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   BayObLG, 25.02.2000 - 1St RR 273/99   

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https://dejure.org/2000,4610
BayObLG, 25.02.2000 - 1St RR 273/99 (https://dejure.org/2000,4610)
BayObLG, Entscheidung vom 25.02.2000 - 1St RR 273/99 (https://dejure.org/2000,4610)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Februar 2000 - 1St RR 273/99 (https://dejure.org/2000,4610)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis ; Großbritannien; Fahrprüfung; Berechtigung ; Ständiger Aufenthalt; Definition

  • archive.org

    Ausl. FE - Wohnsitzdefinition

  • Judicialis

    IntVO § 4; ; IntVO § 4 Abs. 1 Satz 2; ; IntVO § 4 Abs. 3; ; IntVO § 4 Abs. 2 Buchst. a; ; FeV § 7 Abs. 1; ; FeV § 28 Abs. 1; ; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 2; ; FeV § 7; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des "ständigen Aufenthalts" und des "ordentlichen Wohnsitzes"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ständiger Aufenthalt kann angenommen werden, wenn der Betreffende glaubhaft machen kann, dass er mehr als 185 Tage wohnen bleiben wollte

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 380
  • NZV 2000, 261
  • BayObLGSt 2000, 14
  • VRS 98, 378
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 17.07.1996 - 2St RR 76/96
    Auszug aus BayObLG, 25.02.2000 - 1St RR 273/99
    b) Da es hiernach rechtlich wie auch tatsächlich möglich war, daß der Angeklagte bereits am 16.3.1995 seinen Inlandsaufenthalt - sei es auch nur vorläufig oder auf bestimmte Zeit (vgl. BayObLGSt 1996, 107/108) - beendet hatte, hätte das Landgericht die gesamten oder jedenfalls die wesentlichen Lebensumstände des Angeklagten, aus denen auf den Schwerpunkt seiner Lebensverhältnisse geschlossen werden kann, darlegen müssen (vgl. BayObLG Beschluß vom 14.2.1992 - 1 St RR 3/92; OLG Köln VRS 67, 239/240).
  • OVG Bremen, 02.02.1982 - 1 BA 63/81

    Ausländische Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Eignung; Prüfung; Fahrprüfung;

    Auszug aus BayObLG, 25.02.2000 - 1St RR 273/99
    Durch § 4 Abs. 2 Buchst. a IntVO a. F. und § 4 Satz 1 Nr. 1 der Verordnung vom 19.6.1996 (wie wohl auch durch § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV) soll(te) verhindert werden, daß in Deutschland lebende Personen, die den Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehung im Inland haben, im Ausland eine Fahrerlaubnis erwerben, um damit im Inland Kraftfahrzeuge führen und somit den deutschen Vorschriften über den Erwerb und die Entziehung der Fahrerlaubnis entgehen zu können (Amtliche Begründung VkBl 1982, 496; Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot-Führerscheinentzug 8. Aufl. 1995 Rn. 199; vgl. OVG Bremen VRS 62, 393/395).
  • OLG Köln, 31.03.1984 - 1 Ss 172/84

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ausländische Fahrerlaubnis bei Entzug der deutschen

    Auszug aus BayObLG, 25.02.2000 - 1St RR 273/99
    b) Da es hiernach rechtlich wie auch tatsächlich möglich war, daß der Angeklagte bereits am 16.3.1995 seinen Inlandsaufenthalt - sei es auch nur vorläufig oder auf bestimmte Zeit (vgl. BayObLGSt 1996, 107/108) - beendet hatte, hätte das Landgericht die gesamten oder jedenfalls die wesentlichen Lebensumstände des Angeklagten, aus denen auf den Schwerpunkt seiner Lebensverhältnisse geschlossen werden kann, darlegen müssen (vgl. BayObLG Beschluß vom 14.2.1992 - 1 St RR 3/92; OLG Köln VRS 67, 239/240).
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