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   OLG Saarbrücken, 23.01.2002 - Ss 76/2001 (104/01), Ss 76/01 (104/01)   

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https://dejure.org/2002,10146
OLG Saarbrücken, 23.01.2002 - Ss 76/2001 (104/01), Ss 76/01 (104/01) (https://dejure.org/2002,10146)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.01.2002 - Ss 76/2001 (104/01), Ss 76/01 (104/01) (https://dejure.org/2002,10146)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - Ss 76/2001 (104/01), Ss 76/01 (104/01) (https://dejure.org/2002,10146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsstrafrecht: Drogenbedingte Fahrunsicherheit, Morphin/Benzoylecgonin/Codein/ Methylecgonin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 102, 120
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2000 - 2a Ss OWi 68/00

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen bei der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2002 - Ss 76/01
    2 St 618/71">NJW 1972, 837, KK-Rengier, OWiG 2. Aufl., § 12 Rn. 15) und es bei "geringfügigen" Geldbußen (von nicht mehr als 500.-- DM -- nunmehr 250.-- Euro --) im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten nicht ankommt (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 2000, 95; OLG Düsseldorf VRS 99, 131; Senatsbeschluss vom 7. August 2000 -- Ss (Z) 210/00 --) erschien es dem Senat unter Abwägung aller Umstände angemessen, die nach Nr. 70 BKatV (in der -- seit dem 1. Januar 2002 geltenden -- Fassung vom 21. November 2001, BGBl. I S. 3033 ff) vorgesehene Regelsanktion zu verhängen, nämlich eine Geldbuße in Höhe von 250.-- Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat.
  • OLG Zweibrücken, 03.02.1999 - 1 Ss 21/99

    Wertgrenze für die geringfügige Ordnungswidrigkeit in Anpassung an die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2002 - Ss 76/01
    2 St 618/71">NJW 1972, 837, KK-Rengier, OWiG 2. Aufl., § 12 Rn. 15) und es bei "geringfügigen" Geldbußen (von nicht mehr als 500.-- DM -- nunmehr 250.-- Euro --) im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten nicht ankommt (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 2000, 95; OLG Düsseldorf VRS 99, 131; Senatsbeschluss vom 7. August 2000 -- Ss (Z) 210/00 --) erschien es dem Senat unter Abwägung aller Umstände angemessen, die nach Nr. 70 BKatV (in der -- seit dem 1. Januar 2002 geltenden -- Fassung vom 21. November 2001, BGBl. I S. 3033 ff) vorgesehene Regelsanktion zu verhängen, nämlich eine Geldbuße in Höhe von 250.-- Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat.
  • OLG Bremen, 16.03.1983 - Ss 140/82
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2002 - Ss 76/01
    Verneint das Revisionsgericht, wie hier, endgültig das Vorliegen einer Straftat und nimmt statt dessen eine Ordnungswidrigkeit an, so kann es sowohl den Schuldspruch ändern und wenn, wie es vorliegend der Fall ist, ausreichende Feststellungen getroffen wurden, auch selbst eine Geldbuße festsetzen (vgl. KK-Steindorf, OWiG 2. Aufl., § 82 Rn. 12; Göhler, OWiG 12. Aufl., § 83 Rn. 14; OLG Düsseldorf NZV 1991, 282; OLG Bremen VRS 65, 36; Senatsbeschluss v. 16. Januar 2001 -- Ss 66/00).
  • BVerfG, 24.05.1994 - 2 BvR 862/94

    Objektiv willkürliche neuerliche vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2002 - Ss 76/01
    Dann erledigt sich die vorläufige Maßnahme ohne weiteres (vgl. BVerfG NJW 1995, 124).
  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2002 - Ss 76/01
    Zwar können die Anforderungen an Art und Ausmaß drogenbedingter Ausfallerscheinungen umso geringer sein, je höher die im Blut festgestellte Wirkstoffkonzentration ist (vgl. zu Alkoholfahrten BGHSt 31, 42,45).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.1994 - 5 Ss 27/94
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2002 - Ss 76/01
    Es ist allgemein anerkannt, dass eine der 1, 1 %-Grenze nach Alkoholgenuss vergleichbare Grenze absoluter Fahruntüchtigkeit nach der Einnahme von Cannabis oder anderer Rausch- oder Betäubungsmitteln mangels gesicherter medizinischwissenschaftlicher Erkenntnisse nicht begründbar ist (vgl. BGHSt 44, 216 ff; OLG Düsseldorf VRS 87, 433 ; Tröndle-Fischer, StGB 49. Aufl., § 316 Rn. 4 jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 13.04.2005 - 1 Ss 50/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Qualifizierter Nachweis des Betäubungsmittelkonsums

    Es ist vielmehr dann gegeben, wenn eine der Substanzen der Anlage 2 im Blut nachgewiesen ist (Bay OLG NZV 2004, 267, 268; Saarländisches OLG VRS 102, 120; Janiszewski/Jagow/Burmann StVR 18. Aufl. § 24 a StVG Rn.5; Hentschel StrVR 38. Aufl. § 24 a StVG Rnrn. 21, 24 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 3 Ss 35/07

    Vorsatz und Fahrlässigkeit: Bezug auf Konsumvorgang und Wirkungen des

    Unter Wirkung des Rauschmittels wird ein Kraftfahrzeug bereits dann geführt, wenn - wie hier festgestellt - die in der Anlage zu § 24a StVG aufgeführte Substanz im Blut des Angeklagten nachgewiesen worden ist, ohne dass die Fahrsicherheit konkret beeinträchtigt gewesen sein muss (OLG Frankfurt [2. Strafsenat], Beschl. v. 22.5.2006 - 2 Ss-OWi 191/06; BayObLG, NZV 2004, 267; OLG Saarbrücken VRS 102, 120; OLG Köln, NStZ-RR 2005, 385).
  • OLG Bamberg, 27.02.2007 - 3 Ss OWi 688/05

    Straßenverkehrsrecht: Führen eines Fahrzeugs unter Wirkung berauschender Mittel,

    Denn das Amtsgericht hat - aus seiner Sicht konsequent und im Einklang mit der im Urteilszeitpunkt herrschenden fachgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. BayObLG NStZ 2004, 703 ; NZV 2003, 252/253; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2004, 149/151; NZV 2001, 483/484; OLG Saarbrücken VRS 102, 120 ; OLG Bamberg, Beschluss vom 07.03.2005 - 2 Ss OWi 206/05; ferner Hentschel Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. § 24 a StVG Rn. 21, 24 und Janiszewski/Jagow/Burmann Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 24 a StVG Rn. 5 jeweils m.w.N.) - keine Feststellungen dazu getroffen, ob es die bei dem Betroffenen festgestellte Morphinkonzentration als möglich erscheinen lässt, dass der Betroffene am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit zum Zeitpunkt des Führens des Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr eingeschränkt war.
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