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   OLG Hamm, 01.12.2003 - 2 Ss 643/03   

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https://dejure.org/2003,7589
OLG Hamm, 01.12.2003 - 2 Ss 643/03 (https://dejure.org/2003,7589)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.12.2003 - 2 Ss 643/03 (https://dejure.org/2003,7589)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Dezember 2003 - 2 Ss 643/03 (https://dejure.org/2003,7589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Kurzfristige Freiheitsstrafe; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Bagatelldelikt; Gesamtstrafenbildung; Feststellungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übermaßverbot bei Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten; Bildung einer Gesamtstrafe unter Einbeziehung eines Strafbefehls; Rechtsfolgen des Unterlassens eines gebotenen Härteausgleichs; Freiheitsstrafe wegen des Diebstahls einer geringwertigen Sache

  • Judicialis

    StGB § 47; ; StGB § 46; ; StGB § 55; ; GG Art. 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 47; StGB § 46; StGB § 55; GG Art. 19
    Kurzfristige Freiheitsstrafe; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Bagatelldelikt; Gesamtstrafenbildung; Feststellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 106, 189
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ss 768/02

    Freiheitsstrafe, Bagatelldelikt, Übermaßverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2003 - 2 Ss 643/03
    Zutreffend geht die Revision zwar davon aus, dass die obergerichtliche Rechtsprechung mehr und mehr dazu übergeht, bei der Verurteilung wegen eines Bagatelldelikts die Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe als unangemessen anzusehen (vgl. OLG Stuttgart NJW 2002, 3188; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 78, Senat in StraFo 2003, 99 und 177; Beschluss des 3. Strafsenat v. 20.3.2003, 3 Ss 78/03, http://www.burhoff.de), womit sich das Landgericht nicht auseinandergesetzt hat.

    Vielmehr kann, wenn bei einem Angeklagten eine Häufung von Taten mit geringer Schuld festzustellen ist, aufgrund der Häufung ein hartnäckiges rechtsmissbräuchliches und gemeinschädliches Verhalten angenommen werden, das die Verhängung einer auch kurzfristigen Freiheitsstrafe rechtfertigt (so im Übrigen auch schon Senat in StraFo 2003, 99 und auch OLG Stuttgart NJW 2002, 3188).

  • OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 2 Ss 138/02

    Ahndung von Bagatelldelikten: Verstoß gegen das Übermaßverbot durch Verhängung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2003 - 2 Ss 643/03
    Zutreffend geht die Revision zwar davon aus, dass die obergerichtliche Rechtsprechung mehr und mehr dazu übergeht, bei der Verurteilung wegen eines Bagatelldelikts die Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe als unangemessen anzusehen (vgl. OLG Stuttgart NJW 2002, 3188; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 78, Senat in StraFo 2003, 99 und 177; Beschluss des 3. Strafsenat v. 20.3.2003, 3 Ss 78/03, http://www.burhoff.de), womit sich das Landgericht nicht auseinandergesetzt hat.

    Vielmehr kann, wenn bei einem Angeklagten eine Häufung von Taten mit geringer Schuld festzustellen ist, aufgrund der Häufung ein hartnäckiges rechtsmissbräuchliches und gemeinschädliches Verhalten angenommen werden, das die Verhängung einer auch kurzfristigen Freiheitsstrafe rechtfertigt (so im Übrigen auch schon Senat in StraFo 2003, 99 und auch OLG Stuttgart NJW 2002, 3188).

  • BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58

    Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2003 - 2 Ss 643/03
    Die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe ist zwingend geboten und darf nur dann dem nachträglichen Beschlussverfahren nach § 460 StPO überlassen werden, wenn das Tatgericht aufgrund der ihm vorliegenden Unterlagen keine sichere Entscheidung fällen kann, ohne hierzu noch weitere, mit erheblichem Zeitaufwand verbundene Ermittlungen vornehmen zu müssen, und das Fehlen ausreichender Unterlagen nicht auf ungenügender Vorbereitung der Hauptverhandlung beruht (zu vgl. BGHSt 12, 1, 10; OLG Köln, MDR 1983, 423 m. w. N.).
  • BGH, 08.05.1996 - 3 StR 133/96

    Kurze Freiheitssstrafe - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2003 - 2 Ss 643/03
    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. Urteil des Senats vom 28. Oktober 1998 in 2 Ss 1006/98 = VRS 96, 191; BGHR, StGB, § 47 Abs. 1, Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 21.03.2002 - 2 Ss 149/02

    Unterlassene Gesamtstrafenbildung, Berufungsverfahren, nachträgliche

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2003 - 2 Ss 643/03
    Dieses tatrichterliche Ermessen würde eingeschränkt, wenn das Landgericht durch die Aufhebung nur des Gesamtstrafenausspruchs darauf festgelegt würde, einen etwa erforderlichen Härteausgleich bei der Gesamtstrafenbildung vorzunehmen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 21.03.2002 - 2 Ss 149/02 -).".
  • OLG Hamm, 28.10.1998 - 2 Ss 1006/98

    Begründung, kurze Freiheitsstrafe, Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich,

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2003 - 2 Ss 643/03
    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. Urteil des Senats vom 28. Oktober 1998 in 2 Ss 1006/98 = VRS 96, 191; BGHR, StGB, § 47 Abs. 1, Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 20.03.2003 - 3 Ss 78/03

    Diebstahl, Freiheitsstrafe, unangemessene Reaktion, geringwertige Sache,

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2003 - 2 Ss 643/03
    Zutreffend geht die Revision zwar davon aus, dass die obergerichtliche Rechtsprechung mehr und mehr dazu übergeht, bei der Verurteilung wegen eines Bagatelldelikts die Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe als unangemessen anzusehen (vgl. OLG Stuttgart NJW 2002, 3188; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 78, Senat in StraFo 2003, 99 und 177; Beschluss des 3. Strafsenat v. 20.3.2003, 3 Ss 78/03, http://www.burhoff.de), womit sich das Landgericht nicht auseinandergesetzt hat.
  • OLG Hamm, 07.02.2003 - 2 Ss 3/03

    Verfahrensrüge, gesetzlicher Richter, Aliasname, ausreichender Vortrag,

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2003 - 2 Ss 643/03
    Denn der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 7. Februar 2003 (2 Ss 3/03, StraFo 2003, 177) darauf hingewiesen, dass das Übermaßverbot nicht zu einem generellen Ausschluss der Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe führt.
  • OLG Hamm, 05.09.2002 - 3 Ss 706/02

    unerlaubte Einreise, unerlaubter Aufenthalt, Genfer Konvention, kurzfristige

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2003 - 2 Ss 643/03
    Gemäß § 47 Abs. 1 1. Alternative StGB verhängt das Gericht eine kurze Freiheitsstrafe unter sechs Monaten nur, wenn es deren Verhängung aufgrund besonderer Umstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Täters für unerlässlich erachtet, wenn also unter dem Gesichtspunkt der Spezialprävention der Strafzweck "zur Einwirkung auf den Täter" durch eine Geldstrafe nicht oder kaum zu erreichen ist und aus diesem Grunde eine Freiheitsstrafe unverzichtbar erscheint, um den Täter dazu zu bringen, in Zukunft nicht mehr straffällig zu werden (vgl. BGHSt 24, 165).
  • OLG Köln, 21.09.1982 - 3 Ss 605/82
    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2003 - 2 Ss 643/03
    Die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe ist zwingend geboten und darf nur dann dem nachträglichen Beschlussverfahren nach § 460 StPO überlassen werden, wenn das Tatgericht aufgrund der ihm vorliegenden Unterlagen keine sichere Entscheidung fällen kann, ohne hierzu noch weitere, mit erheblichem Zeitaufwand verbundene Ermittlungen vornehmen zu müssen, und das Fehlen ausreichender Unterlagen nicht auf ungenügender Vorbereitung der Hauptverhandlung beruht (zu vgl. BGHSt 12, 1, 10; OLG Köln, MDR 1983, 423 m. w. N.).
  • BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94

    Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung - Verhängung - Unverzichtbarkeit

