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   OLG Düsseldorf, 01.09.1997 - 5 Ss (OWi) 236/97 - (OWi) 117/97 I   

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https://dejure.org/1997,5373
OLG Düsseldorf, 01.09.1997 - 5 Ss (OWi) 236/97 - (OWi) 117/97 I (https://dejure.org/1997,5373)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.09.1997 - 5 Ss (OWi) 236/97 - (OWi) 117/97 I (https://dejure.org/1997,5373)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. September 1997 - 5 Ss (OWi) 236/97 - (OWi) 117/97 I (https://dejure.org/1997,5373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 57
  • NZV 1998, 167
  • VRS 94, 301
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 13.08.1996 - 2 Ss OWi 219/96

    Anordnung eines Fahrverbots und einer Geldbuße; Vorwurf der fahrlässigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.09.1997 - 5 Ss OWi 236/97
    Bei mehreren, in engerem zeitlichen Zusammenhang stehenden Geschwindigkeitsübertretungen besteht regelmäßig die Problematik, ob die einzelnen Verstöße jeweils neue Taten im prozessualen Sinne begründen und darüber hinaus im Falle der Bejahung nur eine Tat in diesem Sinne, ob unter dem Gesichtspunkt der natürlichen Handlungseinheit eine Verknüpfung zu nur einer einzigen materiell-rechtlichen Tat vorliegt (vgl. BayObLG VM 1997, 43; OLG Stuttgart, NZV 1997, 243 ; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 503 ; Senatsbeschluß vom 4. Juli 1993, 5 Ss (OWi) 53/93 - (OWi) 34/93 = NZV 1994, 42 = VRS 86, 148 = VM 1994, 23).

    Hinsichtlich der Verwertung der Diagrammscheibe ist zu beachten, daß im Bußgeldverfahren grundsätzlich nur die zulässigen Erhebungsmethoden der Verlesung und/oder der Inaugenscheinnahme zur Anwendung kommen (vgl. Senatsbeschluß vom 13. August 1996 in NZV 1996, 503 ).

  • OLG Düsseldorf, 04.07.1993 - 5 Ss OWi 53/93

    Zum Begriff der natürlichen Handlungseinheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.09.1997 - 5 Ss OWi 236/97
    Bei mehreren, in engerem zeitlichen Zusammenhang stehenden Geschwindigkeitsübertretungen besteht regelmäßig die Problematik, ob die einzelnen Verstöße jeweils neue Taten im prozessualen Sinne begründen und darüber hinaus im Falle der Bejahung nur eine Tat in diesem Sinne, ob unter dem Gesichtspunkt der natürlichen Handlungseinheit eine Verknüpfung zu nur einer einzigen materiell-rechtlichen Tat vorliegt (vgl. BayObLG VM 1997, 43; OLG Stuttgart, NZV 1997, 243 ; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 503 ; Senatsbeschluß vom 4. Juli 1993, 5 Ss (OWi) 53/93 - (OWi) 34/93 = NZV 1994, 42 = VRS 86, 148 = VM 1994, 23).
  • OLG Stuttgart, 05.02.1997 - 4 Ss 731/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.09.1997 - 5 Ss OWi 236/97
    Bei mehreren, in engerem zeitlichen Zusammenhang stehenden Geschwindigkeitsübertretungen besteht regelmäßig die Problematik, ob die einzelnen Verstöße jeweils neue Taten im prozessualen Sinne begründen und darüber hinaus im Falle der Bejahung nur eine Tat in diesem Sinne, ob unter dem Gesichtspunkt der natürlichen Handlungseinheit eine Verknüpfung zu nur einer einzigen materiell-rechtlichen Tat vorliegt (vgl. BayObLG VM 1997, 43; OLG Stuttgart, NZV 1997, 243 ; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 503 ; Senatsbeschluß vom 4. Juli 1993, 5 Ss (OWi) 53/93 - (OWi) 34/93 = NZV 1994, 42 = VRS 86, 148 = VM 1994, 23).
  • OLG Düsseldorf, 04.01.1988 - 5 Ss OWi 456/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.09.1997 - 5 Ss OWi 236/97
    Die Anforderungen an die Feststellungen in einem Urteil in Bußgeldsachen dürfen zwar nicht überspannt werden, es muß aber dem Rechtsbeschwerdegericht aufgrund einer in sich geschlossenen und vollständigen Sachdarstellung ermöglicht werden, die zweifelsfreie Überprüfung der Rechtsanwendung und der Beweiswürdigung vorzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1988, 521 ; OLG Hamm, VRS 1997, 275).
  • OLG Hamm, 21.09.2005 - 1 Ss OWi 402/05

    Sprinter: Einordnung; Vermeidbarkeit; Verbotsirrtum

    Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen, auch wenn sie während einer einzigen, nicht unterbrochenen Fahrt begangen werden, sind grundsätzlich als selbstständige Taten im materiell-rechtlichen Sinne anzusehen, die zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit stehen (zu vgl. OLG Hamm, NZV 1998, 870; Beschluss vom 9. Januar 2002 - 5 Ss OWi 1108/01 - Beschluss vom 28. Juni 2003 - 3 Ss OWi 182/03 - VRS 46, 370; BayObLG VRS 93, 141 und 369; NZV 1995, 407; OLG Jena, VRS 107, 476; OLG Düsseldorf, VRS 94, 301).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2001 - 2a Ss OWi 284/00

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen

    Der insoweit offenbar abweichenden Ansicht des 1. Strafsenats (vgl. die Ausführungen im Beschluß vom 1. September 1997 - 5 Ss (OWi) 236/97-(OWi) 117/97 I -) vermag sich die zuständige Einzelrichterin nicht anzuschließen.
  • OLG Zweibrücken, 08.08.2001 - 1 Ss 182/01

    Geschwindigkeitsbegrenzer; Geschwindigkeitsbegrenzung; Lastkraftwagen; Lkw;

    Auch deshalb sind somit Feststellungen unumgänglich, wie sich die Geschwindigkeitsüberschreitungen auf die einzelnen Tage verteilt haben, insbesondere, ob das Fahrzeug nach einer Überschreitung zum Stillstand gekommen ist und ob die einzelnen Überschreitungen auf einem jeweils getroffenen Entschluss des Fahrers beruhen (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 94, 301 m.w.N.).
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