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   OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ws 168/04   

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OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ws 168/04 (https://dejure.org/2004,4512)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.07.2004 - 2 Ws 168/04 (https://dejure.org/2004,4512)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juli 2004 - 2 Ws 168/04 (https://dejure.org/2004,4512)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Unschuldsvermutung; Prognoseentscheidung; Berücksichtigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung der bedingten Entlassung aus der Haft; Berücksichtigung von anhängigen Strafverfahren gegen den Angeklagten im Rahmen von Prognoseentscheidungen; Anforderungen an Unschuldsvermutung; Voraussetzungen einer bedingten ...

  • Judicialis

    StGB § 57; ; MRK § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57; MRK § 6
    Unschuldsvermutung; Prognoseentscheidung; Berücksichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 685
  • VRS 107, 170
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Jena, 26.03.2003 - 1 Ws 100/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ws 168/04
    Zwar hat in jüngster Zeit der EGMR (vgl. StV 2003, 82 ff.) ausgeführt, dass eine Verletzung der Unschuldsvermutung vorliege, wenn der Bewährungswiderruf auf die in einem Verfahren ohne die Förmlichkeit einer Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung, dass der Verurteilte eine neue Straftat begangen habe, gestützt werde, obwohl gleichzeitig bei einem anderen Gericht das Hauptverfahren wegen dieses Geschehens noch anhängig ist (so im Anschluss an den EGMR auch OLG Jena StV 2003, 574, 575; OLG Celle StV 2003, 575 und auch Senat in StV 2004, 83 = VRS 106, 48).
  • OLG Celle, 23.07.2003 - 1 Ws 250/03
    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ws 168/04
    Zwar hat in jüngster Zeit der EGMR (vgl. StV 2003, 82 ff.) ausgeführt, dass eine Verletzung der Unschuldsvermutung vorliege, wenn der Bewährungswiderruf auf die in einem Verfahren ohne die Förmlichkeit einer Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung, dass der Verurteilte eine neue Straftat begangen habe, gestützt werde, obwohl gleichzeitig bei einem anderen Gericht das Hauptverfahren wegen dieses Geschehens noch anhängig ist (so im Anschluss an den EGMR auch OLG Jena StV 2003, 574, 575; OLG Celle StV 2003, 575 und auch Senat in StV 2004, 83 = VRS 106, 48).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1991 - 3 Ws 376/91
    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ws 168/04
    Die Nachtragsentscheidung im Rahmen des § 56 f. StGB ist nämlich an andere Voraussetzungen geknüpft als die Entscheidung über eine bedingte Reststrafenaussetzung im Rahme des § 57 Abs. 1 StGB (so schon OLG Düsseldorf StV 1992, 287; siehe auch Senat in NStZ 1992, 350).
  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ws 168/04
    Zwar hat in jüngster Zeit der EGMR (vgl. StV 2003, 82 ff.) ausgeführt, dass eine Verletzung der Unschuldsvermutung vorliege, wenn der Bewährungswiderruf auf die in einem Verfahren ohne die Förmlichkeit einer Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung, dass der Verurteilte eine neue Straftat begangen habe, gestützt werde, obwohl gleichzeitig bei einem anderen Gericht das Hauptverfahren wegen dieses Geschehens noch anhängig ist (so im Anschluss an den EGMR auch OLG Jena StV 2003, 574, 575; OLG Celle StV 2003, 575 und auch Senat in StV 2004, 83 = VRS 106, 48).
  • OLG Hamm, 13.12.1991 - 2 Ws 433/91
    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ws 168/04
    Die Nachtragsentscheidung im Rahmen des § 56 f. StGB ist nämlich an andere Voraussetzungen geknüpft als die Entscheidung über eine bedingte Reststrafenaussetzung im Rahme des § 57 Abs. 1 StGB (so schon OLG Düsseldorf StV 1992, 287; siehe auch Senat in NStZ 1992, 350).
  • OLG Hamm, 07.07.2011 - 1 Ws 247/11

    Anforderungen an die Entscheidung über Reststrafenbewährung bei Vorliegen eines

    Zweifel an der günstigen Legalprognose gehen jedoch zu Lasten des Verurteilten (OLG Hamm NStZ 2004, 685; Fischer § 57 Rdnr 17a m.w.N.).

    In die Betrachtung einzubeziehen sind aufgrund der anzustellenden Legalprognose auch anhängige weitere Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen den Verurteilten, ohne dass hierdurch gegen die Unschuldsvermutung gem. Art. 6 Abs. 2 MRK verstoßen würde (OLG Hamm NStZ 2004, 685; Fischer § 57 Rdnr 17a).

  • OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05

    Strafrestaussetzung: Beachtung der Unschuldsvermutung bei der

    Während § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB als Tatbestandsvoraussetzung die Feststellung einer neuen Straftat erfordert und hieran - bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen - die Rechtsfolge der Freiheitsentziehung knüpft, ist die bedingte Reststrafenaussetzung (nur) vom Vorliegen einer günstigen Sozialprognose abhängig; zudem geht es hierbei nicht um die Anordnung einer Freiheitsentziehung wegen einer weiteren Straftat, sondern allein um die Frage der Fortsetzung der Vollstreckung einer bereits rechtskräftig erkannten Strafe wegen ungünstiger Prognosebeurteilung (OLG Düsseldorf StV 1992, 287; OLG Hamm NStZ 2004, 685).
  • OLG Hamm, 03.02.2010 - 2 Ws 24/10

