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   BGH, 28.07.1998 - 4 StR 166/98   

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BGH, 28.07.1998 - 4 StR 166/98 (https://dejure.org/1998,1777)
BGH, Entscheidung vom 28.07.1998 - 4 StR 166/98 (https://dejure.org/1998,1777)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 1998 - 4 StR 166/98 (https://dejure.org/1998,1777)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 144
  • NJW 1998, 3211
  • NStZ 1998, 573 (Ls.)
  • NZV 1998, 382
  • VersR 1998, 1394
  • VRS 95, 386
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 170/98

    Zuständigkeit bei Verfahren über Rechtsbeschwerden bezüglich eines Fahrverbotes

    Auszug aus BGH, 28.07.1998 - 4 StR 166/98
    In der Sache weist der Senat zu der vom Oberlandesgericht Hamm formulierten Vorlegungsfrage auf seinen Beschluß vom heutigen Tage in dem Verfahren 4 StR 170/98 hin.
  • BayObLG, 02.03.1998 - 2 ObOWi 48/98
    Auszug aus BGH, 28.07.1998 - 4 StR 166/98
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Hamm durch den Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 2. März 1998 - 2 ObOWi 48/98 (NZV 1998, 259) gehindert.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - VGH B 19/19

    Geschwindigkeitsmessung im "standardisierten Messverfahren":

    Diese Frage war sowohl in den genannten Verfahren vor den Oberlandesgerichten Naumburg und Karlsruhe wie auch im fachgerichtlichen Verfahren des Beschwerdeführers entscheidungserheblich (zu diesem Erfordernis etwa BGH, Beschluss vom 28. Juli 1998 - 4 StR 166/98 -, NJW 1998, 3211 [3212]; Mayer, in: Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl. 2018, § 121 Rn. 22).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 14.12.2020 - 1 VB 64/17

    Einsichtsrecht in Messunterlagen des Bußgeldverfahrens: Nichtvorlage an BGH

    Die Entscheidung über eine Vorlage an den Bundesgerichtshof trifft in Bußgeldsachen der mit drei Richtern besetzte Bußgeldsenat (vgl. BGHSt 44, 144 [145] - Juris Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 SsRs 607/13

    Vorlage zum BGH: Kraftfahrzeugführereigenschaft eines beifahrenden Fahrlehrers

    Der Senat neigt dazu, sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Bamberg und nicht der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das seinerseits eine Vorlagepflicht nach § 121 Abs. 2 GVG wegen Abweichens von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg unter Berufung auf die eine andere Frage betreffende Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.7.1998 (BGHSt 44, 144) zu Unrecht verneint hat, anzuschließen (vgl. auch zu der ähnlichen Problematik bei § 24a StVG bzw. § 316 StGB: OLG Dresden, NJW 2006, 1013 [keine Kfz-Führereigenschaft des Fahrlehrers]; a.A. AG Cottbus, DAR 2003, 476).
  • OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15

    Vorlage an den BGH zur Frage, ob bei in Tatmehrheit begangenen

    Der Einzelrichter überträgt die Sache nach § 80a Abs. 3 Satz 1 OWiG dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern, weil es aus den nachfolgend dargelegten Gründen geboten ist, das angefochtene Urteil zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nachzuprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 1998 - 4 StR 166/98, BGHSt 44, 144 f.).
  • OLG Oldenburg, 23.07.2018 - 2 Ss OWi 197/18

    Kein Anspruch auf Herausgabe einer nicht in der Akte befindlichen Messdatei

    Obwohl der Senat mit dieser Rechtsauffassung von einem Beschluss des OLG Celle (1 Ss (OWi) 96/16 vom 16.6.2016) abweicht, kommt - da im Zulassungsverfahren der Einzelrichter abschließend über die Frage der Gehörsverletzung entscheidet (BGH, Beschluss vom 14.9.2004, 4 StR 62/04, juris) - eine Übertragung auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern nicht in Betracht und schon deshalb auch keine Vorlage zum Bundesgerichtshof (vgl. BGH Beschluss vom 28.7.1998, 4 StR 166/98, juris).
  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Einer Vorlegung nach § 121 Abs. 2 GVG bedarf es schon deshalb nicht, weil die Frage der Versagung rechtlichen Gehörs - und damit die Frage, welche Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung einer solchen Rüge nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu stellen sind - im Zulassungsverfahren zu entscheiden ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811, 2812; Senatsentscheidung NZV 1998, 476 = VRS 95, 383 m. w. N.), für die Zulassung - wie oben ausgeführt - ausschließlich der Einzelrichter nach § 80 a Abs. 2 OWiG zuständig ist und dieser nicht das Recht hat, eine Rechtsfrage dem BGH zur Entscheidung vorzulegen (BGH NJW 1998, 3211 = NZV 1998, 382 = VRS 95, 386).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2013 - 1 RBs 80/13

    Keine ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung des Fahrlehrers durch die

    Bei der in ihrem rechtlichen Ausgangspunkt von der hier vertretenen Ansicht abweichenden Entscheidung des OLG Bamberg DAR 2009, 402 handelt es sich um einen Einzelrichterbeschluss (§ 80a Abs. 1 OWiG), der als Grundlage für ein Verfahren nach § 121 Abs. 2 GVG nicht geeignet ist (vgl. BGHSt 44, 144).
  • VerfGH Bayern, 13.01.2022 - 61-VI-19

    Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV

    Zu einer eigenständigen Vorlage der Rechtsbeschwerde gemäß § 121 Abs. 2 GVG wäre der Einzelrichter nicht befugt gewesen (BGH vom 28.7.1998 BGHSt 44, 144).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 2 RBs 16/18

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Entbindungsantrags gemäß § 73 Abs. 2 OWiG

    Denn dazu ist der im Zulassungsverfahren allein zuständige Einzelrichter (§ 80a Abs. 1, 2 OWiG) nicht befugt, sondern nur der Senat in der Besetzung mit drei Richtern (BGHSt 44, 144 f.).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 RBs 52/11

    Anforderungen an die Ausführung einer Verfahrensrüge bei Verwerfung des

    Der Einzelrichter hat indes nicht das Recht, dem Bundesgerichtshof eine Rechtsfrage zur Entscheidung vorzulegen (vgl. BGH NJW 1998, 3211).
  • OLG Koblenz, 12.09.2012 - 1 SsBs 77/12

    Tat bei Verstößen gegen Sozialvorschriften im Straßenverkehr

  • OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 2 Ss OWi 289/06

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Zulassungsgrund der Versagung

  • OLG Oldenburg, 11.08.2011 - 2 SsRs 192/11

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Einspruchsverwerfung trotz Entbindung vom

  • OLG Düsseldorf, 02.01.2003 - 2a Ss OWi 300/02

    Besetzung des Bußgeldsenats für die Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts

  • OLG Brandenburg, 26.06.2014 - 53 Ss OWi 249/14

    Entbindung eines Betroffenen von der Verpflichtung zum Erscheinen in der

  • OLG Oldenburg, 11.07.2017 - 2 Ss OWi 174/17

    Rechtsbeschwerde, Entbindung vom persönlichen Erscheinen, keine Verwerfung

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