Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 12.03.1999

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.05.1999 - 2 Ss OWi 468/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6338
OLG Hamm, 21.05.1999 - 2 Ss OWi 468/99 (https://dejure.org/1999,6338)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.05.1999 - 2 Ss OWi 468/99 (https://dejure.org/1999,6338)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Mai 1999 - 2 Ss OWi 468/99 (https://dejure.org/1999,6338)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Bußgeldbescheid, Wirksamkeit, fehlerhafte Angabe des Tatzeitpunktes, Tatzeit, Verjährung, Unterbrechung durch Bußgeldbescheid

  • kanzlei-heskamp.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 1063
  • VRS 97, 182
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 12.12.1979 - 1 Ss 74/79

    Bremsverzögerung von Personenkraftwagen; Vollbremsung; Trockene Asphaltstraße

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.1999 - 2 Ss OWi 468/99
    klar und eindeutig erkennbar ist, um welchen Vorgang es sich bei der im Bußgeldbescheid bezeichneten Tat handeln soll (vgl. u.a. Beschluß des Senats NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43 m.w.N.; siehe insbes. auch OLG Düsseldorf DAR 1980, 184; OLG Köln NStZ 1982, 123; Göhler, a.a.O., § 66 OWiG Rdn. 42 m.w.N.).

    Damit ist aber zweifelhaft, welche Tat in dem Bußgeldbescheid angesprochen werden soll (so auch OLG Düsseldorf DAR 1980, 184, 185 für einen vergleichbaren Fall).

  • OLG Köln, 01.09.1981 - 1 Ss 669/81

    Bußgeldbescheid; Wirksamkeit; Zeitangabe

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.1999 - 2 Ss OWi 468/99
    klar und eindeutig erkennbar ist, um welchen Vorgang es sich bei der im Bußgeldbescheid bezeichneten Tat handeln soll (vgl. u.a. Beschluß des Senats NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43 m.w.N.; siehe insbes. auch OLG Düsseldorf DAR 1980, 184; OLG Köln NStZ 1982, 123; Göhler, a.a.O., § 66 OWiG Rdn. 42 m.w.N.).

    ist nach dem Verkehrsverstoß auch nicht etwa von dem Zeugen und Anzeigeerstatter angehalten worden, was ihm ggf. die richtige zeitliche Einordnung des ihm im Bußgeldbescheid vorgeworfenen Verhaltens auf den 06.03.1998 ermöglicht hätte (so OLG Köln NStZ 1982, 123; siehe im übrigen auch OLG Karlsruhe VRS 62, 278).

  • OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss OWi 812/98

    Bußgeldbescheid, Wirksamkeit des Bußgeldbescheids, fehlerhafte Tatzeitangabe,

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.1999 - 2 Ss OWi 468/99
    klar und eindeutig erkennbar ist, um welchen Vorgang es sich bei der im Bußgeldbescheid bezeichneten Tat handeln soll (vgl. u.a. Beschluß des Senats NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43 m.w.N.; siehe insbes. auch OLG Düsseldorf DAR 1980, 184; OLG Köln NStZ 1982, 123; Göhler, a.a.O., § 66 OWiG Rdn. 42 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 01.10.1981 - 1 Ss 209/81
    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.1999 - 2 Ss OWi 468/99
    ist nach dem Verkehrsverstoß auch nicht etwa von dem Zeugen und Anzeigeerstatter angehalten worden, was ihm ggf. die richtige zeitliche Einordnung des ihm im Bußgeldbescheid vorgeworfenen Verhaltens auf den 06.03.1998 ermöglicht hätte (so OLG Köln NStZ 1982, 123; siehe im übrigen auch OLG Karlsruhe VRS 62, 278).
  • OLG Frankfurt, 23.01.1979 - 3 Ws (B) 177/78
    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.1999 - 2 Ss OWi 468/99
    Dies führt dazu, daß durch den (berichtigenden) Bußgeldbescheid vom 10.09.1998 eine weitere Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (vgl. dazu OLG Frankfurt NJW 1979, 2161 f.) mit der Folge, daß aufgrund der dann nachfolgenden Unterbrechungshandlungen im Sinne des § 33 Abs. 1 Nr. 10, 11 OWiG bei Erlaß des angefochtenen Urteils die Verfolgung nicht verjährt gewesen wäre, nicht eintreten konnte.
  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 407/04

