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   OLG Düsseldorf, 05.06.1997 - 5 Ss (OWi) 156/97 - (OWi) 92/97 I   

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https://dejure.org/1997,12316
OLG Düsseldorf, 05.06.1997 - 5 Ss (OWi) 156/97 - (OWi) 92/97 I (https://dejure.org/1997,12316)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.06.1997 - 5 Ss (OWi) 156/97 - (OWi) 92/97 I (https://dejure.org/1997,12316)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juni 1997 - 5 Ss (OWi) 156/97 - (OWi) 92/97 I (https://dejure.org/1997,12316)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VRS 94, 282
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 27.06.1994 - 5 Ss OWi 208/94

    Taxifahrer: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 49 km/h

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.1997 - 5 Ss OWi 156/97
    Dagegen haben Umstände wie eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche bzw. berufliche Angewiesensein des Betroffenen auf die Möglichkeit, ein Kraftfahrzeug steuern zu können, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister und eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit gewöhnlich sowohl jeder für sich als auch in ihrem Zusammentreffen kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbotes absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 ; vom 6. November 1995 in VRS 91, 152 ; vom 14. Juni 1996 in VRS 92, 44 sowie vom 11. Oktober 1996 in JMBl NW 97, 83, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1995 - 5 Ss OWi 338/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.1997 - 5 Ss OWi 156/97
    Dagegen haben Umstände wie eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche bzw. berufliche Angewiesensein des Betroffenen auf die Möglichkeit, ein Kraftfahrzeug steuern zu können, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister und eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit gewöhnlich sowohl jeder für sich als auch in ihrem Zusammentreffen kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbotes absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 ; vom 6. November 1995 in VRS 91, 152 ; vom 14. Juni 1996 in VRS 92, 44 sowie vom 11. Oktober 1996 in JMBl NW 97, 83, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.06.1996 - 5 Ss OWi 142/96

    Gründe für Absehen von Regelfahrverbot L

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.1997 - 5 Ss OWi 156/97
    Dagegen haben Umstände wie eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche bzw. berufliche Angewiesensein des Betroffenen auf die Möglichkeit, ein Kraftfahrzeug steuern zu können, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister und eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit gewöhnlich sowohl jeder für sich als auch in ihrem Zusammentreffen kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbotes absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 ; vom 6. November 1995 in VRS 91, 152 ; vom 14. Juni 1996 in VRS 92, 44 sowie vom 11. Oktober 1996 in JMBl NW 97, 83, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.06.2008 - 5 Ss OWi 387/08

    Fahrverbot; Absehen; Gründe; fehlende Voreintragung; geringfügige Überschreitung

    Allein der Umstand, dass die für die Indizierung eines Fahrverbotes maßgebliche Grenze einer Geschwindigkeitsüberschreitung nur knapp (hier um 1 km/h) überschritten wurde, begründet noch keinen Ausnahmefall (vgl. OLG Köln, VRS 105, 296; OLG Düsseldorf VRS 94, 282; OLG Hamm, Beschluss vom 09. Mai 2006 - 4 SsOWi 896/05 - zum Atemalkoholgrenzwert; Hentschel a.a.O., § 25 StVG Rdnr. 25).

    Die Regelahndung nach der BKatV geht nämlich gerade nicht davon aus, dass der Betroffene vorbelastet ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09. Mai 2006 - 4 SsOWi 896/05 - NZV 2003, 103; 1995, 366; BayObLG NZV 1994, 487; OLG Düsseldorf VRS 94, 282).

    Auch zusammengenommen begründen die fehlende (einschlägige) Vorbelastung und die nur geringfügige Überschreitung der nach der BKatV für die Indizierung eines Fahrverbotes maßgeblichen Geschwindigkeitsgrenze keinen Ausnahmefall, der dem Tatrichter die Möglichkeit eröffnen würde, im Rahmen der ihm obliegenden tatrichterlichen Würdigung in vertretbarer Weise von der Verhängung eines Regelfahrverbotes abzusehen (vgl. OLG Köln VRS 105, 296; OLG Düsseldorf VRS 94, 282; OLG Hamm, Beschluss vom 09. Mai 2006 - 4 SsOWi 896/05 -zu § 24 a StVG).

  • OLG Hamm, 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09

    Voraussetzungen für das Absehen vom Regelfahrverbot bei Erhöhung der Geldbuße

    Allein der Umstand, dass die für die Indizierung eines Fahrverbotes maßgebliche Grenze einer Geschwindigkeitsüberschreitung nur knapp (hier um 1 km/h) überschritten wurde, begründet noch keinen Ausnahmefall (vgl. OLG Köln, VRS 105, 296; OLG Düsseldorf VRS 94, 282; OLG Hamm, Beschluss vom 09. Mai 2006 - 4 SsOWi 896/05 - zum Atemalkoholgrenzwert; Hentschel a.a.O., § 25 StVG Rdnr. 25).

    Die Regelahndung nach der BKatV geht nämlich gerade nicht davon aus, dass der Betroffene vorbelastet ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09. Mai 2006 - 4 SsOWi 896/05 - NZV 2003, 103; 1995, 366; BayObLG NZV 1994, 487; OLG Düsseldorf VRS 94, 282).

  • OLG Köln, 11.06.1999 - Ss 237/99

    Absehen von einem Fahrverbot wegen beruflichen oder wirtschaftlichen

    Allerdings können erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher oder durchschnittlicher Umstände ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen (OLG Düsseldorf VRS 93, 202, 203; 94, 282, 283; OLG Hamm, VRS 95, 138, 139; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung VRS 86, 152; NZV 1998, 293; Senatsentscheidung vom 04.05.1999 - Ss 179/99 B).
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