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   OLG Rostock, 16.08.2001 - 2 Ss (OWi) 158/01 I 110/01   

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OLG Rostock, 16.08.2001 - 2 Ss (OWi) 158/01 I 110/01 (https://dejure.org/2001,4621)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16.08.2001 - 2 Ss (OWi) 158/01 I 110/01 (https://dejure.org/2001,4621)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16. August 2001 - 2 Ss (OWi) 158/01 I 110/01 (https://dejure.org/2001,4621)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch trotz fehlender Angabe der Schuldform im Bußgeldbescheid

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 137
  • VRS 101, 380
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2016 - 2 RBs 157/16

    Bußgeldbescheid, Wirksamkeit, Beschränkung, Einspruch, Fahrverbot, Anrechnung

    Gegenstand der Prüfung ist der Rechtsfolgenausspruch insgesamt, da die Rechtsbeschwerde wegen der Wechselwirkung von Geldbuße und Fahrverbot nicht wirksam auf die Anordnung des Fahrverbots beschränkt werden konnte (vgl. OLG Rostock NZV 2002, 137; OLG Hamm NZV 2002, 142; Göhler-Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 79 Rdn. 9 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 30.10.2017 - 3 Ss OWi 1206/17

    Voraussetzungen für wirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Eine über die Beschränkung auf den sich aus Geldbuße und Fahrverbotsanordnung zusammensetzenden Rechtsfolgenausspruch des Bußgeldbescheids in seiner Gesamtheit hinausgehende Einspruchsbeschränkung isoliert auf die Frage der Fahrverbotsanordnung, der Fahrverbotsdauer oder der Fahrverbotsbeschränkung auf Kfz einer bestimmten Art scheidet aufgrund der engen Wechselwirkung zwischen Fahrverbot und Geldbuße grundsätzlich aus (u.a. Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.11.2016 - 2 RBs 157/16 = DAR 2017, 92 = BA 54 [2017], 45; OLG Rostock NZV 2002, 137; OLG Hamm NZV 2002, 142; BayObLG NZV 2000, 50).

    Vorsorglich weist der Senat noch auf folgendes hin: Eine über die Beschränkung auf den sich aus Geldbuße und Fahrverbotsanordnung zusammensetzenden Rechtsfolgenausspruch des Bußgeldbescheids in seiner Gesamtheit hinausgehende Einspruchsbeschränkung isoliert auf die Frage der Fahrverbotsanordnung, der Fahrverbotsdauer oder der Fahrverbotsbeschränkung auf Kraftfahrzeuge einer bestimmten Art (§ 25 I 1 StVG) scheidet nach st.Rspr. und ganz h.M. im Schrifttum aufgrund der engen Wechselwirkung zwischen Fahrverbot und Geldbuße, wie sie etwa in § 4 IV BKatV ihren gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, grundsätzlich aus (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2.11.2016 - 2 RBs 157/16 = DAR 2017, 92 = BA 54 [2017], 45; OLG Rostock NZV 2002, 137; OLG Hamm NZV 2002, 142; BayObLG NZV 2000, 50; ferner Göhler-Seitz/Bauer OWiG § 67 Rn. 34g u. § 79 Rn. 9; Burhoff [Hrsg.]/Gieg a.a.O. Rn. 955; Rebmann/Roth/Herrmann OWiG § 67 Rn. 6; Bohnert/Krenberger/Krumm OWiG 4. Aufl. § 67 Rn. 60; Lemke/Mosbacher OWiG 2. Aufl. § 67 Rn. 33; Niehaus NZV 2003, 411; a.A. KK-OWiG/Ellbogen 4. Aufl., § 67 Rn 52 f.; für sonstige Nebenfolgen vgl. Göhler-Seitz/Bauer § 67 Rn. 34c).

    Hiervon unberührt bleibt die häufig eröffnete Möglichkeit, eine gleichwohl - auch schlüssig - erklärte Beschränkung allein auf das Fahrverbot oder seine Dauer bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen, insbesondere eines den Anforderungen des § 66 I OWiG genügenden Bußgeldbescheids, als Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruchs in seiner Gesamtheit auszulegen (KG NZV 2002, 466; OLG Rostock NZV 2002, 137; Göhler-Seitz/Bauer § 67 Rn. 34e ff.; Burhoff [Hrsg.]/Gieg a.a.O.; Niehaus a.a.O., S. 411).

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Beschränkung der

    Soll jedoch vom Regelfall der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, so bedarf es wegen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer einer besonders eingehenden und kritischen Überprüfung der Einlassung eines Betroffenen, um das missbräuchliche Behaupten eines solchen Ausnahmefalles auszuschließen und auch dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung der richtigen Rechtsanwendung zu ermöglichen (vgl. Senat NZV 2004, 211 ff. - Augenblicksversagen - OLG Rostock VRS 101, 380 ff. - Härtefall - ; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 52 f. - notstandsähnliche Lage; vgl. allg. hierzu Hentschel, a.a.O., StVG, § 25 Rn. 26).

    Das Urteil war daher aufzuheben und an das Amtsgericht X. zur neuen Verhandlung, in welcher ergänzende Feststellungen getroffen werden können (OLG Rostock NZV 2002, 137 ff.), und Entscheidung zurückzugeben (§ 349 Abs. 4 StPO i.V.m. §§ 79 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, Abs. 4, 80 a Abs. 1 OWiG n.F.).

  • OLG Braunschweig, 28.12.2023 - 9 U 103/22

    Vergleich; Absprache; Verständigung; Ungewissheit; beseitigen; Nachgeben;

    Auch wenn die Zahlung des Bußgeldes nicht - wie die Beklagte meint - einen konkludenten Rechtsmittelverzicht beinhaltet (stv. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.10.1997 - 1 Ss 505/97 , Ls. 2 und Rn. 9, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 16.08.2001 - 2 Ss (OWi) 158/01 I 110/01, Rn. 17, juris), ist die vorzeitige Zahlung von Bußgeldern weder unüblich noch - jedenfalls im Allgemeinen - im Hinblick auf die kurzen Vollstreckungsfristen des Ordnungswidrigkeitengesetzes per se missbilligenswert.
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05

    Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung eines uneinsichtigen

    Soll nämlich vom Regelfall der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, so bedarf es wegen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer einer besonders eingehenden und sorgfältigen Überprüfung der Einlassung eines Betroffenen, um das missbräuchliche Behaupten eines solchen Ausnahmefalles auszuschließen und auch dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung der richtigen Rechtsanwendung zu ermöglichen (vgl. Senat NZV 2004, 211 ff.: Augenblicksversagen; OLG Rostock VRS 101, 380 ff.: Härtefall; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 52 f.: notstandsähnliche Lage; vgl. allg. hierzu Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, StVG, § 25 Rn. 26).

    Das Urteil war daher - wie aus dem Tenor ersichtlich - aufzuheben und an das Amtsgericht Z. zur neuen Verhandlung, in welcher ergänzende Feststellungen getroffen werden können (OLG Rostock NZV 2002, 137 ff.), und Entscheidung zurückzugeben (§ 349 Abs. 4 StPO i.V.m. §§ 79 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, Abs. 4, 80 a Abs. 1 OWiG).

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Unterschreitung der Regelsätze des

    Einer besonders eingehenden und kritischen Bewertung bedarf es aber - anders als beim Absehen vom Regelfahrverbot wegen Vorliegens einer besonderen Härte (vgl. hierzu Senat NJW 2005, 3158 ff.; OLG Rostock NZV 2002, 137 ff.) - nur dann, wenn Anhaltspunkte eine nähere Sachaufklärung gebieten.
  • OLG Bamberg, 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05

    Zur Wirksamkeit der Einspruchsbeschränkung bei einem Bußgeldbescheid und zum

    Auch der Bußgeldrichter hat daher in diesen Fällen von fahrlässiger Begehungsweise auszugehen und nur noch zu prüfen, welche Ahndung für das fahrlässige Verhalten tat- und schuldangemessen ist (OLG Rostock VRS 101, 380/383; BayObLG VRS 96, 47/48 f.; OLG Hamm Beschl. v. 27.06.2002 - 4 Ss OWi 528/02; OLG Celle VRS 97, 258; KG NZV 2002, 466 ; Göhler OWiG 13. Aufl. § 67 Rn. 34 e).

    Dieses Verfahren kann mit der geschaffenen Zulässigkeit einer auch horizontalen Einspruchsbeschränkung deutlich gestrafft und vereinfacht werden, da - wenn die Feststellungen des Bußgeldbescheids rechtskräftig feststehen - vor Gericht nur noch zum Rechtsfolgenausspruch verhandelt und entschieden werden muss (OLG Rostock VRS 101, 380/383 f.).

  • OLG Hamm, 19.08.2008 - 5 Ss OWi 493/08

    Schalker Asamoah muss wegen rasanter Fahrt wieder vor Gericht

    Damit ist auch eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch in seiner Gesamtheit möglich, sofern der Bußgeldbescheid den gesetzlichen Anforderungen des § 66 Abs. 1 OWiG entspricht (OLG Hamm, VRS 99, 220, 221; KG NZV 2002, 466; BayObLG NStZ-RR 2000, 19, OLG Bamberg, NJW 2006, 627, 628; OLG Rostock, NZV 2002, 137).

    Soll nämlich vom Regelfall der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, so bedarf es wegen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer einer besonders eingehenden und sorgfältigen Überprüfung der Einlassung eines Betroffenen, um das missbräuchliche Behaupten eines solchen Ausnahmefalles auszuschließen und auch dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung der richtigen Rechtsanwendung zu ermöglichen ( OLG Rostock VRS 101, 380 ff.: Härtefall; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 52 f.: notstandsähnliche Lage; vgl. allg. hierzu Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. 2007, StVG, § 25 Rn. 26).