    Bußgeldbescheid; Wirksamkeit, Mängel, schwerwiegende; Namen; Tat; Identifizierung

    Entscheidend ist insoweit, dass der Bußgeldbescheid nur bei Vorliegen schwerwiegender Mängel unwirksam ist (vgl. insoweit u.a. OLG Hamm NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43; DAR 1999, 371 = MDR 1999, 1063 = VRS 97, 182 = zfs 2000, 127; VA 2000, 51; Beschl. v. 14. Juni 2004, 2 Ss OWi 335/04, VA 2004, 197).
  • OLG Hamm, 15.06.2007 - 1 Ss OWi 324/07

    Falsche Behörde und falscher Tatort führen trotzdem nicht zur Unwirksamkeit eines

    Dem Betroffenen soll erkennbar gemacht werden, welches Tun oder Unterlassen Gegenstand der Ahndung sein soll und gegen welchen Vorwurf er sich, ggf. mit einem sog. Alibibeweis, verteidigen muss bzw. kann (OLG Hamm, Beschluss vom 21.05.1999 - 2 Ss OWi 468/99 - DAR 1999, 371).

    Hierbei können außergewöhnliche Tatumstände, Begleitumstände oder sich aus der Tat ergebende Folgen den Vorgang für den Betroffenen unverwechselbar machen, beispielsweise kann das nach einem Verkehrsverstoß erfolgte Anhalten die richtige Einordnung des im Bußgeldbescheid vorgeworfenen Verhaltens ermöglichen (OLG Hamm, Beschluss vom 21.05.1999 - 2 Ss OWi 468/99 - Beschluss vom 03.03.2005 - 2 Ss OWi 407/04; Beschluss vom 06.02.2003 - 4 Ss OWi 56/03 - Rebmann/Roth/Herrmann, a.a.O., § 66 Rdnr. 27).

  • OLG Hamm, 23.05.2005 - 2 Ss OWi 295/05

    Rotlichtverstoß; Fahrverbot; Augenblicksversagen; Verjährung

    Fehler und Ungenauigkeiten bei der Bezeichnung der Tat stellen die Identität der Tat und damit die sachliche Abgrenzungsfunktion nicht in Frage, sofern die Tat durch andere Umstände so genügend konkretisiert bleibt, dass ihre Individualität und Unterscheidbarkeit von anderen Taten gewahrt ist (vgl. auch Senat NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43; DAR 1999, 371 = VRS 97, 182 = zfs 2000, 127; DAR 2002, 227 = VD 2002, 199 (Ls.) = NZV 2002, 283).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.03.1999 - 1St RR 51/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4169
BayObLG, 12.03.1999 - 1St RR 51/99 (https://dejure.org/1999,4169)
BayObLG, Entscheidung vom 12.03.1999 - 1St RR 51/99 (https://dejure.org/1999,4169)
BayObLG, Entscheidung vom 12. März 1999 - 1St RR 51/99 (https://dejure.org/1999,4169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Zustellung des Strafbefehls als Voraussetzung der Einspruchsverwerfung wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 36, 37, 412
    Wirksame Zustellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 304 (Ls.)
  • NStZ-RR 1999, 243
  • NZV 1999, 522
  • BayObLGSt 1999, 65
  • VRS 97, 182
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 22.01.1993 - 3 Ss 172/92

    Zustellung; Strafbefehl; Ersatzzustellung; Frist

    Auszug aus BayObLG, 12.03.1999 - 1St RR 51/99
    Voraussetzung für eine Verwerfung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten wie für das gesamte weitere Verfahren ist die wirksame Zustellung des Strafbefehls (wie OLG Karlsruhe StV 1995, 8 ).

