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   OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01   

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https://dejure.org/2001,2639
OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01 (https://dejure.org/2001,2639)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.12.2001 - 2 Ws 304/01 (https://dejure.org/2001,2639)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 2 Ws 304/01 (https://dejure.org/2001,2639)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, langer Zeitraum zwischen Tat und Entziehungsentscheidung, Verhältnismäßigkeit, Beschleunigungsgrundsatz

  • verkehrslexikon.de

    Zum Zeitablauf zwischen Vorfall und vorläufiger Entziehung und zur Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Entziehung; Fahrerlaubnis; Langer Zeitraum; Entziehungsentscheidung; Verhältnismäßigkeit; Beschleunigungsgrundsatz

  • Judicialis

    StPO § 111 a; ; StPO § 121; ; StGB § 69

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111 a § 121; StGB § 69
    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis; langer Zeitraum zwischen Tat und Entziehungsentscheidung; Verhältnismäßigkeit; Beschleunigungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Langer Zeitraum zwischen Tat und Entscheidung über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Aufhebung der vorläufigen Entziehung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Langer Zeitraum zwischen Tat und Entscheidung über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 380
  • VRS 102, 56
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 3 Ws 614/91
    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01
    Es entspricht einhelliger Meinung der Obergerichte, dass die Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt vorläufig nach § 111 a StPO entzogen werden kann (vgl. dazu u.a. OLG Koblenz VRS 67, 254; 68, 118; OLG Karlsruhe VRS 68, 360; OLG Düsseldorf NZV 1992, 331; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 111 a Rn. 3 mit weiteren Nachweisen; a.A. soweit ersichtlich nur LG Trier VRS 63, 210; LG Hagen NZV 1994, 334 und teilweise a.A. Kropp NStZ 1997 S. 471).

    Dies führt vorliegend dazu, dass die Strafkammer das ihr eingeräumte Ermessen nicht verletzt hat, wobei dahinstehen kann, wann konkret der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der in den Fällen der späten vorläufigen Entziehung vor allem berührt ist (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf NZV 1992, 331), verletzt ist.

    Soweit der Verteidiger darauf hinweist, dass der Angeschuldigte als Kraftfahrer dringend auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, ist dem nicht nur entgegenzuhalten, dass der Angeschuldigte seine Fahrerlaubnis derzeit erst rund 1 Monat entbehrt, sondern auch, dass es sich, was die Höhe des Schadens zeigt, um ein schwerwiegendes Delikt handelt, das dem Angeschuldigten vorgeworfen wird (vgl. zur Abwägung auch OLG Düsseldorf NZV 1992, 331).

  • OLG Köln, 15.02.1991 - 2 Ws 80/91

    Rechtmäßigkeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis; Grundsatz der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01
    Bei einer (vorläufigen) Entziehung erst längere Zeit nach der Tatbegehung ist jedoch, da es sich bei § 111 a StPO um eine Eilentscheidung handelt, besonders sorgfältig die Einhaltung und Beachtung des Verhältnismäßigkeitgrundsatzes (vgl. dazu OLG Köln StV 1991, 248) zu prüfen.

    Für den weiteren Verfahrensgang weist der Senat auf folgendes hin: Nach allgemeiner Meinung (vgl. OLG Düsseldorf StV 1994, 233; OLG Köln StV 1991, 248), der sich der Senat im Hinblick auf den zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz anschließt, sind Verfahren, in denen dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden ist, beschleunigt zu führen.

  • LG Hagen, 05.04.1994 - 46 Qs 22/94
    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01
    Es entspricht einhelliger Meinung der Obergerichte, dass die Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt vorläufig nach § 111 a StPO entzogen werden kann (vgl. dazu u.a. OLG Koblenz VRS 67, 254; 68, 118; OLG Karlsruhe VRS 68, 360; OLG Düsseldorf NZV 1992, 331; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 111 a Rn. 3 mit weiteren Nachweisen; a.A. soweit ersichtlich nur LG Trier VRS 63, 210; LG Hagen NZV 1994, 334 und teilweise a.A. Kropp NStZ 1997 S. 471).
  • LG Trier, 24.05.1982 - I Qs 103/82
    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01
    Es entspricht einhelliger Meinung der Obergerichte, dass die Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt vorläufig nach § 111 a StPO entzogen werden kann (vgl. dazu u.a. OLG Koblenz VRS 67, 254; 68, 118; OLG Karlsruhe VRS 68, 360; OLG Düsseldorf NZV 1992, 331; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 111 a Rn. 3 mit weiteren Nachweisen; a.A. soweit ersichtlich nur LG Trier VRS 63, 210; LG Hagen NZV 1994, 334 und teilweise a.A. Kropp NStZ 1997 S. 471).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.1985 - 1 Ws 25/85

