafbefehl nach Einspruch Grundlage des Strafverfahrens wird (vgl. BayObLG VRS 52, 58 - auch 57, 49 - und NJW 1961, 1782).
  • BGH, 18.10.1951 - 3 StR 513/51
    Auszug aus OLG Dresden, 20.07.1995 - 2 Ss OWi 186/95
    Wirksamkeitsvoraussetzung ist weiter, daß der Bußgeldbescheid von einer zuständigen Behörde erlassen wurde, und zwar mit dem Willen eines Behördenangehörigen, der in dieser Hinsicht für sie zu handeln ermächtigt war; unwirksam wäre ein gefälschter oder aus Versehen erlassener Bußgeldbescheid (Kurz a.a.0. Rdnr. 14; OLG Stuttgart a.a.O.; vgl. auch BGHSt 2, 77, 78; BGHSt 16, 164, 166).
  • BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96

    Es gehört nicht zu den Verfahrensvoraussetzungen des gerichtlichen

    Entsprechendes gilt für die Vorlegungsfrage in der oben (II.) zugrunde gelegten Fassung (im Ergebnis ebenso Herrmann aaO.; Kurz aaO. § 65 Rdn. 14, § 66 Rdn. 71; vgl. auch OLG Dresden VRS 90, 39; a.A. wohl Gohler aaO. vor § 65 Rdn. 4, § 66 Rdn. 31).
  • OLG Brandenburg, 28.03.1996 - 2 Ss OWi 140 B/95

    Aktenmäßige Dokumentation als Wirksamkeitsvoraussetzungen eines im Wege der

    b) Die Frage, ob der Bescheid einen Hinweis auf den Sachbearbeiter der Bußgeldbehörde enthalten muß (vgl. dazu OLG Dresden, NZV 1996, 42), bedarf hier nicht der Erörterung; etwaigen Anforderungen in dieser Hinsicht entspricht der in dieser Sache ergangene Bescheid.
  • OLG Dresden, 25.01.1996 - 2 Ss OWi 425/95

    Verjährung; Anhörung

    Das gilt selbst für den Erlaß des Bußgeldbescheids (vgl. hierzu OLG Dresden NZV 1996, 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95

    Zum Umfang der Ermessens-Überprüfung bei Regelverstößen

    Nach den dortigen Ausführungen, die auch der erkennende Senat teilt (ebenso OLG Dresden in NZV 1996, 42 ), ist es für die Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides nicht erforderlich, daß der Sachbearbeiter der Verwaltungsbehörde seine Entscheidung hinsichtlich des Erlasses des Bußgeldbescheides in irgend einer Form aktenkundig gemacht hat, sofern nur - wie hier der Fall zumindest im nachhinein festgestellt werden kann, daß der Bußgeldbescheid auf einem für den Betroffenen erkennbaren und nachprüfbaren Willensakt der Behörde beruht.
  • OLG Brandenburg, 26.03.2007 - 1 Ss OWi 348 B/06

    Bußgeldverfahren gegen einen Mitarbeiter im Zustelldienst der Deutschen Post AG:

    Vermeidbar ist ein Verbotsirrtum, wenn dem Betroffenen sein Vorhaben unter Berücksichtigung seiner Fähigkeiten und Kenntnisse hätte Anlass geben müssen, über dessen mögliche Rechtswidrigkeit nachzudenken oder sich zu erkundigen, und er auf diesem Wege zur Unrechtseinsicht gekommen wäre (BayObLG NJW 1989, 1989, 1745; OLG Köln NJW 1996, 473).
  • OLG Dresden, 15.04.1999 - 9 U 3454/97

    Schutzwirkung des GSB zu Gunsten von Nachunternehmern

    Handelt aber der Vertreter für eine tatsächlich existierende Person mit deren Vollmacht und ist die von ihm vertretene Partei in dem Vertrag lediglich unrichtig bezeichnet, so kommt eine Haftung nach § 179 Abs. 1 BGB nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1996, 473).
  • OLG Celle, 13.04.2000 - 22 U 7/00

    Eigenmächtige Räumung eines Zimmers in einem Behindertenheim durch den Heimträger

    Dieses Vorgehen war widerrechtlich, weil gesetzlich, namentlich durch Selbsthilfe (§ 229 BGB) nicht gestattet (hierzu: OLG Köln NJW 1996, 473).
  • KG, 02.02.2011 - 1 Ss 371/10

    Zur Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftskonformität der Regelungen des

    Dabei darf er nicht vorschnell auf die Richtigkeit eines ihm günstigen Standpunktes vertrauen und die Augen vor gegenteiligen Ansichten und Entscheidungen verschließen (vgl. OLG Köln NJW 1996, 473; Fischer a.a.O.).
  • OLG Hamm, 06.02.1997 - 3 Ss OWi 99/97

    Erlass des Bußgeldbescheides durch Computer, Entscheidung durch Sachbearbeiter,

    Ein Bußgeldbescheid ist nämlich nicht schon deshalb unwirksam, weil er durch einen Computer erstellt und nicht durch einen Sachbearbeiter eigenhändig unterzeichnet worden ist, da der Bußgeldbescheid auch in dieser Form den Mindestanforderungen des § 66 OWiG genügt (vgl. OLG Hamm, NJW 1995, 2937; Senat, Beschlüsse vom 24.10.1995 - 3 Ss Owi 848/95 - und vom 02.10.1996 - 3 Ss Owi 1063/96 - OLG Naumburg, NZV 1995, 410; OLG Dresden, NZV 1996, 42; OLG Brandenburg, DAR 1996, 105).
  • OLG Hamm, 02.10.1996 - 3 Ss OWi 1063/96

    Verwerfung des Einspruchs wegen Ausbleiben des Betroffenen, Sachrüge gegen das

    Dieser ist nämlich nicht schon deshalb unwirksam, weil er durch einen Computer erstellt und nicht durch einen Sachbearbeiter eigenhändig unterzeichnet worden ist, da der Bußgeldbescheid auch in dieser Form den Mindestanforderungen des § 66 OWiG genügt (OLG Hamm, NJW 1995, 2937; Senat, Beschluss vom 24.10.1995 - 3 Ss OWi 848/95; OLG Naumburg, NZV 1995, 410; OLG Dresden, NZV 1996, 42; OLG Brandenburg, DAR 1996, 105).
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