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   OLG Brandenburg, 19.11.1998 - 1 Ss (OWi) 66 B/98   

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https://dejure.org/1998,8381
OLG Brandenburg, 19.11.1998 - 1 Ss (OWi) 66 B/98 (https://dejure.org/1998,8381)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.11.1998 - 1 Ss (OWi) 66 B/98 (https://dejure.org/1998,8381)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. November 1998 - 1 Ss (OWi) 66 B/98 (https://dejure.org/1998,8381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb einer geschlossenen Ortschaft; Befugnis des Bußgeldrichters eines Ansehens des tatsächlichen Vorbringens des Betroffenen als bewiesen oder als unwiderlegbar; Zulässigkeit des Abweichens vom Regelfahrverbot auf ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 25 Abs. 1 Satz 1; BKatV § 2 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 96, 233
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2007 - 2 Ss OWi 118/07

    Fahrverbot kann auf eine bestimmte Kraftfahrzeugart beschränkt werden

    Eine weitere Differenzierung ist möglich nach dem Verwendungszweck, soweit dieser durch eine bestimmte Ausrüstung oder eine bestimmte Bauart bedingt ist (vgl. OLG Celle DAR 1996, 64; OLG Brandenburg VRS 96, 233, 235; OLG Naumburg DAR 2003, 573).
  • OLG Hamm, 20.04.2010 - 2 RBs 31/10

    Fahrverbot, Beschränkung, Zulässigkeit; Umfang

    (vgl. OLG Celle, DAR 1996, 64; OLG Düsseldorf, VRS 113, 442; OLG Brandenburg, VRS 96, 233).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04

    Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Auch hat sich das Amtsgericht - worauf die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe zutreffend hingewiesen hat - nicht mit der Frage befasst, ob es vorliegend ausreichen würde, das Fahrverbot auf eine bestimmte Kraftfahrzeugart zu beschränken (Pkw) und hiervon etwa bestimmte Fahrerlaubnisklassen (§ 6 FeV; vgl. hierzu die Tabelle bei Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, FeV, § 6 Rn. 2) oder Fahrzeugarten (vgl. hierzu Hentschel, a.a.O., StVG, § 25 Rn. 11; OLG Düsseldorf ZfS 1996 356 f.; dass. NZV 1994, 407; Brandenburgisches OLG VRS 96, 233 ff.; zweifelhaft: OLG des Landes Sachsen-Anhalt DAR 2003, 573 f.: Leichenwagen) auszunehmen.
  • OLG Hamm, 14.09.2006 - 4 Ss OWi 536/06

    Fahrverbot; Absehen; Fahrzeugart; Beschränkung; Begriff der Fahrzeugart

    Jedoch muss es sich bei der von einem Fahrverbot ausgenommenen Fahrzeug"art" um eine Gruppe von Kraftfahrzeugen mit einem bestimmten Verwendungszweck handeln, der sich auf die Bauart des Kraftfahrzeuges ausgewirkt hat (zu vgl. VRS 96, 233-236 m.w.N.).

    Zwar kann auch nach Abwägung aller Umstände - bei der grundsätzlichen Verhängung eines Fahrverbots - eine einschränkende Bemessung der angeordneten Rechtsfolge angezeigt sein, wenn ein eingeschränktes Fahrverbot als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme ausreicht und andererseits unbeschränktes Fahrverbot eine unverhältnismäßige Belastung des Betroffenen mit sich bringen würde (zu vgl. VRS 96, 233 - 236).

  • OLG Hamm, 15.09.2005 - 3 Ss OWi 591/05

    Fahrverbot; Absehen; Verlust des Arbeitsplatzes; Feststellungen, Ausfürhungen im

    Soweit die Überzeugungsbildung auf einer dahingehenden Einlassung des Betroffenen beruhen sollte, hat das Amtsgericht verkannt, dass eine einschränkende Bemessung der angeordneten Rechtsfolge nur dann zulässig ist, wenn ein eingeschränktes Fahrverbot als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme ausreicht und darüber hinaus ein unbeschränktes Fahrverbot eine unverhältnismäßige Belastung des Betroffenen mit sich bringen würde (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 19.11.1998, VRS 96, 233-236).
  • OLG Naumburg, 07.05.2003 - 1 Ss (B) 149/03

    Fahrverbot - (Keine) Ausnahme für ein bestimmtes Kfz?

    Vielmehr ist eine weitere Differenzierung nach dem Verwendungszweck möglich, wenn die besondere Ausrüstung des Kraftfahrzeuges einen bestimmten Verwendungszweck bedingt (OLG Brandenburg VRS 96, 233 ff.; BayObLG NJW 1989, 2959; OLG Celle DAR 1996, 64).
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