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   BayObLG, 16.11.1995 - 2 ObOWi 555/95   

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https://dejure.org/1995,4692
BayObLG, 16.11.1995 - 2 ObOWi 555/95 (https://dejure.org/1995,4692)
BayObLG, Entscheidung vom 16.11.1995 - 2 ObOWi 555/95 (https://dejure.org/1995,4692)
BayObLG, Entscheidung vom 16. November 1995 - 2 ObOWi 555/95 (https://dejure.org/1995,4692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 194
  • NZV 1996, 83 (Ls.)
  • VRS 91, 54
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.03.1972 - 4 StR 55/72

    Anhörungsbogen - Ordnungswidrigkeit - Bußgeld - Hemmung der Verjährung -

    Auszug aus BayObLG, 16.11.1995 - 2 ObOWi 555/95
    Wegen der Bedeutung der Verjährung für den Beschuldigten (Betroffenen) ist erforderlich, daß der Täter aufgrund bei den Akten befindlicher Unterlagen bestimmt werden kann (BGHSt 24, 321, 323; BGH MDR 1991, 701 = wistra 1991, 217).
  • BGH, 01.02.1977 - 1 StR 741/76

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit - Unterbrechung

    Auszug aus BayObLG, 16.11.1995 - 2 ObOWi 555/95
    Wäre das in den Akten befindliche Radarfoto, das den Fahrer klar erkennen läßt, nicht geeignet, den Betroffenen zu bestimmen, so hätte die Verfügung des ersuchten Richters vom 27.7.1994, mit der er den Zeugen C. nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 OWiG zur Vernehmung lud (vgl. BGHSt 27, 110 ), die Verjährung nicht unterbrochen.
  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 475/85

    Unterbrechung der Verjährung der Verfolgung eines Tötungsdelikts - Eintritt der

    Auszug aus BayObLG, 16.11.1995 - 2 ObOWi 555/95
    Es wird in der Rechtsprechung als ausreichend angesehen, daß der Beschuldigte als einer der Tatbeteiligten in den Akten bereits namentlich genannt war (vgl. BGH NStZ 1986, 313 ).
  • OLG Karlsruhe, 10.04.1987 - 3 Ss 190/86
    Auszug aus BayObLG, 16.11.1995 - 2 ObOWi 555/95
    Auch in den Akten befindliche Wiegekarten mit der zwar nicht lesbaren, aber unverwechselbaren Unterschrift des Betroffenen sollen genügen (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1987, 331 = wistra 1987, 228; zustimmend offenbar LK/Jähnke StGB 11. Aufl. § 78c Rn. 4; ablehnend Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 78c Rn. 4).
  • BGH, 12.03.1991 - 1 StR 38/91

    Verfahrenshindernis der Verfolgungsverjährung - Berechnung der Verjährungsfrist

    Auszug aus BayObLG, 16.11.1995 - 2 ObOWi 555/95
    Wegen der Bedeutung der Verjährung für den Beschuldigten (Betroffenen) ist erforderlich, daß der Täter aufgrund bei den Akten befindlicher Unterlagen bestimmt werden kann (BGHSt 24, 321, 323; BGH MDR 1991, 701 = wistra 1991, 217).
  • OLG Hamm, 26.09.1989 - 3 Ss OWi 173/89
    Auszug aus BayObLG, 16.11.1995 - 2 ObOWi 555/95
    Ein Lichtbild des Fahrers haben das OLG Schleswig (SchlHA 1980, 179), das OLG Hamm - ebenfalls 3. Senat für Bußgeldsachen - (MDR 1990, 362) sowie der vorlegende Senat im Beschluß vom 14.7.1989 (zitiert bei Göhler NStZ 1990, 74) ausreichen lassen.
  • OLG Jena, 02.11.2005 - 1 Ss 242/05

    Allg Owi

    Die Festsetzung einer Geldbuße gegen die juristische Person ist aber von der Feststellung einer von ihrem Organ begangenen Ordnungswidrigkeit abhängig, durch die Pflichten, welche die GmbH treffen, verletzt worden sind oder die GmbH bereichert ist oder werden sollte (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1996, 194, 195).
  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 394/96

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, wenn bei einer

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung folgender Frage vorgelegt (VRS 91, 54):.
  • OLG Köln, 30.01.1996 - Ss 3/96
    Inwieweit ein Foto zur alleinigen Identifizierung des Täters ausreicht, wird in der Rechtsprechung kontrovers entschieden (vgl. den im Vorlagebeschluß des BayObLG vom 16. November 1995 - 2 Ob OWi 555/95 - wiedergegebenen Meinungsstand).
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