  • OLG Köln, 03.11.2015 - 1 RVs 166/15

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Leistungserschleichung

    "Die Anwendung der Vorschrift ist nach der ganz überwiegenden höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung bei der Ahndung von Bagatellstraftaten nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 2008, 672, 673; SenE v. 07.03.2008 - 82 Ss 15/08 - SenE v. 20.12.2011 - III-1 RVs 283/11 - und - III-1 RVs 284/11 - OLG Düsseldorf NStZ 1986, 512; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; BayObLG NJW 2003, 2926; OLG Hamm VRS 106, 189, 190; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72; OLG Stuttgart NStZ 2007, 37; a.A. wohl bei Diebstahl äußerst geringwertiger Sachen ["Milchschnitte" im Wert von 0, 26 EUR]: OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; vgl. auch: OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825).
  • OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17

    Begründungsanforderungen an die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

    Die Anwendung des § 47 Abs. 1 StGB ist zwar nach der ganz überwiegenden höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung bei der Ahndung von Bagatellstraftaten nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 2008, 672, 673; Urteil des erkennenden Senats vom 10.02.2015 - III 5 RVs 76/14; OLG Hamm VRS 106, 189, 190; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 512; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; BayObLG NJW 2003, 2926; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72; OLG Stuttgart NStZ 2007, 37; a.A. wohl bei Diebstahl äußerst geringwertiger Sachen ["Milchschnitte" im Wert von 0, 26 EUR]: OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; vgl. auch: OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825).
  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05

    Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum

    Ein genereller Ausschluss der Freiheitsstrafe zu Gunsten der Geldstrafe bei Ladendiebstählen geringwertiger Sachen ist daher nicht anzuerkennen (im Ergebnis ebenso: OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72, 73; OLG Hamm, Beschl, v. 1. Dezember 2003 - 2 Ss 643/03; OLG Celle Beschl, v. 18. August 2003 - 22 Ss 101/03; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188 a.E.).

    Deshalb kann, wenn - wie hier - bei einem Angeklagten eine Häufung von Taten mit geringer Schuld festzustellen ist, ein hartnäckiges rechtsmissbräuchliches und gemeinschädliches Verhalten angenommen werden, das die Verhängung einer auch kurzfristigen Freiheitsstrafe rechtfertigt (so auch OLG Hamm Beschl. v. 1. Dezember 2003 - 2 Ss 643/03).

  • OLG Köln, 02.03.2007 - 83 Ss 22/07

    Berücksichtigung der Wirkung gegenwärtiger Hafterfahrung bei Verhängung kurzer

    Auch bei Straftaten mit geringer Schadenshöhe bzw. mit vergleichsweise untergeordnetem Gewicht ist die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe jedenfalls dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Täter mehrfach und zudem einschlägig vorbestraft ist (BayObLG NJW 2003, 2926; OLG Hamm VRS 106, 189 f.) und insgesamt ein hartnäckiges gemeinschädliches Verhalten festgestellt werden kann (OLG Hamm VRS 105, 136 f.).
  • KG, 12.10.2006 - 12 U 42/06

    Berufung: Begründung bei bis zum Ablauf der Fünf-Monats-Frist nicht zugestelltem

    Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und Beweismittel ausführlich einzugehen; es genügt, dass nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl. 2006, § 286 Rdnr.3,5; Senat, Urteil vom 12. Januar 2004 - 12 U 211/02 - DAR 2004, 223 = KGR 2004, 291 = VRS 106, 189 = VersR 2004, 799 L).
  • KG, 12.06.2006 - 12 U 93/06

    Beweiswürdigung: Verwertung der korrigierten Aussage eines Unfallzeugen

    Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und Beweismittel ausführlich einzugehen; es genügt, dass nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl. 2006, § 286 Rdnr.3,5; Senat, Urteil vom 12. Januar 2004 - 12 U 211/02 - DAR 2004, 223 = KGR 2004, 291 = VRS 106, 189 = VersR 2004, 799 L).
  • KG, 26.10.2006 - 12 U 25/06

    Mietvertrag: Erfolgsaussicht einer Berufung im Zusammenhang mit der behaupteten

    Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und Beweismittel ausführlich einzugehen; es genügt, dass nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl. 2006, § 286 Rdnr.3,5; Senat, Urteil vom 12. Januar 2004 - 12 U 211/02 - DAR 2004, 223 = KGR 2004, 291 = VRS 106, 189 = VersR 2004, 799 L).
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