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   OLG Düsseldorf, 29.06.2000 - 2b Ss (OWi) 95/00 - (OWi) 59/00 I   

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https://dejure.org/2000,6696
OLG Düsseldorf, 29.06.2000 - 2b Ss (OWi) 95/00 - (OWi) 59/00 I (https://dejure.org/2000,6696)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.06.2000 - 2b Ss (OWi) 95/00 - (OWi) 59/00 I (https://dejure.org/2000,6696)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 2b Ss (OWi) 95/00 - (OWi) 59/00 I (https://dejure.org/2000,6696)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überhöhte Geschwindigkeit; ProViDa-System; Messverfahren; Messtoleranz; Messergebnis; Fahrverbot

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - ProViDa-System - Geldtransporterüberfall

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Messung mit PPS

Papierfundstellen

  • VRS 99, 297
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 Ss 55/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Pflicht zur Mitteilung der Einlassung des

    So wird etwa von der Rechtsprechung für die ProViDA-Anlage (OLG Celle VRS 92, 435; OLG Köln DAR 1999, 516), das Proof-Speed-Messgerät (BayObLG DAR 1998, 360) oder das Police-Pilot-System (OLG Hamm VRS 100, 61; KG VRS 88, 473) bei gleichbleibendem Abstand ein Toleranzabzug von 5 km/h bzw. 5% für notwendig erachtet (OLG Düsseldorf VRS 99, 297 f.; OLG Celle VRS 92, 435), wohingegen für das Messsystem ViDistA VDM-R wegen der mathematischen Berechnung anhand der Videoaufzeichnung zum Ausgleich von Messungenauigkeiten bei der Auswertung nur die Beachtung von Verkehrsfehlergrenzen sowohl bei der Zeitmessung als auch des ermittelten Weges erforderlich ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht DAR 2005, 162).
  • OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16

    Bußgeldverfahren wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Erforderliche

    Dies entspricht einem berücksichtigten Toleranzwert von 5, 14 Prozent, der im Hinblick darauf, dass nach ganz überwiegender, vom Senat geteilter Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung ein Toleranzabzug von 5 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h im Regelfall als ausreichend angesehen wird (vgl. OLG Köln DAR 1999, 516; OLG Düsseldorf VRS 99, 297; OLG des Landes Sachsen-Anhalt VRS 100, 201; Thüring.
  • OLG Jena, 08.05.2006 - 1 Ss 60/06

    Zu den notwendigen Urteilsfeststellungen bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem

    Insoweit geht nämlich die Rechtsprechung der Obergerichte einheitlich davon aus, dass ein Toleranzabzug von 5 % der gemessenen Geschwindigkeit bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h ausreichend aber auch erforderlich ist (vgl. BayObLG, NZV 2004, 49 ; OLG Düsseldorf, VRS 99, 297 ; OLG Naumburg, VRS 100, 201 ).
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