    Berufungsgericht; Entziehung der Fahrerlaubnis; Antragsbeschluss;

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01
    Es entspricht einhelliger Meinung der Obergerichte, dass die Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt vorläufig nach § 111 a StPO entzogen werden kann (vgl. dazu u.a. OLG Koblenz VRS 67, 254; 68, 118; OLG Karlsruhe VRS 68, 360; OLG Düsseldorf NZV 1992, 331; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 111 a Rn. 3 mit weiteren Nachweisen; a.A. soweit ersichtlich nur LG Trier VRS 63, 210; LG Hagen NZV 1994, 334 und teilweise a.A. Kropp NStZ 1997 S. 471).
  • OLG Koblenz, 12.06.1984 - 1 Ws 404/84
    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01
    Es entspricht einhelliger Meinung der Obergerichte, dass die Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt vorläufig nach § 111 a StPO entzogen werden kann (vgl. dazu u.a. OLG Koblenz VRS 67, 254; 68, 118; OLG Karlsruhe VRS 68, 360; OLG Düsseldorf NZV 1992, 331; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 111 a Rn. 3 mit weiteren Nachweisen; a.A. soweit ersichtlich nur LG Trier VRS 63, 210; LG Hagen NZV 1994, 334 und teilweise a.A. Kropp NStZ 1997 S. 471).
  • OLG Koblenz, 30.10.1984 - 1 Ws 788/84

    Entziehung; Fahrerlaubnis; Verfahrensabschnitt; Ungeeignet

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01
    Es entspricht einhelliger Meinung der Obergerichte, dass die Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt vorläufig nach § 111 a StPO entzogen werden kann (vgl. dazu u.a. OLG Koblenz VRS 67, 254; 68, 118; OLG Karlsruhe VRS 68, 360; OLG Düsseldorf NZV 1992, 331; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 111 a Rn. 3 mit weiteren Nachweisen; a.A. soweit ersichtlich nur LG Trier VRS 63, 210; LG Hagen NZV 1994, 334 und teilweise a.A. Kropp NStZ 1997 S. 471).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.1994 - 1 Ws 118/94

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01
    Für den weiteren Verfahrensgang weist der Senat auf folgendes hin: Nach allgemeiner Meinung (vgl. OLG Düsseldorf StV 1994, 233; OLG Köln StV 1991, 248), der sich der Senat im Hinblick auf den zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz anschließt, sind Verfahren, in denen dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden ist, beschleunigt zu führen.
  • BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95

    Unzureichend bestimmter Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01
    Es entspricht einhelliger Meinung der Obergerichte, dass die Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt vorläufig nach § 111 a StPO entzogen werden kann (vgl. dazu u.a. OLG Koblenz VRS 67, 254; 68, 118; OLG Karlsruhe VRS 68, 360; OLG Düsseldorf NZV 1992, 331; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 111 a Rn. 3 mit weiteren Nachweisen; a.A. soweit ersichtlich nur LG Trier VRS 63, 210; LG Hagen NZV 1994, 334 und teilweise a.A. Kropp NStZ 1997 S. 471).
  • BVerfG, 15.03.2005 - 2 BvR 364/05

    Rechtstaatsprinzip (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Abwägung; Schutz der

    Nach anderer Ansicht lässt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt zu (vgl. OLG Hamm, NZV 2002, S. 380: vorläufige Entziehung nach zehn Monaten; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2002, S. 314; OLG München, NJW 1992, S. 2776 f.: nach drei Jahren; Hentschel, NJW 1995, S. 627 ; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., 2004, § 111a Rn. 3).
  • KG, 01.04.2011 - 3 Ws 153/11

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Unverhältnismäßigkeit bei erheblicher

    Wenngleich eine Fahrerlaubnis auch noch mit Erhebung der Anklage oder später vorläufig entzogen werden kann [vgl. OLG Hamm NZV 2002, 380], sind mit zunehmender zeitlicher Distanz zwischen Tatgeschehen und dem Zeitpunkt des vorläufigen Entzuges der Fahrerlaubnis erhöhte Anforderungen an die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs und dem Schutz der Allgemeinheit einerseits und dem Interesse des Fahrerlaubnisinhabers an der uneingeschränkten Nutzung seiner Fahrerlaubnis andererseits zu stellen.
  • OLG Karlsruhe, 09.02.2005 - 2 Ws 15/05

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Aufhebung bei Verletzung des

    Ermittlungsverfahren, in denen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wurde, sind daher mit besonderer Beschleunigung zu führen (OLG Hamm NZV 2002, 380; OLG Düsseldorf StV 1994, 233; OLG Köln NZV 1991, 243; Schäfer in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. § 111 a Rdnr. 3, 14).
  • OLG Hamm, 20.10.2005 - 2 Ss 381/05

    Straßenverkehrsgefährdung; Feststellungen; konkrete Gefahr; rücksichtslos;

    Immerhin entbehrt der Angeklagten seine Fahrerlaubnis bereits seit dem 21. Januar 2005 (vgl. Senat in VRS 102, 56 = zfs 2002, 199 = NPA StPO 111 a Blatt 21 = NZV 2002, 380).
  • OLG Hamm, 27.03.2007 - 4 Ws 152/07

    vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis; Sperrfristablauf; beschleunigte

    Ermittlungs- und Strafverfahren, in denen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wurde, sind wegen des damit verbundenen Eingriffs in den grundrechtlich geschützten Bereich eines Angeklagten mit besonderer Beschleunigung zu führen (BVerfG, NJW 1977, 1489; OLG Hamm, NZV 2002, 380; LG Hannover, DAR 1969, 247; Meyer-Goßner, a.a.O., § 111 a Rdnr. 1).
  • LG Koblenz, 10.10.2017 - 3 Qs 84/17

    Verhältnismäßigkeit, vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

    Bei einer vorläufigen Entziehung erst längere Zeit nach der Tatbegehung ist jedoch, da es sich bei § 111a StPO um eine Eilentscheidung handelt, besonders sorgfältig die Einhaltung und Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu prüfen (OLG Hamm, Beschluss vom 13.12.2001 - 2 Ws 304/01).
  • LG Kleve, 21.04.2011 - 120 Qs 40/11

    Eine Fahrerlaubnis kann trotz länger zurückliegendem Zeitraum, hier 7 Monate,

    Mit anderer Ansicht (LG Stuttgart NZV 1993, 412: dort über 2 Jahre; OLG Koblenz VRS 67, 254; OLG Karlsruhe VRS 68, 360; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 314; OLG Hamm NZV 2002, 380: dort 10 Monate) und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Landgerichts L6 (Beschl v. 26.01.1989, 1 Qs 3/89; Beschl v. 19.04.1994, 1 Qs 56/94 ) hält die Kammer diese Auffassung mit dem Wortlaut und dem Sicherungszweck des § 111 a StPO jedoch nicht für vereinbar.
  • OLG Hamm, 07.11.2006 - 4 Ws 556/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis; vorläufige; Berufungsinstanz; Zulässigkeit;

    Ein Verfahren, in dem die Maßnahme nach § 111 a StPO angeordnet worden ist, muss ebenso beschleunigt erledigt werden wie eine Haftsache (vgl. OLG Hamm, NZV 2002, 380).
  • LG Gera, 25.04.2016 - 9 Qs 123/16

    Fahrunsicherheit Anzeichen, Besitz von BtM, Drogenfahrt, Fortdauer Entziehung

    Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis stellt sich damit auch als unverhältnismäßig dar, vgl. OLG Hamm, VRS 102, 56ff.
  • OLG Hamm, 27.03.2007 - 4 Ws 152/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis (vorläufige) - Nötigung - rechts überholen

    Ermittlungs- und Strafverfahren, in denen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wurde, sind wegen des damit verbundenen Eingriffs in den grundrechtlich geschützten Bereich eines Angeklagten mit besonderer Beschleunigung zu führen (BVerfG, NJW 1977, 1489; OLG Hamm, NZV 2002, 380; LG Hannover, DAR 1969, 247; Meyer-Goßner, a.a.O., § 111 a Rdnr. 1).
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