Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 2a Ss (OWi) 107/02 - (OWi) 30/02 II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6373
OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 2a Ss (OWi) 107/02 - (OWi) 30/02 II (https://dejure.org/2002,6373)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.07.2002 - 2a Ss (OWi) 107/02 - (OWi) 30/02 II (https://dejure.org/2002,6373)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 2a Ss (OWi) 107/02 - (OWi) 30/02 II (https://dejure.org/2002,6373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungswidrigkeit bei Unterschreitung des Sicherheitsabstands ; Messung der Unterschreitung durch Nachfahren ; Schätzung des Sicherheitsabstandes; Anforderungen an die Entscheidungsgründe bei Verhängung eines Regelfahrverbots; Eröffnung des Ermessens unter Anwendung der ...

  • Judicialis

    StVG § 24; ; StVO § 4 Abs. 1; ; StVO § 49 Abs. 1 Nr. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abstandsmessung - nicht immer möglich!

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Abstandsmessung - Erforderlicher Umfang der richterlichen Feststellungen

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 519
  • VRS 103, 305
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Oldenburg, 09.03.1984 - Ss 596/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 2a Ss OWi 107/02
    Bei einer beträchtlichen Unterschreitung des Sicherheitsabstands iSd § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO können allerdings im Einzelfall nähere Feststellungen dazu entbehrlich sein, dass sich der Abstand zwischen dem Fahrzeug des Betroffenen und dem vorausfahrenden Fahrzeug nicht wesentlich verändert hat (vgl. auch OLG Oldenburg VRS 67, 54).
  • OLG Köln, 28.03.1984 - 3 Ss 456/83

    Abstand; Sicherheitsabstand; Gleichbleibendes Unterschreiten des Abstandes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 2a Ss OWi 107/02
    Zwar ist eine Unterschreitung des Sicherheitsabstands im Normalfall nur dann ordnungswidrig, wenn sie nicht nur ganz vorübergehend geschieht, so dass insofern im Regelfall auch Feststellungen dazu getroffen werden müssen, dass der Abstand während des Messvorgangs keine wesentlichen Veränderungen durch Abbremsen des vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen Fahrzeugs erfahren hat (vgl. OLG Düsseldorf VRS 64, 376, 379; 56, 57, 58; OLG Köln VRS 66, 463, 465).
  • OLG Hamm, 28.09.1990 - 4 Ss OWi 950/90

    Verhängung eines Fahrverbots; Grobe Verletzung der Pflichten eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 2a Ss OWi 107/02
    Es bedarf dann keiner näheren Darlegungen dazu, dass der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg im Hinblick auf die identische Zweckrichtung von Geldbuße und Fahrverbot und die zwischen beiden bestehende Wechselwirkung nicht durch eine - gegebenenfalls empfindliche - Erhöhung der Geldbuße ebenfalls erreicht werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1993, 241, 242 mwN = VRS 85, 235, 236/237 mwN = VM 1993 Nr. 16 mwN; NZV 1991, 121, 122).
  • OLG Düsseldorf, 28.12.1992 - 2 Ss OWi 345/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 2a Ss OWi 107/02
    Das Amtsgericht hat zwar zutreffend die obergerichtliche Rechtsprechung zugrunde gelegt, nach der der Abstand hintereinander fahrender Kraftfahrzeuge aufgrund der Lebenserfahrung durch eine Schätzung darin geübter Personen hinreichend verlässlich festgestellt werden kann, wenn die beteiligten Fahrzeuge aus nicht zu großer Entfernung über eine genügend lange Fahrstrecke ungehindert beobachtet werden können und es sich nicht um einen Grenzfall, sondern eine beträchtliche Unterschreitung des notwendigen Sicherheitsabstands handelt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11.10.1999 = DAR 2000, 80 und 28.12.1992 = NZV 1993, 242; OLG Düsseldorf VRS 56, 57, 58; OLG Hamm VRS 58, 276, 278).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.1993 - 2 Ss OWi 407/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 2a Ss OWi 107/02
    Es bedarf dann keiner näheren Darlegungen dazu, dass der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg im Hinblick auf die identische Zweckrichtung von Geldbuße und Fahrverbot und die zwischen beiden bestehende Wechselwirkung nicht durch eine - gegebenenfalls empfindliche - Erhöhung der Geldbuße ebenfalls erreicht werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1993, 241, 242 mwN = VRS 85, 235, 236/237 mwN = VM 1993 Nr. 16 mwN; NZV 1991, 121, 122).
  • OLG Hamm, 06.08.1979 - 1 Ss OWi 1398/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 2a Ss OWi 107/02
    Das Amtsgericht hat zwar zutreffend die obergerichtliche Rechtsprechung zugrunde gelegt, nach der der Abstand hintereinander fahrender Kraftfahrzeuge aufgrund der Lebenserfahrung durch eine Schätzung darin geübter Personen hinreichend verlässlich festgestellt werden kann, wenn die beteiligten Fahrzeuge aus nicht zu großer Entfernung über eine genügend lange Fahrstrecke ungehindert beobachtet werden können und es sich nicht um einen Grenzfall, sondern eine beträchtliche Unterschreitung des notwendigen Sicherheitsabstands handelt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11.10.1999 = DAR 2000, 80 und 28.12.1992 = NZV 1993, 242; OLG Düsseldorf VRS 56, 57, 58; OLG Hamm VRS 58, 276, 278).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht