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   OLG Köln, 14.01.1997 - Ss 663/96 (B) - 8 B   

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OLG Köln, 14.01.1997 - Ss 663/96 (B) - 8 B (https://dejure.org/1997,5828)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.01.1997 - Ss 663/96 (B) - 8 B (https://dejure.org/1997,5828)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Januar 1997 - Ss 663/96 (B) - 8 B (https://dejure.org/1997,5828)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis einer Geschwindigkeitsübertretung durch eine sichergestellte Diagrammscheibe; Auschluss von Meßungenauigkeiten bei der Geschwindigkeitsermittlung durch einen Sicherheitsabschlag von 3 km/h

Papierfundstellen

  • VRS 93, 206
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 19.10.1993 - Ss 394/93

    Meßverfahren; Standardisiert; Technischen; Radarverfahren; Koaxialkabelverfahren;

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.1997 - Ss 663/96
    Auch wenn allgemein anerkannt ist, daß an die Urteilsgründe in Bußgeldverfahren, die nicht der Ahndung kriminellen Unrechts, sondern der verwaltungsrechtlichen Pflichtenmahnung dienen und sich vorrangig auf die massenhaft vorkommenden Bagatellsachen des täglichen Lebens beziehen, keine übertrieben hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGHSt 39, 291 ff. = NJW 93, 3081 = NZV 93, 485; Senat NZV 94, 78 f.; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG, § 71 Rn. 106), so müssen sie doch so beschaffen sein, daß dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung einer richtigen Rechtsanwendung ermöglicht wird (vgl. SenE vom 05.11.1996 - Ss 568/96 (Z); Göhler, OWiG, 11. Auflage, § 71 Rn. 42).

    Dazu ist bei der Ahndung einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die durch ein standardisiertes Meßverfahren festgestellt worden ist, neben der Mitteilung des angewandten Meßverfahrens auch der jeweils berücksichtigte Toleranzwert mitzuteilen (vgl. SenE NZV 94, 78 = VRS 86, 316; Beschlüsse vom 09.11.1993 - Ss 416/93, vom 07.06.1994 - Ss 206/94 (Z) und vom 19.11.1996 - Ss 343/96 (Z)).

    Zwar entspricht es inzwischen gefestigter Rechtsprechung (vgl. die oben zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 39, 291 ff.; Senat NZV 94, 78 f), daß eine Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auch allein auf ein Geständnis des Betroffenen gestützt werden kann.

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.1997 - Ss 663/96
    Auch wenn allgemein anerkannt ist, daß an die Urteilsgründe in Bußgeldverfahren, die nicht der Ahndung kriminellen Unrechts, sondern der verwaltungsrechtlichen Pflichtenmahnung dienen und sich vorrangig auf die massenhaft vorkommenden Bagatellsachen des täglichen Lebens beziehen, keine übertrieben hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGHSt 39, 291 ff. = NJW 93, 3081 = NZV 93, 485; Senat NZV 94, 78 f.; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG, § 71 Rn. 106), so müssen sie doch so beschaffen sein, daß dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung einer richtigen Rechtsanwendung ermöglicht wird (vgl. SenE vom 05.11.1996 - Ss 568/96 (Z); Göhler, OWiG, 11. Auflage, § 71 Rn. 42).

    Zwar entspricht es inzwischen gefestigter Rechtsprechung (vgl. die oben zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 39, 291 ff.; Senat NZV 94, 78 f), daß eine Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auch allein auf ein Geständnis des Betroffenen gestützt werden kann.

    Auch wenn anerkannt ist, daß bei allgemein anerkannten häufig angewandten Untersuchungsmethoden nur eine eingeschränkte Darlegungspflicht besteht (vgl. BGH StV 91, 339; Senat VRS 66, 352, Beschluß vom 23.05.1996 - Ss 219/96 - vgl. auch BayObLG DAR 85, 246 (Rüth)) und in solchen Fällen u.U. sogar die alleinige Mitteilung des Ergebnisses ausreichen kann (vgl. BGHSt 39, 291 ff.), ist zumindest eine knappe Darstellung der wesentlichen Anknüpfungstatsachen, der Ausführung des Sachverständigen und der eigenen Erwägungen des Gerichts (vgl. zu den generell bei der Bewertung eines Sachverständigengutachten erforderlichen Darlegungen in einem Strafurteil etwa Hürxthal, in Karlsruher Kommentar, StPO, § 261 Rn. 32 mit zahlreichen Nachweisen zur Rspr.), jedenfalls dann unentbehrlich, wenn das Gericht im Einzelfall - wie hier - selbst zu erkennen gegeben hat, daß ein solcher einfach gelagerter Sachverhalt nicht zur Entscheidung anstand.

