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   OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 Ss 55/06   

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OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 Ss 55/06 (https://dejure.org/2006,3353)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.10.2006 - 1 Ss 55/06 (https://dejure.org/2006,3353)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - 1 Ss 55/06 (https://dejure.org/2006,3353)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Pflicht zur Mitteilung der Einlassung des Betroffenen im Urteil bei Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem standardisierten Messverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Einlassung des Betroffenen und des Messverfahrens auch bei standardisierten Geschwindigkeitsmessverfahren; Pflicht zur Angabe des Geschwindigkeitsmessverfahrens zur Feststellung der Verkehrsfehlertoleranz

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung - Mindestinhalt der Urteilsgründe

  • kanzlei-heskamp.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 25 Abs. 1 S. 1; OWiG § 71; StVO § 3
    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsmessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Anforderungen an die Feststellungen im Urteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 256
  • VRS 111, 427
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Celle, 27.09.1996 - 3 Ss OWi 192/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 Ss 55/06
    So wird etwa von der Rechtsprechung für die ProViDA-Anlage (OLG Celle VRS 92, 435; OLG Köln DAR 1999, 516), das Proof-Speed-Messgerät (BayObLG DAR 1998, 360) oder das Police-Pilot-System (OLG Hamm VRS 100, 61; KG VRS 88, 473) bei gleichbleibendem Abstand ein Toleranzabzug von 5 km/h bzw. 5% für notwendig erachtet (OLG Düsseldorf VRS 99, 297 f.; OLG Celle VRS 92, 435), wohingegen für das Messsystem ViDistA VDM-R wegen der mathematischen Berechnung anhand der Videoaufzeichnung zum Ausgleich von Messungenauigkeiten bei der Auswertung nur die Beachtung von Verkehrsfehlergrenzen sowohl bei der Zeitmessung als auch des ermittelten Weges erforderlich ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht DAR 2005, 162).

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass eine fehlende Eichung des Messgerätes (KG NZV 1995, 37) oder ein Reifenwechsel mit unterschiedlicher Reifengröße (OLG Celle VRS 92, 435) einen erhöhten Sicherheitsabschlag bedingen kann.

  • OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99

    Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 Ss 55/06
    Diese beiden Angaben sind hingegen notwendig aber auch ausreichend, wenn sich der Tatrichter auf das Ergebnis eines wissenschaftlichen anerkannten standardisierten Messverfahrens stützt (BGHSt 43, 291 ff., 297; OLG Köln NZV 2000, 97 ff.; Karlsruher Kommentar OWiG - Senge, 3 Aufl. 2006, § 71 Rn. 110).

    So wird etwa von der Rechtsprechung für die ProViDA-Anlage (OLG Celle VRS 92, 435; OLG Köln DAR 1999, 516), das Proof-Speed-Messgerät (BayObLG DAR 1998, 360) oder das Police-Pilot-System (OLG Hamm VRS 100, 61; KG VRS 88, 473) bei gleichbleibendem Abstand ein Toleranzabzug von 5 km/h bzw. 5% für notwendig erachtet (OLG Düsseldorf VRS 99, 297 f.; OLG Celle VRS 92, 435), wohingegen für das Messsystem ViDistA VDM-R wegen der mathematischen Berechnung anhand der Videoaufzeichnung zum Ausgleich von Messungenauigkeiten bei der Auswertung nur die Beachtung von Verkehrsfehlergrenzen sowohl bei der Zeitmessung als auch des ermittelten Weges erforderlich ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht DAR 2005, 162).

  • OLG Brandenburg, 13.09.2004 - 1 Ss OWi 188 B/04

    Unschädliches Fehlen der Toleranzabzüge in Urteilsgründen bei Angabe des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 Ss 55/06
    So wird etwa von der Rechtsprechung für die ProViDA-Anlage (OLG Celle VRS 92, 435; OLG Köln DAR 1999, 516), das Proof-Speed-Messgerät (BayObLG DAR 1998, 360) oder das Police-Pilot-System (OLG Hamm VRS 100, 61; KG VRS 88, 473) bei gleichbleibendem Abstand ein Toleranzabzug von 5 km/h bzw. 5% für notwendig erachtet (OLG Düsseldorf VRS 99, 297 f.; OLG Celle VRS 92, 435), wohingegen für das Messsystem ViDistA VDM-R wegen der mathematischen Berechnung anhand der Videoaufzeichnung zum Ausgleich von Messungenauigkeiten bei der Auswertung nur die Beachtung von Verkehrsfehlergrenzen sowohl bei der Zeitmessung als auch des ermittelten Weges erforderlich ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht DAR 2005, 162).

