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   KG, 31.03.2004 - 3 Ws (B) 116/04   

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https://dejure.org/2004,15238
KG, 31.03.2004 - 3 Ws (B) 116/04 (https://dejure.org/2004,15238)
KG, Entscheidung vom 31.03.2004 - 3 Ws (B) 116/04 (https://dejure.org/2004,15238)
KG, Entscheidung vom 31. März 2004 - 3 Ws (B) 116/04 (https://dejure.org/2004,15238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rotlichtdauer mit Armbanduhr messen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 7; StVG § 24 § 25
    Anforderungen an die Feststellung eines vorsätzlichen Rotlichtverstoßes in den Urteilsgründen; Anforderungen an die Zeitmessung bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 652
  • VRS 107, 214
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 07.04.1997 - 3 Ws (B) 54/97
    Auszug aus KG, 31.03.2004 - 3 Ws (B) 116/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. u.a. Beschluß vom 7. April 1997 - 3 Ws (B) 54/97 -) setzt die Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Rotlichtverstoßes die Feststellung voraus, mit welcher Geschwindigkeit sich der Betroffene der Haltelinie genähert hat und in welcher Entfernung er das dem Rotlicht vorausgehende Gelblicht bemerkt hat, damit entschieden werden kann, ob er im Zeitpunkt des Tatentschlusses überhaupt in der Lage gewesen wäre, rechtzeitig anzuhalten.

    Ein derartiges Meßverfahren birgt nicht nur die Möglichkeit von Reaktionsverzögerungen des überwachenden Beamten in sich, wie sie auch bei der Zeitnahme mit einer geeichten Stoppuhr in Rechnung zu stellen ist und dort nach der Rechtsprechung zu einem Sicherheitsabzug von 0, 3 Sekunden führt (vgl. KG, Beschluß vom 7. April 1997 - 3 Ws (B) 54/97 -); vielmehr ist zu bedenken, daß darüber hinaus beim Ablesen und Vergleichen der Zeigerstellung Fehler unterlaufen können, die im Hinblick auf die menschliche Unzulänglichkeit kaum auszuschließen sind.

    Bei einer Armbanduhr, auf der nur volle Sekunden abgelesen werden können, hätte jeder Ablesefehler notwendigerweise zur Folge, daß das Meßergebnis um mindestens eine Sekunde verfälscht wird, und zwar möglicherweise zum Nachteil des betroffenen Verkehrsteilnehmers (vgl. KG VRS 89, 296; KG, Beschluß vom 7. April 1997 - 3 Ws (B) 54/97 -).

    Mit einem solchen Fehlerrisiko ist die Zeitmessung für den hier in Rede stehenden Meßbereich von zwei Sekunden oder geringfügig darüber nicht exakt genug um zu unterscheiden, ob nur ein "einfacher" oder ein "qualifizierter" Rotlichtverstoß vorliegt (vgl. KG VRS 89, 296; Beschlüsse vom 7. April 1997 - 3 Ws (B) 54/97 - und vom 6. März 2000 - 3 Ws (B) 54/00 -).

  • KG, 23.03.1995 - 3 Ws (B) 49/95

    Bei Vorsatzvorwurf eines qualifizierten Rotlichtverstoßes muß die vom Betroffenen

    Auszug aus KG, 31.03.2004 - 3 Ws (B) 116/04
    Bei einer Armbanduhr, auf der nur volle Sekunden abgelesen werden können, hätte jeder Ablesefehler notwendigerweise zur Folge, daß das Meßergebnis um mindestens eine Sekunde verfälscht wird, und zwar möglicherweise zum Nachteil des betroffenen Verkehrsteilnehmers (vgl. KG VRS 89, 296; KG, Beschluß vom 7. April 1997 - 3 Ws (B) 54/97 -).

    Mit einem solchen Fehlerrisiko ist die Zeitmessung für den hier in Rede stehenden Meßbereich von zwei Sekunden oder geringfügig darüber nicht exakt genug um zu unterscheiden, ob nur ein "einfacher" oder ein "qualifizierter" Rotlichtverstoß vorliegt (vgl. KG VRS 89, 296; Beschlüsse vom 7. April 1997 - 3 Ws (B) 54/97 - und vom 6. März 2000 - 3 Ws (B) 54/00 -).

  • KG, 06.03.2000 - 3 Ws (B) 54/00
    Auszug aus KG, 31.03.2004 - 3 Ws (B) 116/04
    Zwar ist die Messung nicht schon wegen der fehlenden Eichung der Armbanduhr generell unverwertbar (vgl. KG, Beschluß vom 6. März 2000 - 3 Ws (B) 54/00 -).

    Mit einem solchen Fehlerrisiko ist die Zeitmessung für den hier in Rede stehenden Meßbereich von zwei Sekunden oder geringfügig darüber nicht exakt genug um zu unterscheiden, ob nur ein "einfacher" oder ein "qualifizierter" Rotlichtverstoß vorliegt (vgl. KG VRS 89, 296; Beschlüsse vom 7. April 1997 - 3 Ws (B) 54/97 - und vom 6. März 2000 - 3 Ws (B) 54/00 -).

  • BayObLG, 19.08.2019 - 201 ObOWi 238/19

    Anforderungen an Urteilsgründe bei Messung - qualifizierter Rotlichtverstoß

    Die (polizeiliche) Zeitmessung der Dauer der Rotlichtphase anlässlich eines dem Betroffenen zur Last liegenden sog. qualifizierten Rotlichtverstoßes ist nicht deshalb unverwertbar, weil sie mit Hilfe einer ungeeichten Stoppuhr eines Mobiltelefons (Smartphone) erfolgt ist (u.a. Anschluss an KG, Beschluss vom 31.03.2004 - 3 Ws [B] 116/04 = NZV 2004, 652 = VRS 107 [2004], 214 = DAR 2004, 711; OLG Celle, Beschluss vom 17.01.1996 - 1 Ss [OWi] 126/95 = NZV 1996, 419 = VRS 91 [1996], 316 und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.06.1993 - 2 Ss 72/93 bei juris).

    a) Zwar ist die Messung nicht schon deshalb unverwertbar, weil die verwendete Stoppuhr des Mobiltelefons nicht geeicht war (vgl. KG, Beschluss vom 31.03.2004 - 3 Ws [B] 116/04 = NZV 2004, 652 = VRS 107 [2004], 214 = DAR 2004, 711; OLG Celle, Beschluss vom 17.01.1996 - 1 Ss [OWi] 126/95 = NZV 1996, 419 = VRS 91 [1996], 316 und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.06.1993 - 2 Ss 72/93 bei juris).

  • KG, 16.01.2006 - 3 Ws (B) 582/05

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Begründungserfordernis bei

    Allein aus der - allerdings die Voraussetzung für die Annahme vorsätzlicher Tatbegehung bildenden (vgl. KG Beschluss vom 31. März 2004 - 3 Ws (B) 116/04 - Juris) - Feststellung, dass der Fahrzeugführer jederzeit sein Fahrzeug verkehrsgerecht hätte rechtzeitig abbremsen können, lässt sich nicht herleiten, dass er den Rotlichtverstoß vorsätzlich begangen hat.
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