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   OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 1 Ss 165/99   

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OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 1 Ss 165/99 (https://dejure.org/2000,4924)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.02.2000 - 1 Ss 165/99 (https://dejure.org/2000,4924)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 1 Ss 165/99 (https://dejure.org/2000,4924)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mißachtung des Rotlichts; Wechsellichtzeichenanlage ; Grobe Pflichtverletzung ; Fahrverbot ; Ermessen

  • Judicialis

    BKatV § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; BKatV § 2; ; BKatV § 2 Abs. 4; ; BKatV § 2 Abs. 1 und Abs. 2; ; StVG § 25 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Indizwirkung der Tatbestände der BKatV für die Verhängung eines Fahrverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Kein Absehen vom Regelfahrverbot bei Rotlichtverstoß im Straßenverkehr - Urteil aufgehoben

Papierfundstellen

  • VRS 98, 385
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 1 Ss 165/99
    Alleinige Rechtsgrundlage für die Anordnung eines Fahrverbotes wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist - auch bei Taten, bei denen diese Rechtsfolge nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 BKatV in Betracht kommt - § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG (BGHSt 38, 125, 128; 43, 241, 245).

    Eine grobe Pflichtverletzung setzt objektiv einen (abstrakt oder konkret) gefährlichen Verkehrsverstoß und subjektiv groben Leichtsinn, grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit des Betroffenen voraus (BGHSt 43, 241, 245/246).

    eine grobe Pflichtverletzung i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG (= auf den Tatbestand des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bezogene Indizwirkung) (BGHSt 38, 125, 134; 43, 241, 247), d.h. es wird vermutet,.

    a) die entweder die Vermutung der objektiven Gefährlichkeit der Katalogtat entkräften, was jedoch nur selten der Fall sein wird, wenn nicht nur eine konkrete, sondern auch eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war (BGHSt 43, 241, 248; OLG Karlsruhe NZV 96, 38, 39; Beispielsfälle bei Rotlichtverstößen bei Deutscher NZV 1997, 18, 24 und NZV 1998, 134, 137),.

    b) oder die die Vermutung entfallen lassen, daß der Betroffene subjektiv die Tat grob leichtsinnig, grob nachlässig oder aus Gleichgültigkeit begangen hat (z. B. wenn nur einfache Fahrlässigkeit in Form des Augenblickversagens gegeben ist, BGHSt 43, 241).

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 1 Ss 165/99
    Alleinige Rechtsgrundlage für die Anordnung eines Fahrverbotes wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist - auch bei Taten, bei denen diese Rechtsfolge nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 BKatV in Betracht kommt - § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG (BGHSt 38, 125, 128; 43, 241, 245).

    eine grobe Pflichtverletzung i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG (= auf den Tatbestand des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bezogene Indizwirkung) (BGHSt 38, 125, 134; 43, 241, 247), d.h. es wird vermutet,.

    die Erforderlichkeit und Angemessenheit eines Fahrverbotes (= auf die Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bezogene Indizwirkung) (vgl. BGHSt 38, 125, 134; 38, 231, 236; BVerfG NJW 96, 1809, 1810).

    b) oder wenn das Fahrverbot für den Betroffenen eine erhebliche, unzumutbare Härte wäre (z. B. wegen konkret drohenden Arbeitsplatzverlustes) (BGHSt 38, 125, 134; 38, 231, 237).

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 1 Ss 165/99
    die Erforderlichkeit und Angemessenheit eines Fahrverbotes (= auf die Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bezogene Indizwirkung) (vgl. BGHSt 38, 125, 134; 38, 231, 236; BVerfG NJW 96, 1809, 1810).

    b) oder wenn das Fahrverbot für den Betroffenen eine erhebliche, unzumutbare Härte wäre (z. B. wegen konkret drohenden Arbeitsplatzverlustes) (BGHSt 38, 125, 134; 38, 231, 237).

  • OLG Karlsruhe, 02.10.1995 - 2 Ss 168/95

    Kein Absehen vom Fahrverbot bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 1 Ss 165/99
    a) die entweder die Vermutung der objektiven Gefährlichkeit der Katalogtat entkräften, was jedoch nur selten der Fall sein wird, wenn nicht nur eine konkrete, sondern auch eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war (BGHSt 43, 241, 248; OLG Karlsruhe NZV 96, 38, 39; Beispielsfälle bei Rotlichtverstößen bei Deutscher NZV 1997, 18, 24 und NZV 1998, 134, 137),.
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 1 Ss 165/99
    die Erforderlichkeit und Angemessenheit eines Fahrverbotes (= auf die Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bezogene Indizwirkung) (vgl. BGHSt 38, 125, 134; 38, 231, 236; BVerfG NJW 96, 1809, 1810).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01

    Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel

    Bei den in § 2 Abs. 1 Satz 1 BKatV umschriebenen, im Gesamtgefüge der §§ 24, 25 StVG herausgehobenen Pflichtverletzungen handelt es sich nämlich um vom Verordnungsgeber in zulässiger Weise hervorgehobene schwerwiegende Verstöße, die häufig zu schweren Verkehrsunfällen führen und die subjektiv auf besonders grobem Leichtsinn, Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruhen und im allgemeinen einen so hohen Grad an Verantwortungslosigkeit aufweisen, dass es hier grundsätzlich eines eindringlichen Denkzettels durch ein Fahrverbot bedarf (vgl. ausführlich Senat VRS 88, 476 f.; OLG Karlsruhe DAR 2000, 370 f.; BR-Drucks. 371/81 S. 28).

    So können durchaus tatbezogene Umstände entweder die Vermutung der objektiven Gefährlichkeit der Katalogtat entkräften oder aber die Vermutung entfallen lassen, der Betroffene habe subjektiv den Verkehrsverstoß grob leichtsinnig, grob nachlässig oder aus Gleichgültigkeit, mithin aus einem Mangel an rechtstreuer Gesinnung, begangen (vgl. OLG Karlsruhe DAR 2000, 370 f. m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Beschränkung der

    Hierfür hat der Tatrichter eine auf Tatsachen gestützte, besonders eingehende Begründung zu geben, in der im einzelnen darzulegen ist, welche (besonderen) Umstände es gerechtfertigt erscheinen lassen, von dem Regelfahrverbot abzusehen (vgl. Senat VRS 98, 385 ff. m.w.N.; Senat, Beschluss vom 05.08.2002,1 Ss 55/02).

    Sollte sich in der neu durchzuführenden Beweisaufnahme ergeben, dass eine - wie oben ausgeführt - notstandsähnliche Situation vorlag oder der Betroffene aufgrund seines Kenntnisstandes zumindest vom tatsächlichen Vorliegen einer solchen ausgehen durfte, so liegt wegen des Fehlens der besonderen subjektiven Vorwerfbarkeit ein sog. tatbestandsbezogener Umstand vor (vgl. hierzu näher Senat VRS 98, 385 ff.), welcher schon von sich aus und ohne Notwendigkeit der Erhöhung der Geldbuße nach § 4 Abs. 4 BKatV den Wegfall des Fahrverbots rechtfertigen kann.

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Unterschreitung der Regelsätze des

    Besondere Umstände, welche ein Abweichen hiervon gebieten könnten, hat das Amtsgericht nicht festgestellt (vgl. hierzu Senat VRS 98, 385 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

    Wer etwa während der Fahrt sein Autotelefon benutzt (KG, Beschluss vom 19.01.2000, 2 Ss 319/99), intensiv auf Wegweiser achtet (Senat VRS 98, 385 ff.) oder in einen Kreuzungsbereich zu schnell einfährt (BayObLG DAR 1999, 559 f.) kann nicht geltend machen, er habe nur versehentlich ein Verkehrszeichnen nicht wahrgenommen, denn durch sein vorheriges sorgfaltswidriges Verhalten hat er selbst in grob nachlässiger Weise zu seiner eigenen Unaufmerksamkeit beigetragen.
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04

    Anordnung eines Fahrverbots bei Vorliegen einer außerordentlichen Härte

    Den Betroffenen kann daher im Allgemeinen nicht entlasten, wenn die Verkehrsdichte zur Tatzeit gering war (vgl. BGH NJW 1997, 3252 f; Senat DAR 2000, 370 f und Beschluss vom 05.08.2002, 1 Ss 55/02).
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05

    Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung eines uneinsichtigen

    Hierfür hat der Tatrichter eine auf Tatsachen gestützte, besonders eingehende Begründung zu geben, in der im einzelnen darzulegen ist, welche (besonderen) Umstände es gerechtfertigt erscheinen lassen, von dem Regelfahrverbot abzusehen (vgl. Senat VRS 98, 385 ff. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 25/07

    Verhängung eines Fahrverbots bei erheblicher Überschreitung der außerorts

    Wer etwa während der Fahrt sein Autotelefon benutzt (KG, Beschluss vom 19.01.2000, 2 Ss 319/99), intensiv auf Wegweiser achtet (Senat VRS 98, 385 ff.), sich durch ein am Straßenrand liegen gebliebenes Fahrzeug ablenken lässt (Senat VRS 111, 439 ff. = NZV 2007, 213 f.) oder in einen Kreuzungsbereich zu schnell einfährt (BayObLG DAR 1999, 559 f.) kann nicht geltend machen, er habe nur versehentlich ein Verkehrszeichnen nicht wahrgenommen, denn durch sein vorheriges sorgfaltswidriges Verhalten hat er selbst in grob nachlässiger Weise zu seiner eigenen Unaufmerksamkeit beigetragen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ff.).
  • OLG Hamm, 19.08.2008 - 5 Ss OWi 493/08

    Schalker Asamoah muss wegen rasanter Fahrt wieder vor Gericht

    Hierfür hat der Tatrichter eine auf Tatsachen gestützte, besonders eingehende Begründung zu geben, in der im Einzelnen darzulegen ist, welche (besonderen) Umstände es gerechtfertigt erscheinen lassen, von dem Regelfahrverbot abzusehen (vgl. OLG Karlsruhe VRS 98, 385 ff. m.w.N).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 1 Ss 69/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Augenblicksversagen bei einem

    Wer etwa während der Fahrt sein Autotelefon benutzt (KG, Beschluss vom 19.01.2000, 2 Ss 319/99), intensiv auf Wegweiser achtet (Senat VRS 98, 385 ff.) oder in einen Kreuzungsbereich zu schnell einfährt (BayObLG DAR 1999, 559 f.) kann nicht geltend machen, er habe nur versehentlich ein Verkehrszeichen nicht wahrgenommen, denn durch sein vorheriges sorgfaltswidriges Verhalten hat er selbst in grob nachlässiger Weise zu seiner eigenen Unaufmerksamkeit beigetragen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2002 - 1 Ss 55/02

    Vom Regelfahrverbot kann nicht immer abgesehen werden!

    Ausnahmsweise kann von der Anordnung abgesehen werden, wenn greifbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Tat von den genannten Regelfällen zugunsten des Betroffenen unterscheidet und hierdurch die tatbestandsbezogene oder die rechtsfolgenbezogene Vermutung entkräftet wird (vgl. Senatsb. v. 15. Februar 2000 = VRS 98, 385 m.w.N.).
  • OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 270/01

    Anfechtung des Schuldspruchs durch auf das Fahrverbot beschränkte

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