    Auch kann die Wiedergabe der konkret in Abzug gebrachten Messtoleranz im Einzelfall entbehrlich sein, wenn an deren Stelle der Gerätetyp des verwendeten Messgerätes angegeben wird, weil in einem solchen Falle angenommen werden kann, dass bei der Messung vom Hersteller verwendeten Verkehrsfehlergrenzen abgezogen wurden (Brandenburgisches Oberlandesgericht DAR 2005, 162).

  • OLG Saarbrücken, 19.05.2006 - Ss (B) 26/06

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Keine Angaben zum angewandten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 Ss 55/06
    Folgt der Richter dem Gutachten eines Sachverständigen, hat er die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Gutachters so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Grundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (BGHSt 47, 291 ff., 296).Liegt hingegen ein uneingeschränktes und glaubhaftes Geständnis des Betroffenen vor, darf sich der Tatrichter im Regelfall hierauf verlassen, so dass es sogar der Angabe des Messverfahrens und des angenommenen Toleranzwertes nicht bedarf (Saarländisches Oberlandesgericht VRS 110, 433 ff.; Thüringer Oberlandesgericht VRS 107, 301 f.).
  • OLG Koblenz, 06.02.1986 - 1 Ss 67/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 Ss 55/06
    Diese Säumnis stellt aber jedenfalls dann einen sachlich rechtlichen Mangel des Urteils dar, wenn die Möglichkeit besteht, dass sich der Betroffene in eine bestimmte Richtung verteidigt hat und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tatrichter die Bedeutung der Erklärung verkannt oder sie rechtlich unzutreffend gewürdigt hat (OLG Koblenz VRS 71, 42 f.; OLG Oldenburg StV 1984, 374; vgl. auch Göhler, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 71 Rn. 43).
  • OLG Oldenburg, 29.11.1983 - Ss 211/84
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 Ss 55/06
    Diese Säumnis stellt aber jedenfalls dann einen sachlich rechtlichen Mangel des Urteils dar, wenn die Möglichkeit besteht, dass sich der Betroffene in eine bestimmte Richtung verteidigt hat und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tatrichter die Bedeutung der Erklärung verkannt oder sie rechtlich unzutreffend gewürdigt hat (OLG Koblenz VRS 71, 42 f.; OLG Oldenburg StV 1984, 374; vgl. auch Göhler, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 71 Rn. 43).
  • LG Göttingen, 25.08.2004 - 5 S 123/03

    Haftung eines Automobilherstellers für das Inverkehrbringen eines fehlerhaften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 Ss 55/06
    Besteht aber besonderer Anlass zur Erörterung der Zuverlässigkeit der zu Anwendung kommenden Messmethode oder theoretisch anerkannter Fehlerquellen (BGHSt 43, 277 ff., 301; OLG Brandenburg DAR 2005, 161), muss sich der Tatrichter damit auseinandersetzen.
  • OLG Düsseldorf, 21.04.1995 - 5 Ss OWi 482/94

    Nicht standardisiertes Meßverfahren - Radargerät "Traffipax Speedophot M (Moving

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 Ss 55/06
    Bei der Verurteilung wegen Überschreitens der zulässigen Geschwindigkeit gehört hierzu jedenfalls die Darlegung der Messmethode, deren genaue Messbedingungen und konkrete Einhaltung (OLG Düsseldorf VRS 89, 380).
  • OLG Jena, 07.06.2004 - 1 Ss 27/04

    Verkehr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 Ss 55/06
    Folgt der Richter dem Gutachten eines Sachverständigen, hat er die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Gutachters so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Grundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (BGHSt 47, 291 ff., 296).Liegt hingegen ein uneingeschränktes und glaubhaftes Geständnis des Betroffenen vor, darf sich der Tatrichter im Regelfall hierauf verlassen, so dass es sogar der Angabe des Messverfahrens und des angenommenen Toleranzwertes nicht bedarf (Saarländisches Oberlandesgericht VRS 110, 433 ff.; Thüringer Oberlandesgericht VRS 107, 301 f.).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2000 - 2b Ss OWi 95/00

    Feststellungen bei Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 Ss 55/06
    So wird etwa von der Rechtsprechung für die ProViDA-Anlage (OLG Celle VRS 92, 435; OLG Köln DAR 1999, 516), das Proof-Speed-Messgerät (BayObLG DAR 1998, 360) oder das Police-Pilot-System (OLG Hamm VRS 100, 61; KG VRS 88, 473) bei gleichbleibendem Abstand ein Toleranzabzug von 5 km/h bzw. 5% für notwendig erachtet (OLG Düsseldorf VRS 99, 297 f.; OLG Celle VRS 92, 435), wohingegen für das Messsystem ViDistA VDM-R wegen der mathematischen Berechnung anhand der Videoaufzeichnung zum Ausgleich von Messungenauigkeiten bei der Auswertung nur die Beachtung von Verkehrsfehlergrenzen sowohl bei der Zeitmessung als auch des ermittelten Weges erforderlich ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht DAR 2005, 162).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots: Augenblicksversagen bei