  • OLG Köln, 17.07.2018 - 1 RBs 197/18

    Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid auf die

    Damit ist auch eine Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen möglich (KG VRS 102, 296 = NZV 2002, 466; OLG Rostock VRS 101, 380 [382 f.] = NZV 2002, 137 [138]; KG VRS 130, 244).

    In Rechtsprechung und Literatur anerkannt ist, dass es einer ausdrücklichen Angabe der Schuldform nicht bedarf, vielmehr von fahrlässigem Handeln auszugehen ist, wenn die Bußgeldbehörde ihrer Sanktionsbemessung einen Regelsatz der BKatV zugrunde legt, da die Regelsätze von fahrlässigem Handeln ausgehen (Brandenburgisches OLG B. v. 20.02.2017 - (1) 53 Ss-OWi 56/17 (34/17) - bei Juris; OLG Oldenburg VRS 130, 65 = DAR 2016, 472; KG VRS 114, 47; OLG Naumburg NStZ-RR 2005, 243; KG VRS 102, 296 = NZV 2002, 466; OLG Rostock VRS 101, 380 = NZV 2002, 137; Göhler- Seitz/Bauer , OWiG, 17. Auflage 2017, § 67 Rz. 34e; KK- Ellbogen a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots wegen

    Insbesondere dann, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen wesentliche Besonderheiten mit Ausnahmecharakter und Abweichungen vom Normalfall aufweist, kann der Tatrichter die Überzeugung gewinnen, dass trotz eines Regelfalles die Verhängung eines Fahrverbotes unangemessen ist und der notwendige Warneffekt schon allein unter angemessener Erhöhung der Regelgeldbuße erreicht werden kann (vgl. OLG Karlsruhe VRS 88, 476 ff.; Senat NJW 2005, 450 ff a. E. und Beschluss vom 18.12.1998, 1 Ss 98/98; OLG Rostock NZV 2002, 137 ff.; OLG Koblenz OLGSt StVG § 25 Nr. 30).
  • OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen

  • OLG Oldenburg, 07.03.2016 - 2 Ss OWi 55/16

    Möglichkeit der horizontalen Beschränkung des Einspruchs gegen einen

  • OLG Köln, 15.11.2002 - Ss 458/02

    Wirksame Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch bei

  • OLG Köln, 21.06.2017 - 1 RBs 127/17

    Zulässigkeit der Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen im

  • OLG Naumburg, 08.03.2005 - 1 Ss (B) 39/05

    Bindung des Bußgeldrichters an die im Bußgeldbescheid festgelegte Begehungsweise

  • OLG Rostock, 28.01.2005 - 2 Ss OWi 428/04

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung

  • OLG Zweibrücken, 12.01.2006 - 1 Ss 159/05

    Verkehrsrecht: Zulässigkeit ergänzender Tatbestandsfeststellungen des

  • OLG Hamm, 26.11.2007 - 2 Ss OWi 757/07

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Bezugnahme; Anforderungen; Urteil

  • OLG Zweibrücken, 23.04.2008 - 1 Ss 59/08

    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Notwendige Begründung eines

  • OLG Hamm, 21.08.2007 - 3 Ss OWi 464/07

    Täteridentifizierung; Bezugnahme; ordnungsgemäße

  • OLG Hamm, 06.02.2003 - 4 Ss OWi 75/03

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, Anforderungen an die tatrichterliche

  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ss OWi 822/07

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Beweiswürdigung; Anforderungen

  • LG Arnsberg, 27.06.2008 - 2 Qs 51/08

    Strafbefehl, Einspruch, Verzicht

  • OLG Hamm, 03.07.2003 - 4 Ss OWi 442/03

    Fahrverbot; Absehen vom Fahrverbot, berufliche Umstände; erforderlicher Umfang

  • OLG Zweibrücken, 29.10.2020 - 1 OWi 2 SsBs 154/20

    Absehen vom Fahrverbot wegen Augenblickversagen infolge der Sorge um die

  • LG Neuruppin, 13.06.2006 - 13 Qs 80/06

    Ordnungswidrigkeitsverfahren: Wertung der vollständigen Bezahlung einer Geldbuße

  • OLG Hamm, 04.03.2003 - 4 Ss OWi 164/03

    Absehen vom Regelfahrverbot, Begründung der Entscheidung

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 3 RBs 67/13

    Urteilsausführungen im Falle der Identifizierung eines Betroffenen durch ein

  • AG Krefeld, 03.03.2021 - 35 OWi 7/21

    Bußgeldverfahren - Rücknahme eines Einspruchs durch Zahlung des Bußgeldes

  • LG Frankfurt/Main, 12.10.2020 - 30 Qs 42/20

    Strafbefehl, Verzicht auf Einspruch, Zahlung, Ratenzahlungsgesuch

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