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   OLG Jena, 08.07.2005 - 1 Ss 22/05   

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https://dejure.org/2005,22512
OLG Jena, 08.07.2005 - 1 Ss 22/05 (https://dejure.org/2005,22512)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.07.2005 - 1 Ss 22/05 (https://dejure.org/2005,22512)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. Juli 2005 - 1 Ss 22/05 (https://dejure.org/2005,22512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr ; Feststellungen zur Einhaltung der Wartezeit und Kontrollzeit ; Anforderungen an die notwendigen Urteilsfeststellungen

  • blutalkohol PDF, S. 442

    Erforderliche Feststellungen bei Atemalkoholmessung und Bestimmung der Atemalkoholkonzentration

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 110, 32
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Bamberg, 14.07.2006 - 2 Ss OWi 853/05

    Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Anforderungen an die Darlegungen einer

    Das Gericht muss nicht die mit drei Dezimalstellen angegebenen beiden Einzelwerte zunächst abrunden, selbst den Mittelwert aus den zweistelligen Einzelwerten bilden und auf diese Weise den vom Messgerät errechneten Wert überprüfen und gegebenenfalls nach unten korrigieren (so aber OLG Hamm 3. Senat DAR 2006, 339; OLG Jena VRS 110, 32/35).
  • KG, 14.10.2022 - 3 Ws (B) 253/22

    Urteilsanforderungen bei Atemalkoholmessung

    Die gemessenen Atemalkoholwerte sind der Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 24a Abs. 1 StVG ohne Sicherheitsabschläge zugrunde zu legen (vgl. BGH NZV 2001, 267; Thüringer Oberlandesgericht VRS 110, 32).
  • OLG Jena, 16.01.2006 - 1 Ss 80/05

    Verkehr

    Weitergehende Feststellungen sind nur dann erforderlich, wenn einer der Verfahrensbeteiligten die ordnungsgemäße Durchführung der Messung bezweifelt oder sonst Anhaltspunkte für eine Fehlerhaftigkeit des Messergebnisses vorliegen (vgl. Beschluss des Senats vom 08.07.2005 ­ 1 Ss 22/05 ­ [BA 2006, 406]).
  • KG, 15.02.2018 - 3 Ws (B) 55/18

    Bußgeldbewehrte Trunkenheit im Straßenverkehr: Notwendige Benennung des

    Zwar handelt es sich bei der Messung der Atemalkoholkonzentration, wenn diese mit einem von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassenen Messgerät unter Beachtung der Bedienungsvorschriften durchgeführt wird, um ein so genanntes standardisiertes Messverfahren, bei dessen Anwendung die Mitteilung des Messverfahrens und des Messergebnisses in den Urteilsgründen ausreicht, etwa bei der Verwendung des Messgeräts "Dräger Evidential 7110" (vgl. Senat, VRS 131, 148f, NZV 2001, 388 und Beschlüsse vom 28. September 2015 - 3 Ws (B) 450/16 -, 29. Mai 2012 - 3 Ws (B) 282/12 - und 4. Juni 2008 - 3 Ws (B) 152/08-; OLG Hamm BA 46, 413 (414); OLG Bamberg DAR 2010, 143; Thüringer OLG VRS 110 32 (33); OLG Brandenburg VAS 112, 280 (281)).
  • KG, 03.11.2016 - 3 Ws (B) 589/16

    Bußgeldverfahren: Erforderliche tatrichterliche Feststellungen bei Würdigung

    Zwar handelt es sich bei der Messung der Atemalkoholkonzentration, wenn diese mit einem von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassenen Messgerät unter Beachtung der Bedienungsvorschriften durchgeführt wird, um ein so genanntes standardisiertes Messverfahren, bei dessen Anwendung die Mitteilung des Messverfahrens und des Messergebnisses in den Urteilsgründen ausreicht, (vgl. Senat, NZV 2001, 388 und Beschlüsse vom 28. September 2015 - 3 Ws (B) 450/16 -, 29. Mai 2012 - 3 Ws (B) 282/12 - und 4. Juni 2008 - 3 Ws (B) 152/08-; OLG Hamm BA 46, 413 (414); OLG Bamberg DAR 2010, 143; Thüringer OLG VRS 110 32 (33); OLG Brandenburg VAS 112, 280 (281)).
  • OLG Jena, 22.07.2005 - 1 Ss 191/05

    Urteilsanforderungen - Einhaltung der Wartezeit von 20 Minuten bei der

    Wie der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung im Beschluss vom 08.07.2005 (Az. 1 Ss 22/05) ausgesprochen hat, müssen bei einer Verurteilung wegen Fahrens unter Alkohol gem. § 24a Abs. 1, 3 StVG , der die Messung der Atemalkoholkonzentration mittels eines bauartzugelassenen, gültig geeichten Atemalkoholmessgerätes zugrunde liegt, die Urteilsgründe weder Angaben zur Einhaltung eines ordnungsgemäßen Messverfahrens noch zu den gemessenen Einzelwerten enthalten, sofern Anhaltspunkte für Messfehler nicht vorhanden sind und auch nicht geltend gemacht werden (vgl. BGHSt 39, 291, 300 f.; 43, 277, 283 f.; 46, 358, 373).
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