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   OLG Koblenz, 23.04.2001 - 1 Ss 29/01   

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OLG Koblenz, 23.04.2001 - 1 Ss 29/01 (https://dejure.org/2001,7618)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.04.2001 - 1 Ss 29/01 (https://dejure.org/2001,7618)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. April 2001 - 1 Ss 29/01 (https://dejure.org/2001,7618)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überwachungspflicht; Belehrung; Lenkzeitunterbrechung; Ruhezeit; Ordnungswidrigkeit; Lenkzeitüberschreitung

  • Judicialis

    OWiG 9 Abs. 2; ; OWiG § 19; ; OWiG § ... 80 a Abs. 1; ; OWiG § 80 a Abs. 2 Nr. 1; ; FPersG § 8 Abs. 1 Nr. 2; ; FPersG § 9 Nr. 3 b; ; VO (EWG) 3820/85 Art. 6 Abs. 1; ; VO (EWG) 3820/85 Art. 6 Abs. 2; ; VO (EWG) 3820/85 Art. 7 Abs. 1; ; VO (EWG) 3820/85 Art. 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Belehrungspflicht; Dauerordnungswidrigkeit; Einlassung; Einzelrichter; Fahrer, mehrere; Fahrpersonalgesetz; Kontrollen; Lenkzeitüberschreitung; lückenhafte Wiedergabe; ne bis in idem; Schwellenwert; Tateinheit; Überwachungspflicht; Unternehmer; Verfahrenshindernis; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 102, 291
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 26.06.1996 - 3 ObOWi 58/96

    Überwachung des Unternehmers der Einhaltung der Lenkzeiten und Ruhezeiten des

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2001 - 1 Ss 29/01
    Solange der Unternehmer seiner Überwachungspflicht gemäß § Art. 15 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3820/85 bzw. Art. 13 Abs. 2 AETR nicht nachkommt, indem er Belehrungen und regelmäßige Kontrollen des Fahrpersonals unterlässt, und deshalb die Fahrer in einer Reihe von Fällen die Vorschriften über Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und/oder Ruhezeiten missachten, begeht der Unternehmer in dieser Zeit nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Nr. 2 FpersG (vgl. BayObLG VRs 92, 238, 240).

    Diese Prüfung ist immer dann erforderlich, wenn es sich um Beförderungen im grenzüberschreitenden Verkehr handelt (BayObLG VRS 92, 238, 239).

    Der Tatbestand kann auch durch die Verletzung der unternehmerischen Überwachungspflicht nach Art. 15 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3820/85 erfüllt werden, wenn diese Verletzung ursächlich für den Verstoß des Fahrers gegen die Vorschriften über Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten gewesen ist (BayObLG VRS 92, 238, 239; VRS 62, 390, 393; VRS 63, 302, 304; Erbs-Kohlhaas-Schulz, Strafrechtliche Nebengesetze, § 9 FPersV Rdnr. 13 und Art. 15 VO (EWG) Nr. 3820/85 Rdnr. 7).

    Das Amtsgericht hätte, soweit es auf ein Unterlassen des Unternehmers abstellt, zuerst darlegen müssen, welchen Umfang die Überwachungspflicht des Betroffenen hatte (hierzu BayObLG VRS 92, 238; 62, 390; 63, 302; OLG Koblenz VRS 65, 457; KG VRS 67, 473, 474; Erbs-Kohlhaas-Schulz a.a.0.

    Solange der Unternehmer seiner Überwachungspflicht gemäß Art. 15 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3820/85 bzw. Art. 13 Abs. 2 AETR nicht nachkommt, indem er Belehrungen und regelmäßige Kontrollen des Fahrpersonals unterlässt, und deshalb die Fahrer in einer Reihe von Fällen die Vorschriften über Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und/oder Ruhezeiten missachten, begeht er in dieser Zeit nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Nr. 2 FPersG (BayObLG VRS 92, 238, 240; a.A. KG VRS 62, 390).

  • BayObLG, 27.01.1982 - 2 ObOWi 208/81

    Transportunternehmer; Überwachung; Pflichten; Lenkzeit; Ruhezeit; Kontrolle;

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2001 - 1 Ss 29/01
    Der Tatbestand kann auch durch die Verletzung der unternehmerischen Überwachungspflicht nach Art. 15 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3820/85 erfüllt werden, wenn diese Verletzung ursächlich für den Verstoß des Fahrers gegen die Vorschriften über Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten gewesen ist (BayObLG VRS 92, 238, 239; VRS 62, 390, 393; VRS 63, 302, 304; Erbs-Kohlhaas-Schulz, Strafrechtliche Nebengesetze, § 9 FPersV Rdnr. 13 und Art. 15 VO (EWG) Nr. 3820/85 Rdnr. 7).

    Das Amtsgericht hätte, soweit es auf ein Unterlassen des Unternehmers abstellt, zuerst darlegen müssen, welchen Umfang die Überwachungspflicht des Betroffenen hatte (hierzu BayObLG VRS 92, 238; 62, 390; 63, 302; OLG Koblenz VRS 65, 457; KG VRS 67, 473, 474; Erbs-Kohlhaas-Schulz a.a.0.

    Solange der Unternehmer seiner Überwachungspflicht gemäß Art. 15 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3820/85 bzw. Art. 13 Abs. 2 AETR nicht nachkommt, indem er Belehrungen und regelmäßige Kontrollen des Fahrpersonals unterlässt, und deshalb die Fahrer in einer Reihe von Fällen die Vorschriften über Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und/oder Ruhezeiten missachten, begeht er in dieser Zeit nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Nr. 2 FPersG (BayObLG VRS 92, 238, 240; a.A. KG VRS 62, 390).

  • BGH, 27.10.1961 - 2 StR 193/61

    Vorliegen eines Verfahrenshindernisses bei Bedeutungslosigkeit einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2001 - 1 Ss 29/01
    In solchen Fällen kann das Urteil aufgehoben und an den Tatrichter zurückverwiesen werden (vgl. auch BGHSt 16, 399, 403).

    In solchen Fällen ist es dem Rechtsbeschwerdegericht nicht verwehrt, das Urteil aufzuheben und die Sache an den Tatrichter zurückzuverweisen (BGHSt 16, 399, 403; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. § 337 Rdnr. 6 m.w.N.).

  • BayObLG, 02.07.1982 - 3 ObOWi 83/82
    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2001 - 1 Ss 29/01
    Der Tatbestand kann auch durch die Verletzung der unternehmerischen Überwachungspflicht nach Art. 15 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3820/85 erfüllt werden, wenn diese Verletzung ursächlich für den Verstoß des Fahrers gegen die Vorschriften über Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten gewesen ist (BayObLG VRS 92, 238, 239; VRS 62, 390, 393; VRS 63, 302, 304; Erbs-Kohlhaas-Schulz, Strafrechtliche Nebengesetze, § 9 FPersV Rdnr. 13 und Art. 15 VO (EWG) Nr. 3820/85 Rdnr. 7).

    Das Amtsgericht hätte, soweit es auf ein Unterlassen des Unternehmers abstellt, zuerst darlegen müssen, welchen Umfang die Überwachungspflicht des Betroffenen hatte (hierzu BayObLG VRS 92, 238; 62, 390; 63, 302; OLG Koblenz VRS 65, 457; KG VRS 67, 473, 474; Erbs-Kohlhaas-Schulz a.a.0.

  • KG, 18.10.1984 - 3 Ws (B) 311/84
    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2001 - 1 Ss 29/01
    Das Amtsgericht hätte, soweit es auf ein Unterlassen des Unternehmers abstellt, zuerst darlegen müssen, welchen Umfang die Überwachungspflicht des Betroffenen hatte (hierzu BayObLG VRS 92, 238; 62, 390; 63, 302; OLG Koblenz VRS 65, 457; KG VRS 67, 473, 474; Erbs-Kohlhaas-Schulz a.a.0.
  • OLG Koblenz, 31.05.1983 - 1 Ss 157/83

    Bußgeld wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufsichtspflicht in einem Betrieb;

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.04.2001 - 1 Ss 29/01
    Das Amtsgericht hätte, soweit es auf ein Unterlassen des Unternehmers abstellt, zuerst darlegen müssen, welchen Umfang die Überwachungspflicht des Betroffenen hatte (hierzu BayObLG VRS 92, 238; 62, 390; 63, 302; OLG Koblenz VRS 65, 457; KG VRS 67, 473, 474; Erbs-Kohlhaas-Schulz a.a.0.
  • OLG Karlsruhe, 20.06.2016 - 1 (8) SsBs 269/15

    Bußgeldverfahren: Einspruch gegen einen selbstständigen Verfallsbescheid

    Eine solche liegt vor, wenn der Täter den von ihm geschaffenen ordnungswidrigen Zustand aufrecht erhält oder die bußgeldbewehrte Tätigkeit ununterbrochen fortsetzt, so dass sich der Vorwurf sowohl auf die Herbeiführung als auch auf die Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Zustandes bezieht (OLG Düsseldorf VRS 92, 338: Überladung; Thüringer Oberlandesgericht DAR 2006, 162: Parkverstoß; OLG Zweibrücken NZV 2002, 97: Geschwindigkeitsbegrenzer; OLG Bamberg, Beschluss vom 30.01.2014, 3 Ss OWi 284/13: Zulassung von Lenkzeitüberschreitungen; OLG Koblenz VRS 102, 291: Verletzung der Pflicht zur Überwachung des Fahrpersonals).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2006 - 2 Ss OWi 124/06

    Ein Fuhrparkleiter ist nicht ohne Weiteres nach dem Fahrpersonalgesetz

    Ohne Angaben zur Fahrtstrecke bleibt offen, ob die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 oder das AETR zugrunde zu legen ist (vgl. BayObLG NZV 1996, 465; OLG Koblenz VRS 102, 291, 293).