    Versagung der vorzeitigen Entlassung eines Strafgefangenen wegen ungünstiger

    § 57 Abs. 1 StGB (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Dezember 2004 in 2 Ws 314/04 und vom 12. Juli 2004 in 2 Ws 168/04, VRS 107, 170 f.; Senat in NStZ 1992, 350; OLG Düsseldorf StV 1992, 287).
  • OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04

    bedingte Entlassung; Strafhaft; Unschuldsvermutung; neue Straftat; Feststellung;

    Die Nachtragsentscheidung nach § 56 f StGB (Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung) ist nämlich an andere Voraussetzungen geknüpft als die Entscheidung über eine bedingte Reststrafenaussetzung im Rahmen des § 57 Abs. 1 StGB (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Juli 2004 in 2 Ws 168/04, VRS 107, 170 f.; Senat in NStZ 1992, 350; OLG Düsseldorf StV 1992, 287).
  • OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 1 Ws 66/21

    Anforderungen an die Begründung der 2-Drittel-Entlassung gem. § 57 Abs. 2 StGB

    Die Nachtragsentscheidung im Rahmen des § 56 f StGB ist nämlich an andere Voraussetzungen geknüpft als die Entscheidung über eine bedingte Reststrafenaussetzung im Rahmen des § 57 Abs. 1 StGB (so schon OLG Düsseldorf StV 1992, 287 siehe auch OLG Hamm NStZ 1992, 350, NStZ 2004, 685, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Bremen, 06.01.2014 - Ws 193/13

    Unzulässigkeit der Aufhebung oder des Widerrufs der Aussetzung des Strafrestes

    Für die Verneinung einer günstigen Sozialprognose wegen einer neuen, noch nicht rechtskräftig abgeurteilten Straftat reicht es aus, wenn aufgrund einer sicheren Beweislage in dem neuerlichen Strafverfahren von der Täterschaft des Verurteilten ausgegangen werden und die Strafvollstreckungskammer sich ihre entsprechende Überzeugung aus dem Akteninhalt verschaffen kann (ständige Rechtsprechung des Hans. OLG Bremen, zuletzt Beschluss vom 20.07.2012, Az.: Ws 74/12; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 248, 249; OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 154, 155 und NStZ 2004, 685; LK-Hubrach, aaO, Rz. 19), wobei Zweifel an der Vertretbarkeit des Erprobungswagnisses zu Lasten des Verurteilten ausschlagen (Hans. OLG Bremen, aaO, OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 187; NStZ 1999, 478 und VRS 86, 113; OLG Zweibrücken, NStZ 2000, 446, 447; LK-Hubrach, aaO, Rz. 21).
  • OLG Celle, 24.08.2010 - 2 Ws 285/10

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Straftat nach einer in eine

    Im Verfahren nach § 57 StGB kann etwa der Umstand, dass gegen den Verurteilten ein weiteres Strafverfahren anhängig ist, ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung verwertet werden, denn Zweifel am Vorliegen einer positiven Prognose gehen zu Lasten des Verurteilten (OLG Hamm NStZ 2004, 685, KG Berlin NStZ 2007, 472 - juris; Fischer, § 57 Rdnr. 17 a).
  • OLG Hamm, 19.11.2007 - 2 Ws 341/07

    Bewährungsentscheidung; Bewährungswiderruf; Voraussetzungen; neue Entscsheidung;

    Die Nachtragsentscheidung nach § 56 f StGB (Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung) ist nämlich an andere Voraussetzungen geknüpft als die Entscheidung über eine bedingte Reststrafenaussetzung im Rahmen des § 57 Abs. 1 StGB (vgl. Beschlüsse des Senats vom 12. Juli 2004 in 2 Ws 168/04, VRS 107, 170 f. und vom 13. Dezember 2004 in 2 Ws 314/04; Senat in NStZ 1992, 350; OLG Düsseldorf StV 1992, 287).
  • OLG Zweibrücken, 11.11.2009 - 1 Ws 248/09

    Zu den Voraussetzungen des Entfallens der Führungsaufsicht bei Nichtaussetzung

    Die Anordnung des Entfallens der Führungsaufsicht nach § 68f Abs. 2 StGB hat daher Ausnahmecharakter; sie kann nur getroffen werden, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, wobei höhere Anforderungen als bei der Reststrafenaussetzung nach § 57 StGB zu stellen sind und - wie dort (vgl. OLG Hamm NStZ 2004, 685; Fischer aaO., § 57 Rn. 17) - Zweifel zu Lasten des Verurteilten gehen.
  • OLG Hamm, 27.05.2008 - 2 Ws 139/08

    bedingte Entlassung; Sperrfrist; Begründung

    Zweifel am Vorliegen einer positiven Prognose gehen zu Lasten des Verurteilten (vgl. OLG Hamm, NStZ 2004, 685).
  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf

  • KG, 20.11.2007 - 2 Ws 505/07

    Strafrestaussetzung: Negative Legalprognose für einen Erstverbüßer wegen Begehung

  • OLG Hamm, 03.02.2010 - 2 Ws 25/10

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer bedingten Reststrafenaussetzung

  • OLG Dresden, 28.02.2007 - 3 Ss 645/06

    Strafzumessung/Bewährung - Sind andere Straftaten stets zu berücksichtigen?

  • OLG Hamm, 10.01.2007 - 3 Ws 2/07

    Bedingte Entlassung; Prognoseentscheidung; Strafaussetzung; neue Straftat;

  • KG, 17.02.2009 - 1 Ss 547/08

    Strafaussetzung zur Bewährung: Übertragbarkeit der für die Reststrafenaussetzung

  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 27/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf

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