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   KG, 22.11.2001 - 12 U 3682/00   

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https://dejure.org/2001,3903
KG, 22.11.2001 - 12 U 3682/00 (https://dejure.org/2001,3903)
KG, Entscheidung vom 22.11.2001 - 12 U 3682/00 (https://dejure.org/2001,3903)
KG, Entscheidung vom 22. November 2001 - 12 U 3682/00 (https://dejure.org/2001,3903)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines förmlichen Berufungsantrags; Auslegung der Berufungsschrift und- begründung; Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Berücksichtigung von Verstößen gegen das Verbot ohne triftigen Grund stark zu bremsen im Rahmen des ...

  • Judicialis

    ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § ... 97 Abs. 1; ; ZPO § 286; ; ZPO § 515 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 519 Abs. 3; ; ZPO § 536; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 2 Satz 1; ; StVG § 17; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1; ; StVO § 4; ; StVO § 4 Abs. 1 Satz 2; ; PflVersG § 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 839; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilng bei einem Auffahrunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 104, 27
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 09.03.1995 - 12 U 3372/93

    Auffahrunfall nach Bremsung des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund -

    Auszug aus KG, 22.11.2001 - 12 U 3682/00
    Da der vormalige Beklagte zu 1. mit dem von ihm geführten Lkw auf den Pkw Mazda des Klägers aufgefahren ist, spricht gegen ihn der Beweis des ersten Anscheins, dass er entweder nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten, seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepasst oder es an der erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen (§§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Satz 1 StVO; vgl. BGH VersR 1969, 859; Senat, Urteil vom 9.3.1995 - 12 U 3372/93 -).

    Verstößt der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs gegen die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO, so ist dieser Umstand zwar im Rahmen der Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile nach § 17 StVG zu berücksichtigen, so dass sich der Haftungsanteil des Auffahrenden verringert, doch ändert dies grundsätzlich nichts an dem Vorwurf gegen den Auffahrenden, den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten zu haben, zu schnell gefahren oder unaufmerksam gewesen zu sein (Urteil des Senats vom 9.3.1995 - 12 U 3372/93 -).

    Dies führt dazu, dass der Auffahrende dem Vorausfahrenden den Schaden in der Regel nach einer Quote von 2/3 zu ersetzen hat (KG DAR 1975, 324, DAR 1976, 16, VerkMitt 1982, 88, 1983, 13, OLG Koblenz, VerkMitt 1992, 92, Senat, Urteil vom 9.3.1995 - 12 U 3372/93 -).

    In derartigen Fällen kommt eine Mithaftung des Abbremsenden nach einer Quote von 14 in Betracht (KG VerkMitt 1982, 88, Senat, Urteil vom 9.3.1995 - 12 U 3372/93-).

  • OLG Köln, 04.05.1982 - 1 Ss 252/82

    Reifenquietschen als Lärm; Reifenquietschen durch Autos; Lärm durch Autos ; Lärm

    Auszug aus KG, 22.11.2001 - 12 U 3682/00
    Dies führt dazu, dass der Auffahrende dem Vorausfahrenden den Schaden in der Regel nach einer Quote von 2/3 zu ersetzen hat (KG DAR 1975, 324, DAR 1976, 16, VerkMitt 1982, 88, 1983, 13, OLG Koblenz, VerkMitt 1992, 92, Senat, Urteil vom 9.3.1995 - 12 U 3372/93 -).

    In derartigen Fällen kommt eine Mithaftung des Abbremsenden nach einer Quote von 14 in Betracht (KG VerkMitt 1982, 88, Senat, Urteil vom 9.3.1995 - 12 U 3372/93-).

  • BGH, 22.01.1991 - VI ZR 97/90

    Anforderungen an die Würdigung von Indizien

    Auszug aus KG, 22.11.2001 - 12 U 3682/00
    Die leitenden Gründe und wesentlichen Gesichtspunkte für die Überzeugungsbildung sind nachvollziehbar und widerspruchsfrei im Urteil darzustellen (BGH NJW 1991, 1894).
  • BGH, 02.04.1992 - I ZR 217/90

    Bauausschreibungen - Anschwärzung

    Auszug aus KG, 22.11.2001 - 12 U 3682/00
    Das Gericht ist andererseits aber auch verpflichtet, den ihm gewährten Freiraum auszuschöpfen und alle Erkenntnisquellen der Beweiswürdigung im Rahmen einer Gesamtschau zu würdigen; die unvollständige Beweiswürdigung verstößt gegen § 286 ZPO (BGH NJW-RR 1992, 1392 f.).
  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87

    Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten

    Auszug aus KG, 22.11.2001 - 12 U 3682/00
    Auch die Möglichkeit, dass sich ein Zeuge, der Insasse eines unfallbeteiligten Kraftfahrzeugs war, bewusst oder unbewusst mit dem Fahrer solidarisiert, ist Bedacht zu nehmen (BGH NJW 1988, 566, 567).
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 40/68

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus KG, 22.11.2001 - 12 U 3682/00
    Da der vormalige Beklagte zu 1. mit dem von ihm geführten Lkw auf den Pkw Mazda des Klägers aufgefahren ist, spricht gegen ihn der Beweis des ersten Anscheins, dass er entweder nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten, seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepasst oder es an der erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen (§§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Satz 1 StVO; vgl. BGH VersR 1969, 859; Senat, Urteil vom 9.3.1995 - 12 U 3372/93 -).
  • KG, 25.09.1975 - 12 U 743/75

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall

    Auszug aus KG, 22.11.2001 - 12 U 3682/00
    Dies führt dazu, dass der Auffahrende dem Vorausfahrenden den Schaden in der Regel nach einer Quote von 2/3 zu ersetzen hat (KG DAR 1975, 324, DAR 1976, 16, VerkMitt 1982, 88, 1983, 13, OLG Koblenz, VerkMitt 1992, 92, Senat, Urteil vom 9.3.1995 - 12 U 3372/93 -).
  • AG Berlin-Mitte, 25.01.2007 - 13 C 3060/05

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung nach alkoholbedingtem

    Hierbei sind neben unstreitigen nur bewiesene Tatsachen zu berücksichtigen, wobei auch die Grundsätze des Anscheinsbeweises Anwendung finden (vgl. KG, Urteil vom 22.11.2001, Geschäftszeichen: 12 U 3682/00, in: NZV 2003, 42 f).
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   KG, 22.11.2001 - 13 U 3682/00   

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https://dejure.org/2001,18820
KG, 22.11.2001 - 13 U 3682/00 (https://dejure.org/2001,18820)
KG, Entscheidung vom 22.11.2001 - 13 U 3682/00 (https://dejure.org/2001,18820)
KG, Entscheidung vom 22. November 2001 - 13 U 3682/00 (https://dejure.org/2001,18820)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 4 Abs. 1 S. 2
    Haftungsverteilung beim Auffahren auf ein plötzlich an einer Parklücke bremsendes Fahrzeug

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 42
  • VRS 104, 27
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 07.05.2018 - 14 U 60/18

    Auffahrunfall, Ampel, Anscheinsbeweis, Haftungsverteilung

    Der Kläger musste beim Umspringen der Ampel von grün auf gelb mit einem plötzlichen abruptem Abbremsen des Vordermannes rechnen [siehe oben unter Ziffer 1.; BGH, NJW-RR 2007, 680; OLG Karlsruhe, NJW 2013, 1968; KG Berlin, NZV 2003, 42].
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2003 - 1 U 28/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall in der Anfahrtphase nach

    Dieser kann sogar von jeglicher Mithaftung freigestellt sein (vgl. KG VerkMitt. 1993, 27; KG, Urt. v. 30.03.1995, 12 U 5941/93, zitiert nach KG NZV 2003, 41; siehe auch KG NZV 2003, 42 = VRS 104, 27).
  • AG Mannheim, 15.12.2011 - 18 C 80/11

    Auffahrunfall - Bremsen, grundloses - Mithaftung

    Beide Fahrzeuge befanden sich im Beschleunigungsvorgang begriffen, was ein rechtzeitiges Bremsen für den Hintermann erschwert (vgl. hierzu KG NZV 2003, 42).
  • AG Berlin-Mitte, 25.01.2007 - 13 C 3060/05

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung nach alkoholbedingtem

    Hierbei sind neben unstreitigen nur bewiesene Tatsachen zu berücksichtigen, wobei auch die Grundsätze des Anscheinsbeweises Anwendung finden (vgl. KG, Urteil vom 22.11.2001, Geschäftszeichen: 12 U 3682/00, in: NZV 2003, 42 f).
  • AG Steinfurt, 18.04.2012 - 21 C 75/12

    Auffahrunfall, Anscheinsbeweis, Widerlegung, starkes Abbremsen ohne zwingenden

    Die gemäß § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmende Abwägung der wechselseitigen Verursachungs-und Verschuldensanteile führt dazu, dass der Klägerseite zumindest 1/3 des Schadens selbst zu verbleiben hat (vgl. KG Berlin, VersR 2002, 1571-1572, zitiert nach juris Rn. 5, 13; KG Berlin NZV 2003, 42-43, zitiert nach juris Rn. 16).
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