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   OLG Düsseldorf, 29.06.2000 - 2b Ss (OWi) 95/00 - (OWi) 59/00 I   

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https://dejure.org/2000,6696
OLG Düsseldorf, 29.06.2000 - 2b Ss (OWi) 95/00 - (OWi) 59/00 I (https://dejure.org/2000,6696)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.06.2000 - 2b Ss (OWi) 95/00 - (OWi) 59/00 I (https://dejure.org/2000,6696)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 2b Ss (OWi) 95/00 - (OWi) 59/00 I (https://dejure.org/2000,6696)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überhöhte Geschwindigkeit; ProViDa-System; Messverfahren; Messtoleranz; Messergebnis; Fahrverbot

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - ProViDa-System - Geldtransporterüberfall

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Messung mit PPS

Papierfundstellen

  • VRS 99, 297
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 27.09.1996 - 3 Ss OWi 192/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2000 - 2b Ss OWi 95/00
    Das nach den getroffenen Feststellungen angewandte ProViDa-System ist sowohl zur Geschwindigkeits- als auch zur gleichzeitigen Abstandsmessung seit über 10 Jahren in ständigem Gebrauch und als standardiesiertes Meßverfahren für Geschwindigkeitsmessungen anerkannt (vgl. OLG Köln VRS 97, 442; OLG Celle VRS 77, 464; 81, 210; 92, 435; OLG Braunschweig NZV 1995, 367).

    Zum Ausgleich systemimmanenter Meßungenauigkeiten reicht ein Toleranzabzug von 5 % von der gemessenen Geschindigkeit aus (vgl. OLG Celle VRS 92, 435 unter Hinweis auf eine gutachterliche Stellungnahme der Physikalisch-Technichen Bundesanstalt vom 31.8.1996; OLG Köln aaO).

  • OLG Braunschweig, 24.02.1995 - Ss (B) 198/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2000 - 2b Ss OWi 95/00
    Das nach den getroffenen Feststellungen angewandte ProViDa-System ist sowohl zur Geschwindigkeits- als auch zur gleichzeitigen Abstandsmessung seit über 10 Jahren in ständigem Gebrauch und als standardiesiertes Meßverfahren für Geschwindigkeitsmessungen anerkannt (vgl. OLG Köln VRS 97, 442; OLG Celle VRS 77, 464; 81, 210; 92, 435; OLG Braunschweig NZV 1995, 367).
  • OLG Celle, 06.09.1989 - 1 Ss OWi 180/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2000 - 2b Ss OWi 95/00
    Das nach den getroffenen Feststellungen angewandte ProViDa-System ist sowohl zur Geschwindigkeits- als auch zur gleichzeitigen Abstandsmessung seit über 10 Jahren in ständigem Gebrauch und als standardiesiertes Meßverfahren für Geschwindigkeitsmessungen anerkannt (vgl. OLG Köln VRS 97, 442; OLG Celle VRS 77, 464; 81, 210; 92, 435; OLG Braunschweig NZV 1995, 367).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2000 - 2b Ss OWi 95/00
    Da die Messungen der von dem Betroffenen gefahrenen Geschindigkeiten mit anerkannten Geräten in einem weithin standardisierten und tagtäglich praktizierten Verfahren durchgeführt worden sind, genügte - wie geschehen - grundsätzlich die Angabe des angewandten Verfahrens und der nach Abzug der Meßtolleranz ermittelten Meßergebnisse (BGHSt 39, 291; BGH NStZ 1993, 95).
  • OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99

    Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2000 - 2b Ss OWi 95/00
    Das nach den getroffenen Feststellungen angewandte ProViDa-System ist sowohl zur Geschwindigkeits- als auch zur gleichzeitigen Abstandsmessung seit über 10 Jahren in ständigem Gebrauch und als standardiesiertes Meßverfahren für Geschwindigkeitsmessungen anerkannt (vgl. OLG Köln VRS 97, 442; OLG Celle VRS 77, 464; 81, 210; 92, 435; OLG Braunschweig NZV 1995, 367).
  • OLG Celle, 12.03.1991 - 3 Ss OWi 27/91

    Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes - Police-Pilot-System

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2000 - 2b Ss OWi 95/00
    Das nach den getroffenen Feststellungen angewandte ProViDa-System ist sowohl zur Geschwindigkeits- als auch zur gleichzeitigen Abstandsmessung seit über 10 Jahren in ständigem Gebrauch und als standardiesiertes Meßverfahren für Geschwindigkeitsmessungen anerkannt (vgl. OLG Köln VRS 97, 442; OLG Celle VRS 77, 464; 81, 210; 92, 435; OLG Braunschweig NZV 1995, 367).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 Ss 55/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Pflicht zur Mitteilung der Einlassung des

    So wird etwa von der Rechtsprechung für die ProViDA-Anlage (OLG Celle VRS 92, 435; OLG Köln DAR 1999, 516), das Proof-Speed-Messgerät (BayObLG DAR 1998, 360) oder das Police-Pilot-System (OLG Hamm VRS 100, 61; KG VRS 88, 473) bei gleichbleibendem Abstand ein Toleranzabzug von 5 km/h bzw. 5% für notwendig erachtet (OLG Düsseldorf VRS 99, 297 f.; OLG Celle VRS 92, 435), wohingegen für das Messsystem ViDistA VDM-R wegen der mathematischen Berechnung anhand der Videoaufzeichnung zum Ausgleich von Messungenauigkeiten bei der Auswertung nur die Beachtung von Verkehrsfehlergrenzen sowohl bei der Zeitmessung als auch des ermittelten Weges erforderlich ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht DAR 2005, 162).
  • OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16

    Bußgeldverfahren wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Erforderliche

    Dies entspricht einem berücksichtigten Toleranzwert von 5, 14 Prozent, der im Hinblick darauf, dass nach ganz überwiegender, vom Senat geteilter Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung ein Toleranzabzug von 5 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h im Regelfall als ausreichend angesehen wird (vgl. OLG Köln DAR 1999, 516; OLG Düsseldorf VRS 99, 297; OLG des Landes Sachsen-Anhalt VRS 100, 201; Thüring.
  • OLG Jena, 08.05.2006 - 1 Ss 60/06

    Zu den notwendigen Urteilsfeststellungen bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem

    Insoweit geht nämlich die Rechtsprechung der Obergerichte einheitlich davon aus, dass ein Toleranzabzug von 5 % der gemessenen Geschwindigkeit bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h ausreichend aber auch erforderlich ist (vgl. BayObLG, NZV 2004, 49 ; OLG Düsseldorf, VRS 99, 297 ; OLG Naumburg, VRS 100, 201 ).
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