Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 13.06.2000 - 2b Ss (OWi) 125/00, 2b Ss (OWi) 52/00 I |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
ProViDa-System; Police-Pilot-System; Geschwindigkeitsermittlung; Meßungenauigkeiten; Toleranzabzug; Kombinierte Geschwindigkeits- und Abstandsmessung
- Wolters Kluwer
Meßverfahren; Messung; Geschwindigkeit; Toleranzabzug; Abstandsmessung; Fahrzeug; Police-Pilot-System; Urteilsgründe
- Judicialis
StVO § 4 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 4 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de
StVO § 4 Abs. 1 Satz 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Abstandsverstöße - Geschwindigkeitsmessungen - Messgerät Police-Pilot - Toleranzabzüge
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2000, 279 (Ls.)
- VRS 99, 133
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ss OWi 871/08
Anforderungen an die Urteilsgründe im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeits- …
Dazu gehören insbesondere Angaben darüber, ob die Messungen durch elektronische Aufzeichnungen oder durch Ablesen, durch stationäre Geräte oder aus einem fahrenden Fahrzeug erfolgten, wie lang gegebenenfalls die Verfolgungsstrecke und der Abstand des Polizeifahrzeugs zu dem verfolgten Fahrzeug waren, auf welche Fahrstrecke sich die Abstandsunterschreitung erstreckte und welcher Toleranzabzug bei der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung vorgenommen worden ist (Beschluss des 1. Strafsenats vom 11.03.2003 - 1 SsOWi 617/03 - OLG Düsseldorf, VRS 99, 133). - OLG Hamm, 09.02.2009 - 4 Ss OWi 6/09
faires Verfahren; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Terminierung ohne Rücksicht …
Deshalb genügt die Bezeichnung des Verfahrens nicht, sondern die Auswertung und Berechnung müssen, um eine Überprüfung zu ermöglichen, in den Urteilsgründen verständlich und widerspruchsfrei dargelegt werden (zu vgl. OLG Düsseldorf, VRS 99, 133, 135). - OLG Hamm, 11.03.2003 - 1 Ss OWi 617/03
Abstandsmessung, Pro-Vida-Verfahren, erforderlicher Umfang der Feststellungen
Dazu gehören insbesondere Angaben darüber, ob die Messungen durch elektronische Aufzeichnungen oder durch Ablesen, durch stationäre Geräte oder aus einem fahrenden Fahrzeug erfolgten, wie lang gegebenenfalls die Verfolgungsstrecke und der Abstand des Polizeifahrzeugs zu dem verfolgten Fahrzeug waren, auf welche Fahrstrecke sich die Abstandsunterschreitung erstreckte und welcher Toleranzabzug bei der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung vorgenommen worden ist (zu vgl. OLG Düsseldorf, VRS 99, 133).Da die Abstände - anders als die Geschwindigkeiten - nicht elektronisch gemessen, sondern unter Auswertung des Videobandes errechnet werden, genügt jedoch nicht die Bezeichnung des Verfahrens, sondern die Auswertung und Berechnung müssen, um eine Überprüfung zu ermöglichen, in den Urteilsgründen verständlich und widerspruchsfrei dargelegt werden (…zu vgl. OLG Celle a. a. O.; OLG Düsseldorf VRS 99, 133, 135).
- OLG Hamm, 11.03.2003 - 1 Ss OWi 61/03
Abstandsmessung, Pro-Vida-Verfahren, erforderlicher Umfang der Feststellungen
Dazu gehören insbesondere Angaben darüber, ob die Messungen durch elektronische Aufzeichnungen oder durch Ablesen, durch stationäre Geräte oder aus einem fahrenden Fahrzeug erfolgten, wie lang gegebenenfalls die Verfolgungsstrecke und der Abstand des Polizeifahrzeugs zu dem verfolgten Fahrzeug waren, auf welche Fahrstrecke sich die Abstandsunterschreitung erstreckte und welcher Toleranzabzug bei der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung vorgenommen worden ist (zu vgl. OLG Düsseldorf, VRS 99, 133).Da die Abstände - anders als die Geschwindigkeiten - nicht elektronisch gemessen, sondern unter Auswertung des Videobandes errechnet werden, genügt jedoch nicht die Bezeichnung des Verfahrens, sondern die Auswertung und Berechnung müssen, um eine Überprüfung zu ermöglichen, in den Urteilsgründen verständlich und widerspruchsfrei dargelegt werden (…zu vgl. OLG Celle a. a. O.; OLG Düsseldorf VRS 99, 133, 135).
- OLG Köln, 23.12.2009 - 82 Ss OWi 113/09
Umfang des Verschlechterungsverbots im Rechtsbeschwerdeverfahren
Zum Ausgleich systemimmanenter Messungenauigkeiten reicht ein Toleranzabzug von 5% der gemessenen Geschwindigkeit aus BayObLG DAR 2004, 37 = VRS 105, 444 = NZV 2004, 49; OLG Düsseldorf VRS 99, 133 [135] = NStZ-RR 2000, 279 L. = DAR 2001, 374 L.; OLG Hamm [22.09.03] DAR 2004, 42 = VRS 106, 64).