  • OLG Köln, 19.11.1996 - Ss 343/96

    Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.1997 - Ss 663/96
    Dazu ist bei der Ahndung einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die durch ein standardisiertes Meßverfahren festgestellt worden ist, neben der Mitteilung des angewandten Meßverfahrens auch der jeweils berücksichtigte Toleranzwert mitzuteilen (vgl. SenE NZV 94, 78 = VRS 86, 316; Beschlüsse vom 09.11.1993 - Ss 416/93, vom 07.06.1994 - Ss 206/94 (Z) und vom 19.11.1996 - Ss 343/96 (Z)).
  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.1997 - Ss 663/96
    Auch wenn anerkannt ist, daß bei allgemein anerkannten häufig angewandten Untersuchungsmethoden nur eine eingeschränkte Darlegungspflicht besteht (vgl. BGH StV 91, 339; Senat VRS 66, 352, Beschluß vom 23.05.1996 - Ss 219/96 - vgl. auch BayObLG DAR 85, 246 (Rüth)) und in solchen Fällen u.U. sogar die alleinige Mitteilung des Ergebnisses ausreichen kann (vgl. BGHSt 39, 291 ff.), ist zumindest eine knappe Darstellung der wesentlichen Anknüpfungstatsachen, der Ausführung des Sachverständigen und der eigenen Erwägungen des Gerichts (vgl. zu den generell bei der Bewertung eines Sachverständigengutachten erforderlichen Darlegungen in einem Strafurteil etwa Hürxthal, in Karlsruher Kommentar, StPO, § 261 Rn. 32 mit zahlreichen Nachweisen zur Rspr.), jedenfalls dann unentbehrlich, wenn das Gericht im Einzelfall - wie hier - selbst zu erkennen gegeben hat, daß ein solcher einfach gelagerter Sachverhalt nicht zur Entscheidung anstand.
  • OLG Düsseldorf, 23.04.1990 - 5 Ss OWi 136/90
    Auszug aus OLG Köln, 14.01.1997 - Ss 663/96
    Ob dies überhaupt notwendig war oder ob auch die richterliche Sachkunde für die Auswertung des Schaublattes ausgereicht hätte, was der Senat bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, wiederholt anerkannt hat (vgl. Senat VRS 65, 159; Beschluß vom 23.04.1996 - Ss 53/96 (B); vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 90, 360; Mühlhaus/Janiszewski a.a.O. § 3 Rn. 47), kann hier schon deswegen nicht entschieden werden, weil das angefochtene Urteil keine Angaben über den Zeitraum der Messung enthält.
  • OLG Hamm, 25.09.1991 - 2 Ss OWi 456/91

    Die Sicherstellung und allgemeine Verwertung von

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.1997 - Ss 663/96
    Es entspricht vielmehr einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. Senat NZV 94, 292 = VRS 88, 366; Beschlüsse vom 23.04.1996 - Ss 53/96 (B) und vom 05.11.1996 - Ss 568/96 (Z); OLG Hamm NZV 92, 159 = VRS 82, 235; ZfS 94, 187; OLG Düsseldorf VRS 87, 51 = VM 94, 43; NZV 96, 503 = NStZ-RR 96, 376; siehe dazu auch Mühlhaus/Janiszewski, a.a.O., § 3 Rn. 76 b), daß die sichergestellte Diagrammscheibe eines nach Artikel 3 I VO (EWG) Nr. 3821/85 vom 20.12.1985 mit einem Kontrollgerät ausgerüsteten Fahrzeugs auch daraufhin ausgewertet werden darf, ob der Fahrer gegen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verstoßen hat.
  • OLG Köln, 01.03.1994 - Ss 15/94

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsmittels der Beschwerde in einem

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.1997 - Ss 663/96
    Es entspricht vielmehr einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. Senat NZV 94, 292 = VRS 88, 366; Beschlüsse vom 23.04.1996 - Ss 53/96 (B) und vom 05.11.1996 - Ss 568/96 (Z); OLG Hamm NZV 92, 159 = VRS 82, 235; ZfS 94, 187; OLG Düsseldorf VRS 87, 51 = VM 94, 43; NZV 96, 503 = NStZ-RR 96, 376; siehe dazu auch Mühlhaus/Janiszewski, a.a.O., § 3 Rn. 76 b), daß die sichergestellte Diagrammscheibe eines nach Artikel 3 I VO (EWG) Nr. 3821/85 vom 20.12.1985 mit einem Kontrollgerät ausgerüsteten Fahrzeugs auch daraufhin ausgewertet werden darf, ob der Fahrer gegen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verstoßen hat.
  • OLG Düsseldorf, 31.01.1994 - 5 Ss OWi 19/94
    Auszug aus OLG Köln, 14.01.1997 - Ss 663/96
    Es entspricht vielmehr einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. Senat NZV 94, 292 = VRS 88, 366; Beschlüsse vom 23.04.1996 - Ss 53/96 (B) und vom 05.11.1996 - Ss 568/96 (Z); OLG Hamm NZV 92, 159 = VRS 82, 235; ZfS 94, 187; OLG Düsseldorf VRS 87, 51 = VM 94, 43; NZV 96, 503 = NStZ-RR 96, 376; siehe dazu auch Mühlhaus/Janiszewski, a.a.O., § 3 Rn. 76 b), daß die sichergestellte Diagrammscheibe eines nach Artikel 3 I VO (EWG) Nr. 3821/85 vom 20.12.1985 mit einem Kontrollgerät ausgerüsteten Fahrzeugs auch daraufhin ausgewertet werden darf, ob der Fahrer gegen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verstoßen hat.
  • OLG Köln, 04.02.1983 - 1 Ss 56/83

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrtschreiberdiagramm; Feststellung einer

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.1997 - Ss 663/96
    Ob dies überhaupt notwendig war oder ob auch die richterliche Sachkunde für die Auswertung des Schaublattes ausgereicht hätte, was der Senat bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, wiederholt anerkannt hat (vgl. Senat VRS 65, 159; Beschluß vom 23.04.1996 - Ss 53/96 (B); vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 90, 360; Mühlhaus/Janiszewski a.a.O. § 3 Rn. 47), kann hier schon deswegen nicht entschieden werden, weil das angefochtene Urteil keine Angaben über den Zeitraum der Messung enthält.
  • OLG Köln, 02.12.1983 - 3 Ss 828/83
    Auszug aus OLG Köln, 14.01.1997 - Ss 663/96
    Auch wenn anerkannt ist, daß bei allgemein anerkannten häufig angewandten Untersuchungsmethoden nur eine eingeschränkte Darlegungspflicht besteht (vgl. BGH StV 91, 339; Senat VRS 66, 352, Beschluß vom 23.05.1996 - Ss 219/96 - vgl. auch BayObLG DAR 85, 246 (Rüth)) und in solchen Fällen u.U. sogar die alleinige Mitteilung des Ergebnisses ausreichen kann (vgl. BGHSt 39, 291 ff.), ist zumindest eine knappe Darstellung der wesentlichen Anknüpfungstatsachen, der Ausführung des Sachverständigen und der eigenen Erwägungen des Gerichts (vgl. zu den generell bei der Bewertung eines Sachverständigengutachten erforderlichen Darlegungen in einem Strafurteil etwa Hürxthal, in Karlsruher Kommentar, StPO, § 261 Rn. 32 mit zahlreichen Nachweisen zur Rspr.), jedenfalls dann unentbehrlich, wenn das Gericht im Einzelfall - wie hier - selbst zu erkennen gegeben hat, daß ein solcher einfach gelagerter Sachverhalt nicht zur Entscheidung anstand.
  • OLG Düsseldorf, 13.08.1996 - 2 Ss OWi 219/96

    Anordnung eines Fahrverbots und einer Geldbuße; Vorwurf der fahrlässigen

  • OLG Bamberg, 26.10.2007 - 2 Ss OWi 843/07

    Auswertung des Schaublattes eines Fahrtenschreibers

    In diesem Fall ist nach der bisherigen Meinung in Rechtsprechung und Literatur zum Ausgleich von Fehlerquellen ein Toleranzwert von 6 km/h von der festgestellten Geschwindigkeit in Abzug zu bringen (OLG Köln VRS 93, 206/207; BayObLG NZV 2002, 144/145; Hentschel aaO Rn 6; Janiszewski/Jagow/Burmann Straßenverkehrsrecht 18. Aufl. § 3 StVO Rn. 74).

    Dies bedeutet, dass ein ordnungsgemäß funktionierendes und geprüftes EG-Kontrollgerät diese Toleranzabweichungen haben darf und deswegen zu Gunsten des Betroffenen in der Regel ein Toleranzabzug in dieser Höhe vorgenommen werden muss (OLG Köln VRS 93, 206/207).

  • OLG Jena, 27.09.2004 - 1 Ss 112/04

    Die Einholung eines Sachverständigengutachtens für die Beurteilung von

    Bei den hier in Rede stehenden Geschwindigkeiten ist dieser Sicherheitsabschlag mit 6 km/h ausreichend groß bemessen (vgl. OLG Hamm DAR 2004, 42 ; KG Berlin, Beschluss vom 02.05.2000, Az.: 2 Ss 98/00, 3 Ws (B) 182/00, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf VRS 93 (1998), 206, 207).
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