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   BayObLG, 02.02.1998 - 1 ObOWi 657/97   

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https://dejure.org/1998,6566
BayObLG, 02.02.1998 - 1 ObOWi 657/97 (https://dejure.org/1998,6566)
BayObLG, Entscheidung vom 02.02.1998 - 1 ObOWi 657/97 (https://dejure.org/1998,6566)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Februar 1998 - 1 ObOWi 657/97 (https://dejure.org/1998,6566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 211
  • NZV 1998, 341
  • BayObLGSt 1998, 9
  • VRS 95, 103
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 05.05.1986 - 1 ObOWi 78/86

    Bußgeldverfahren; Betroffener; Vernehmung; Antrag; Richter; Erscheinen;

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1998 - 1 ObOWi 657/97
    Seinem Antrag auf Vernehmung durch den ersuchten Richter hätte daher entsprochen werden müssen (BayObLG VRS 71, 207 ).
  • OLG Köln, 21.12.2001 - Ss 507/01

    Anforderungen an eine ausreichende Begründung einer Rechtsbeschwerde i.S.d. § 79

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  • BayObLG, 20.03.2001 - 1 ObOWi 107/01

    Berücksichtigung der Entschuldigungsgründe des Betroffenen für sein Ausbleiben in

    Abgesehen davon, dass sich das bei der hier gegebenen Fallgestaltung von selbst versteht, betrifft die von der Staatsanwaltschaft für ihre Auffassung herangezogene Entscheidung BayObLGSt 1975, 52 ebenso wie diejenige in BayObLGSt 1998, 9 = NZV 1998, 341 den anders gelagerten Fall einer nach § 74 Abs. 1 OWiG in Abwesenheit des Betroffenen durchgeführten Hauptverhandlung.
  • OLG Köln, 20.09.1999 - Ss 452/99 (Z) 203
    Es ist anerkannt, dass auch bei einem entschuldigten Ausbleiben die Verhandlung in Abwesenheit durchgeführt werden kann, wenn der anwesende Verteidiger sich damit einverstanden erklärt oder sich rügelos für den Betroffenen zur Sache einlässt (BayObLG VRS 50, 224; NZV 1998, 341 = VRS 95, 103; OLG Düsseldorf VRS 63, 467; NZV 1993, 81 = VRS 84, 42; Göhler a.a.O. § 73 Rdnr 19).
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