Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 1 Ws 1093/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,8520) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1718
- VRS 93, 112
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 27.07.1983 - 1 Ws 422/83
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 1 Ws 1093/96
Dieser in der Hauptverhandlung erklärte und in der Form des § 273 StPO protokollierte Rechtsmittelverzicht nimmt an der Beweiskraft nach § 274 StPO teil (Senatsbeschluß vom 27. Juli 1983, Strafverteidiger 1984, 108;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 274 Rdz. 11, jeweils m.w.N.).
- OLG Bamberg, 19.03.2013 - 2 Ss OWi 199/13
Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: …
Eine solche liegt u.a. dann vor, wenn dem Protokoll, sei es durch eine Niederschrift oder durch eine Weglassung, bewusst ein unwahrer Inhalt gegeben wurde (vgl. OLG Düsseldorf StV 1984, 108;… Meyer-Goßner § 274 Rn. 19;… LR-Stuckenberg StPO 26. Aufl. § 274 Rn. 35), fahrlässige Falschprotokollierung hingegen reicht nicht aus (OLG Düsseldorf NJW 1997, 1718). - KG, 30.07.2001 - 3 Ws (B) 314/01
Zur Verantwortlichkeit des Fahrzeugführers für Fahrzeugmängel
Es ist auch anerkannt, dass eine Protokollfälschung i.S.d. § 274 Satz 2 StPO nicht dadurch bewiesen wird, dass die Protokollpersonen sich - wie hier (Bl. 42, 42 R d.A.) - an den Verlauf der Hauptverhandlung nicht mehr erinnern können (OLG Düsseldorf VRS 93, 112).