    Bei Vernachlässigung dieser Pflichten wird ferner zu prüfen sein, ob die am 5./6. Juni 2005 festgestellten Lenkzeitüberschreitungen ursächlich auf die fehlende oder unzulängliche Belehrung und Überwachung zurückzuführen sind (vgl. OLG Koblenz VRS 102, 291, 294).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 2 Ss OWi 83/07

    Fahrpersonalgesetz - Keine "Lücke" bei Verstößen vor dem 11.4.07

    Der Unternehmer begeht nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Nr. 1 lit. b FPersG, solange er seiner Überwachungspflicht gemäß Art. 15 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 nicht nachkommt (vgl. BayObLG NStZ-RR 1997, 20; OLG Koblenz VRS 102, 291, 295).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.2018 - 1 Rb 10 Ss 220/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit der Durchführung von Lkw-Transporten unter

    Eine solche liege vor, wenn der Täter den von ihm geschaffenen ordnungswidrigen Zustand aufrecht erhalte oder die bußgeldbewehrte Tätigkeit ununterbrochen fortsetze, so dass sich der Vorwurf sowohl auf die Herbeiführung als auch auf die Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Zustandes beziehe (OLG Düsseldorf VRS 92, 338: Überladung; Thüringer Oberlandesgericht DAR 2006, 162: Parkverstoß; OLG Zweibrücken NZV 2002, 97: Geschwindigkeitsbegrenzer; OLG Bamberg, Beschluss vom 30.01.2014, 3 Ss OWi 284/13: Zulassung von Lenkzeitüberschreitungen; OLG Koblenz VRS 102, 291: Verletzung der Pflicht zur Überwachung des Fahrpersonals).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

    Zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Einlassung der mangelnden Wahrnehmung eines Verkehrszeichens kann es dabei insbesondere auf die konkrete Aufstellung der Beschilderung und die baulichen Verhältnisse der befahrenen Straße ankommen, da sich oftmals einem pflichtbewussten Fahrer die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung geradezu aufdrängen muss (Senat, Beschluss vom 27.03.2001, 1 Ss 29/01; OLG Karlsruhe DAR 1998, 153; BayObLG NZV 1999, 4 ff.; OLG Naumburg ZfSch 2000, 318 f; Thüringer OLG OLG-NL 1995, 189; OLG Hamm DAR 1999, 327; OLG Rostock DAR 1999, 277 f.).
  • OLG Bamberg, 30.01.2014 - 3 Ss OWi 284/13

    Bußgeldverfahren wegen grenzüberschreitendem Verstoß gegen die Einhaltung der

    1980, Nr. 109; BayObLG, Beschluss vom 29.04.1982 - 2 Ob OWi 53/82 = MDR 1982, 781 = VRS 63 [1982], 221 f.; OLG Koblenz VRS 102 [2002], 291 ff.).

    1980, Nr. 109; BayObLG, Beschluss vom 29.04.1982 - 2 Ob OWi 53/82 = MDR 1982, 781 = VRS 63 [1982], 221 f.; OLG Koblenz VRS 102 [2002], 291 ff.; vgl. auch Göh ler/Gürtler OWiG 16. Aufl. vor § 19 Rn. 18 und KK/Bohnert OWiG 3. Aufl. § 19 Rn. 39, jeweils m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 15.07.2010 - 2 Ss OWi 276/10

    Lenkzeitverstoß: Konkurrenzen bei Lenk- und Ruhezeitverstößen von Fahrer und

    Ein Anlass, von dieser bereits bzgl. des §§ 7 a Abs. 1 Nr. 3 lit. b, 7 b Abs. 1 Nr. 3 lit. B FPersG a.F. und bzgl. des § 8 Abs. 1 Nr. 1 lit. b FPersG a.F. obergerichtlich vertretenen Rechtsauffassung (OLG Düsseldorf NJW 2008, 930-932; OLG Koblenz, VRS 102, 291-296; BayObLG VRS 92, 238-240) abzuweichen, besteht nicht.
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