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   KG, 25.04.2005 - 12 U 123/04   

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https://dejure.org/2005,2259
KG, 25.04.2005 - 12 U 123/04 (https://dejure.org/2005,2259)
KG, Entscheidung vom 25.04.2005 - 12 U 123/04 (https://dejure.org/2005,2259)
KG, Entscheidung vom 25. April 2005 - 12 U 123/04 (https://dejure.org/2005,2259)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftung bei Unfällen mit Sonderrechtsfahrzeugen (Polizeimotorrad); Sorgfaltspflichten bei der Begleitung eines Demonstrationszuges in entgegengesetzter Fahrtrichtung; Sorgfaltspflichten eines Fußgängers beim Überqueren einer Einbahnstrasse

  • Judicialis

    StVO § 25 Abs. 3; ; StVO § 35; ; StVO § 35 Abs. 1; ; StVO § 35 Abs. 8; ; StVO § 38 Abs. 2; ; StVG § 7; ; StVG § 11; ; BGB § 823; ; BGB § 839; ; GG Art. 34; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit Blaulicht fahrenden Polizeimotorradfahrers mit einem Fußgänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Einsatzfahrzeuge - Sonderrechte

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fußgänger müssen nicht Motorrad rechnen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Passanten müssen nicht unbedingt mit einem Notfallfahrzeug entgegen der Fahrtrichtung rechnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 636
  • VersR 2006, 1089
  • VRS 108, 417
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 24.04.1997 - 12 U 8659/95

    Haftungsverteilung bei Unfall auf der Autobahn aufgrund Auffahrens eines

    Auszug aus KG, 25.04.2005 - 12 U 123/04
    Seit der Änderung der Straßenverkehrsordnung durch Verordnung vom 19. März 1992 darf nach § 38 Abs. 2 StVO bei Einsatzfahrten auch blaues Blinklicht allein verwendet werden (vgl. Jagusch, a.a.O., § 38 Rdnr. 3, 12; vgl. auch Senat, Urteil vom 2. Mai 1996 -12 U 2664/95-; Senat, VersR 1998, 778 = VM 1998, 66 = KGR 1998, 209).
  • KG, 02.05.1996 - 12 U 2664/95
    Auszug aus KG, 25.04.2005 - 12 U 123/04
    Seit der Änderung der Straßenverkehrsordnung durch Verordnung vom 19. März 1992 darf nach § 38 Abs. 2 StVO bei Einsatzfahrten auch blaues Blinklicht allein verwendet werden (vgl. Jagusch, a.a.O., § 38 Rdnr. 3, 12; vgl. auch Senat, Urteil vom 2. Mai 1996 -12 U 2664/95-; Senat, VersR 1998, 778 = VM 1998, 66 = KGR 1998, 209).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2010 - 3 RBs 95/09

    Begriff der Fahrzeuge des Rettungsdienstes im Sinne von § 35 Abs. 5a StVO

    Zudem ist für die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Sonderrechte nicht erforderlich, dass für die entsprechende Einsatzfahrt am Fahrzeug befindliche Warneinrichtungen (Signalhorn und Blinklicht) eingeschaltet sind oder überhaupt am Fahrzeug angebracht sind (vgl. OLG Düsseldorf, 2. Senat für Bußgeldsachen, VM 1975, 70; KG NZV 2005, 636; 2003, 481, 482; OLG Köln NZV 1996, 237).
  • KG, 10.09.2007 - 22 U 224/06

    Sicherheitsabstand beim Anfahren an einer Lichtzeichenanlage; Behandlung von UPE

    Nach der neueren Rechtsprechung des Kammergerichts wird bei Unfällen, die sich nach Einführung des EURO am 1. Januar 2002 ereignet haben, die allgemeine Unkostenpauschale mit 20 EUR bemessen (Kammergericht, Urteile vom 24. Oktober 2005 - 12 U 264/04 -, 18. Juli 2005 -12 U 50/04 -, 25. April 2005 - 12 U 123/04 -, 8. November 2004 - 22 U 225/03-).
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.04.2021 - 2 O 6051/20

    Haftungsverteilung bei Kreuzungskollision und bei "rot" querendem Rettungswagen

    Dies bedeutet, dass die Fahrweise des Rettungswagens zu der zu erfüllenden hoheitlichen Aufgabe nicht außer Verhältnis stehen darf (KG v. 01.09.2010 - 12 U 205/09 - MDR 2011, 158; KG v. 25.04.2005 - 12 U 123/04 - NZV 2005, 636).
  • OLG Celle, 28.12.2011 - 14 U 107/11

    Haftungsquote bei Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall im Falle der

    Je mehr sich der Einsatzfahrer über allgemeine Verkehrsregeln hinwegsetzt und dadurch die Unfallgefahren erhöht, desto größer ist die ihm obliegende Sorgfaltspflicht (OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1992, 107 ff.; KG, VRS 108, 417 ff. - zitiert bei juris, dort Rn. 5).

    Darüber hinaus darf die zu erfüllende Aufgabe zu dem Verkehrsverstoß nicht außer Verhältnis stehen (KG, VRS 108, 417 ff. - zitiert bei juris, dort Rn. 5).

  • KG, 01.09.2010 - 12 U 205/09

    Schadensersatz wegen Kfz-Unfall: Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem

    Die ihm obliegende Sorgfaltspflicht ist umso größer, je mehr seine gegen die StVO verstoßende Fahrweise, die zu der zu erfüllenden hoheitlichen Aufgabe nicht außer Verhältnis stehen darf, die Unfallgefahr erhöht (Senat, NZV 2008, 147, 148; KGR 2005, 664).
  • KG, 17.10.2008 - 12 U 206/08

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit

    18 b) Auch die überhöhte Geschwindigkeit des Polizeifahrzeuges führt nicht zur Mithaftung des Beklagten; denn nach § 35 Abs. 1, 8 StVO war das Polizeifahrzeug von den Vorschriften der StVO befreit, durfte also zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, allerdings nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (vgl. Senat, Urteil vom 20. März 2003 - 12 U 199/01 - KGR 2003, 202 = NZV 2003, 481 = VersR 2005, 1549; Urteil vom 25. April 2005 - 12 U 123/04 - VRS 108, 417 = VM 2005, 53 Nr. 45 = KGR 2005, 664 = NZV 2005, 636 = VersR 2006, 1089 L).
  • OLG Schleswig, 04.01.2024 - 7 U 141/23

    Die Einsatzfahrt eines Rettungswagens ist auf einer gut einsehbaren Hauptstraße

    Je mehr sich der Einsatzfahrer über allgemeine Verkehrsregeln hinwegsetzt und dadurch die Unfallgefahren erhöht, desto größer ist die ihm obliegende Sorgfaltspflicht (vgl. KG, Urteil vom 25.4. 2005 - 12 U 123/04, NZV 2005, 636).
  • LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09

    Zur Haftung beim Zusammenprall eines Lastkraftwagens mit der geöffneten Fahrertür

  • LG Bochum, 14.05.2019 - 9 O 3/18

    Verkehrsunfall - Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen verbotswidrig

  • KG, 24.10.2005 - 12 U 264/04

    Verkehrsunfall: Unabwendbares Ereignis; Bemessung der Unkostenpauschale

  • LG Berlin, 15.06.2011 - 42 O 85/10

    Verkehrsunfall- Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich entstandener

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