    Mit der fehlenden Zustellung des Strafbefehls fehlte es aber an einer Voraussetzung für die Durchführung der Hauptverhandlung und insbesondere auch für die Verwerfung des Einspruchs nach § 412 StPO (OLG Karlsruhe StV 1995, 8 ; LR/Gössel § 412 Rn. 5; KK/Fischer § 412 Rn. 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 412 Rn. 2; a. M. KMR/Metzger StPO 1998 § 412 Rn. 15).

  • OLG Zweibrücken, 27.05.1994 - 1 Ss 40/94
    Auszug aus BayObLG, 12.03.1999 - 1St RR 51/99
    Ob das auch für den Fall gilt, daß der Zugang des Strafbefehls an den Angeklagten auf andere Weise oder zumindest die sichere Kenntnis des Angeklagten von dessen Erlaß und Inhalt feststehen (PfzOLG Zweibrücken NStZ 1994, 602 ), bleibt offen.«.

    Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des PfzOLG Zweibrücken vom 27.5.1994 (NStZ 1994, 602 ), derzufolge die Einspruchsverwerfung die ordnungsgemäße Zustellung des Strafbefehls nicht voraussetzt.

  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 407/04

    Bußgeldbescheid; Wirksamkeit, Mängel, schwerwiegende; Namen; Tat; Identifizierung

    Entscheidend ist insoweit, dass der Bußgeldbescheid nur bei Vorliegen schwerwiegender Mängel unwirksam ist (vgl. insoweit u.a. OLG Hamm NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43; DAR 1999, 371 = MDR 1999, 1063 = VRS 97, 182 = zfs 2000, 127; VA 2000, 51; Beschl. v. 14. Juni 2004, 2 Ss OWi 335/04, VA 2004, 197).
  • OLG Hamm, 15.06.2007 - 1 Ss OWi 324/07

    Falsche Behörde und falscher Tatort führen trotzdem nicht zur Unwirksamkeit eines

    Dem Betroffenen soll erkennbar gemacht werden, welches Tun oder Unterlassen Gegenstand der Ahndung sein soll und gegen welchen Vorwurf er sich, ggf. mit einem sog. Alibibeweis, verteidigen muss bzw. kann (OLG Hamm, Beschluss vom 21.05.1999 - 2 Ss OWi 468/99 - DAR 1999, 371).
  • OLG Köln, 26.03.2004 - Ss 125/04

    Kein Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des Verteidigers - Falschangabe im

    Nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG (wie auch entsprechend bei einer Anklage nach § 200 StPO) muss der Bußgeldbescheid u. a. die Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, nach Zeit und Ort der Begehung bezeichnen, damit dem Betroffenen hierdurch erkennbar gemacht wird, welches Tun oder Unterlassen Gegenstand der Ahndung sein soll und gegen welchen Vorwurf er sich verteidigen muss (vgl. BGH VRS 39, 442; Senat NStZ 82, 123; OLG Karlsruhe MDR 82, 248 = VRS 62, 287; OLG Hamm DAR 99, 371).

    Demgemäss erfasst ein Bußgeldbescheid das dem Tatvorwurf des Verfahrens zugrundeliegende Geschehen dann nicht, wenn mit der in ihm enthaltenen fehlerhaften Zeitangabe tatsächlich ein - auch aus der Sicht des Betroffenen - zeitlich anderes Ereignis gemeint sein kann (vgl. OLG Düsseldorf DAR 80, 184; OLG Hamm DAR 99, 371).

