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   BayObLG, 14.09.1999 - 2 ObOWi 447/99   

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https://dejure.org/1999,3455
BayObLG, 14.09.1999 - 2 ObOWi 447/99 (https://dejure.org/1999,3455)
BayObLG, Entscheidung vom 14.09.1999 - 2 ObOWi 447/99 (https://dejure.org/1999,3455)
BayObLG, Entscheidung vom 14. September 1999 - 2 ObOWi 447/99 (https://dejure.org/1999,3455)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherheitsabstand; Rechtsbeschwerde ; Beweisantrag ; Aufklärungspflicht; Verkehrsüberwachung; Frontfoto

  • Judicialis

    OWiG § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; OWiG § ... 71; ; OWiG § 31 Abs. 3 Satz 1; ; OWiG § 79 Abs. 3; ; OWiG § 79 Abs. 5; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; StVG § 24; ; StVG § 26 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261, § 337; OWiG § 71
    Identifizierung durch Frontfoto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 530 (Ls.)
  • NStZ-RR 2000, 56
  • NZV 2000, 48
  • BayObLGSt 1999, 134
  • VRS 97, 429
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 2 ObOWi 447/99
    Die Urteilsgründe entsprechen - wie die Staatsanwaltschaft zutreffend festgestellt hat - zwar nicht den vom Bundesgerichtshof (BGHSt 41, 376) aufgestellten Anforderungen, da der Tatrichter weder "wegen der Einzelheiten" gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 71 OWiG auf das bei den Akten befindliche Foto Bezug genommen noch eine bei Fehlen einer derartigen Verweisung notwendige präzise vergleichende Beschreibung vorgenommen hat.
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 2 ObOWi 447/99
    Der Senat läßt die Frage unentschieden, ob und in welchem Umfang Erkenntnisse aus der Verfahrensrüge im Rahmen der sachlich-rechtlichen Rüge Berücksichtigung finden können (zust. BGH StV 1993, 176; abl. BGHSt 35, 238/241; Schlothauer StV 1993, 177).
  • BGH, 07.09.1992 - 3 StR 278/92

    Einverständlicher Beischlaf zwischen Verwandten - Anforderungen an die

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 2 ObOWi 447/99
    Der Senat läßt die Frage unentschieden, ob und in welchem Umfang Erkenntnisse aus der Verfahrensrüge im Rahmen der sachlich-rechtlichen Rüge Berücksichtigung finden können (zust. BGH StV 1993, 176; abl. BGHSt 35, 238/241; Schlothauer StV 1993, 177).
  • OLG Hamm, 17.09.1987 - 4 Ss OWi 848/87
    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 2 ObOWi 447/99
    Unerheblich ist, ob der Anhörungsbogen den Betroffenen erreicht hat und ob es überhaupt zu einer Anhörung gekommen ist (BGH NStZ 1985, 545; OLG Hamm NStZ 1988, 137).
  • BGH, 27.11.1991 - 3 StR 157/91

    Urteilsinhalt bei Tatbestandserfüllung durch zahlreiche Taten

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 2 ObOWi 447/99
    Es kann dahinstehen, ob darin tatsächlich eine Verfahrensrüge der mangelhaften Urteilsdarstellung gemäß § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. hierzu BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 6) oder eine Sachrüge liegt, mit der ebenfalls ein Darstellungsmangel beanstandet werden kann (vgl. hierzu LR/Hanack StPO 25. Aufl. § 337 Rn. 121; SK/Schlüchter StPO [Stand Mai 1995] § 267 Rn. 88).
  • BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81

    Anordnung zur persönlichen Anwesenheit des Täters nach seiner Identifizierung an

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 2 ObOWi 447/99
    Die Identifizierung eines Betroffenen anhand des bei der Verkehrsüberwachung gefertigten Frontfotos ist Sache des Tatrichters (BGHSt 30, 172, 177), der dazu grundsätzlich nicht der Mithilfe eines Sachverständigen bedarf.
  • OLG Köln, 17.08.2004 - Ss 358/04

    Anforderungen an die Urteilsausführungen zur Identifizierung eines Betroffenen;

    In diesem Fall muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität (insbes. zur Bildschärfe) enthalten und die abgebildete Person oder jedenfalls mehrere Identifizierungsmerkmale (in ihren charakteristischen Eigenschaften) so präzise beschreiben, dass dem Rechtsmittelgericht in gleicher Weise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung der Ergiebigkeit des Fotos ermöglicht wird (BGHSt 41, 376 = NJW 1996, 1420 = NZV 1996, 157 = DAR 1996, 98; BayObLG VRS 61, 41; BayObLGSt 1999, 134 = DAR 1999, 558 f. = NZV 2000, 48 = VRS 97, 429 [430] = NStZ-RR 2000, 56 = NJW 2000, 530 L.; OLG Dresden DAR 2000, 279; OLG Frankfurt NZV 2002, 135; OLG Hamm NZV 2000, 428 [429] = DAR 2000, 483 [484]; OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 110 [111]; SenE v. 07.05.2004 - Ss 179/04 B - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 26.11.2007 - 2 Ss OWi 757/07

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Bezugnahme; Anforderungen; Urteil

    In diesem Fall muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität, insbesondere zur Bildschärfe, enthalten und die abgebildete Person oder jedenfalls mehrere Identifizierungsmerkmale in ihren charakteristischen Eigenschaften so präzise beschreiben, dass dem Rechtsmittelgericht in gleicher Weise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung der Ergiebigkeit des Fotos ermöglicht wird (vgl. BGH NJW 1996, 1420; BayObLG NZV 2000, 48; OLG Frankfurt NZV 2002, 137; OLG Hamm NZV 2000, 428; instruktiv OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 21.08.2007 - 3 Ss OWi 464/07

    Täteridentifizierung; Bezugnahme; ordnungsgemäße

    In diesem Fall muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität, insbesondere zur Bildschärfe, enthalten und die abgebildete Person oder jedenfalls mehrere Identifizierungsmerkmale in ihren charakteristischen Eigenschaften so präzise beschreiben, dass dem Rechtsmittelgericht in gleicher Weise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung der Ergiebigkeit des Fotos ermöglicht wird (vgl. BGH NJW 1996, 1420; BayObLG NZV 2000, 48; OLG Frankfurt NZV 2002, 137; OLG Hamm NZV 2000, 428; OLG Köln a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ss OWi 822/07

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Beweiswürdigung; Anforderungen

    Fehlt eine solche Verweisung, muss der Tatrichter durch eine ausführliche Beschreibung der Bildqualität und der charakteristischen Identifizierungsmerkmale der abgebildeten Person dem Rechtsbeschwerdegericht in gleicher Weise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung ermöglichen, dass dieses zur Identifizierung geeignet ist (zu vgl. BGH NJW 1996, 1420; BayObLG NZV 2000, 48, OLG Frankfurt, NZV 2002, 137; OLG Hamm NZV 2000, 428).
  • BayObLG, 27.11.2002 - 2 ObOWi 486/02

    OWiG: Beweisantrag - Vernehmung von Entlastungszeugen

    Liegen Fotos von guter Qualität vor, bedarf es grundsätzlich nicht der Zuziehung eines Sachverständigen (vgl. BayObLGSt 1999, 134).
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