  • OLG Hamm, 23.05.2005 - 2 Ss OWi 295/05

    Rotlichtverstoß; Fahrverbot; Augenblicksversagen; Verjährung

    Fehler und Ungenauigkeiten bei der Bezeichnung der Tat stellen die Identität der Tat und damit die sachliche Abgrenzungsfunktion nicht in Frage, sofern die Tat durch andere Umstände so genügend konkretisiert bleibt, dass ihre Individualität und Unterscheidbarkeit von anderen Taten gewahrt ist (vgl. auch Senat NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43; DAR 1999, 371 = VRS 97, 182 = zfs 2000, 127; DAR 2002, 227 = VD 2002, 199 (Ls.) = NZV 2002, 283).
  • OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 5 Ss 732/14

    Wirksamkeit einer Ersatzzustellung: Frauenhaus als Wohnung

    Die Urteile des Landgerichts Stuttgart vom 24. Juli 2014 und des Amtsgerichts Backnang vom 12. September 2013 sind deshalb aufzuheben (vgl. BayObLG NStZ-RR 1999, 243f.).
  • OLG Köln, 24.10.2000 - Ss 329/00
    In der Rechtsprechung (BayObLG NStZ-RR 1999, 243 = VRS 97, 34 [36] = NZV 1999, 522 = NJW 2000, 304 L. = DAR 1999, 371 L.; OLG Karlsruhe StV 1995, 8 = Justiz 1993, 388; LG Bonn MDR 1974, 863) und ihr folgend im überwiegenden Teil der Kommentarliteratur (Gössel, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 412 Rdnr. 5; Fischer a.a.O. § 412 Rdnr. 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 412 Rdnr. 2; a.A. KMR-Metzger § 412 Rdnr. 15) wird freilich die Auffassung vertreten, dass die (wirksame) Zustellung des Strafbefehls Voraussetzung für die Durchführung der Hauptverhandlung - nach Einspruch des Angeklagten - und insbesondere für die Verwerfung des Einspruchs wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten gemäß § 412 StPO sei.
  • OLG Hamm, 15.01.2007 - 1 Ss OWi 877/06

    Bußgeldbescheid; Wirksamkeit; Tilgungsreife, Beweisverwertungsverbot

    Gleiches gilt dann, wenn die zeitliche Fehlbezeichnung auf einem auch aus der Sicht des Betroffenen offensichtlichen Irrtum beruht, wobei zur Klärung dieser Frage über den Inhalt des Bußgeldbescheids hinaus auch der Akteninhalt herangezogen werden kann (vgl. OLG Hamm, VRS 49, 128; DAR 1999, 371; NStZ-RR 1998, 372; so auch OLG Karlsruhe, VRS 62, 278).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 1 Ws (OWi) 944/99

    Anordnung und Ausführung der Zustellung

    Wie das zu geschehen hat, braucht der Richter aber nicht zu bestimmen; das ist nach § 36 Abs. 1 Satz 2 StPO Sache der Geschäftsstelle (so ausdrücklich OLG Hamm - 6. StrS - VRS 64 [1983], 27, 28 = NStZ 1982, 479, 480; BayObLG NStZ-RR 1999, 243; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a. a. O. Rdnr. 5; widersprüchlich Maul, a. a. O. Rdnr. 2 und 3).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 1 Ws (OWi) 952/99

    Anordnung und Ausführung der Zustellung

    Wie das zu geschehen hat, braucht der Richter aber nicht zu bestimmen; das ist nach § 36 Abs. 1 Satz 2 StPO Sache der Geschäftsstelle (so ausdrücklich OLG Hamm - 6. StrS - VRS 64 [1983], 27, 28 = NStZ 1982, 479, 480; BayObLG NStZ-RR 1999, 243; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a. a. O. Rdnr. 5; widersprüchlich Maul, a. a. O. Rdnr. 2 und 3).
  • OLG Koblenz, 15.02.2000 - 1 Ss 267/99

    Unrichtigkeit; Urteil; Ausfertigung; Abweichung; Schreibversehen; Zustellung;

    Ob unabhängig davon diese Zustellungen auch unwirksam waren, weil sie entgegen den Anordnungen des Vorsitzenden (Bl. 90, 114 R d.A.) nicht mit Postzustellungsurkunden erfolgten (Bl. 91, 115 d.A.; siehe dazu BayObLG NStZ-RR 99, 243 = VRS 99, 34), bedarf deshalb keiner Entscheidung.
  • OLG Koblenz, 15.02.2000 - 1 Ws 69/00

    Wirksame Zustellung bei Abweichung der zugestellten Urteilsausfertigung

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