  • OLG Hamm, 15.11.2000 - 2 Ss OWi 1057/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung mittels PPS,

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

  • KG, 08.08.1994 - 3 Ws (B) 313/94

    Auf innerörtlichen Autobahnen wird ein Regelfahrverbot bei einer Überschreitung

  • OLG Brandenburg, 12.11.2004 - 1 Ss OWi 210 B/04

    Anforderungen an das Tatrichterurteil bei Verwendung der Videodistanzauswertung

  • BayObLG, 29.06.1998 - 2 ObOWi 266/98

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren unter Verwendung eines Proof Speed

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 514/06

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Unabhängig hiervon ist - in der gebotenen Kürze - im Urteil stets mitzuteilen, in welcher Weise sich der Betroffene eingelassen hat (OLG Karlsruhe NZV 2007, 256).
  • OLG Bamberg, 09.07.2009 - 3 Ss OWi 290/09

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Feststellung eines Abstandsverstoßes in einem

    Dies gilt auch für die Beweiswürdigung, weil das Rechtsbeschwerdegericht nur so in den Stand gesetzt wird, die Beweiswürdigung des Tatrichters auf Widersprüche, Unklarheiten, Lücken oder Verstöße gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze zu überprüfen, wie für den Rechtsfolgenausspruch (KK-Senge OWiG 3. Aufl. § 71 Rn. 106; Göhler OWiG 15. Aufl. § 71 Rn. 42, 43, jeweils m.w.N.; OLG Bamberg VRS 114, 456/457; OLG Jena VRS 114, 458/459 f.; OLG Karlsruhe NZV 2007, 256/257; OLG Hamm NZV 2003, 295).

    Nur so ist gewährleistet, dass das Rechtsbeschwerdegericht die tatrichterliche Beweiswürdigung auf Rechtsfehler überprüfen kann (KK-Senge a.a.O. Rn. 107; Göhler a.a.O. Rn. 43, 43 a; OLG Hamm BeckRs 2007 18997; OLG Karlsruhe NZV 2007, 256/257).

    Einer weitergehenden Erörterung zur Zuverlässigkeit der zur Anwendung gekommenen Messmethode oder theoretisch denkbarer Fehlerquellen bedarf es nur bei konkreten Anhaltspunkten (KK-Senge aaO Rn. 110; Göhler aaO Rn. 43 e, 43 f., jeweils m.w.N.; vgl. auch insoweit OLG Karlsruhe NZV 2007, 256/257).

    Denn auch in diesem Falle besteht die Möglichkeit, dass sich der Betroffene tatsächlich, sei es bezüglich der Fahrereigenschaft, der Abstandsmessung oder der näheren Umstände der ihm vorgeworfenen Verkehrsordnungswidrigkeit, in eine bestimmte Richtung substantiiert verteidigt hat und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tatrichter die Bedeutung der Betroffeneneinlassung verkannt oder sie rechtlich unzutreffend gewürdigt hat (OLG Karlsruhe NZV 2007, 256 f.; OLG Koblenz VRS 71, 42 f.; OLG Oldenburg StV 1984, 374; BayObLGSt 1972, 103; vgl. Göhler OWiG 15. Aufl. § 71 Rn. 43 m.w.N.).

  • OLG Bamberg, 19.07.2017 - 3 Ss OWi 836/17

    Anforderungen an die Urteilsbegründung bedingt vorsätzlichen Abstandsverstoß -

    Dies gilt auch für die Beweiswürdigung, weil das Rechtsbeschwerdegericht nur so in den Stand gesetzt wird, diese auf Widersprüche, Unklarheiten, Lücken oder Verstöße gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze zu überprüfen (st.Rspr., vgl. u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 29.12.2016 - 3 Ss OWi 1566/16; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.09.2016 - 2 [7] SsBs 507/16; OLG Bamberg ZfS 2016, 116; OLG Bamberg, Beschluss vom 14.11.2016 - 3 Ss OWi 1164/16 = DAR 2017, 89 und 21.11.2016 - 3 Ss OWi 1396/16; KG, Beschluss vom 09.10.2015 - 162 Ss 77/15 = VRS 129 [2015], 137; OLG Bamberg VRS 114, 456; OLG Jena VRS 114, 458; OLG Karlsruhe NZV 2007, 256 = VRR 2007, 35 [Böhm]; OLG Bamberg DAR 2009, 655 [Ls] = VRR 2010, 32 [Gieg]; Gieg/Olbermann DAR 2009, 617, 622; Göhler/Seitz, OWiG 16. Aufl. § 71 Rn. 43 ff; KK/Senge OWiG 4. Aufl. § 71 Rn. 106; Burhoff/Gieg a.a.O.).

    als auch bei der hieraus abgeleiteten Bestimmung des Abstandes regelmäßig keiner Mitteilung von Toleranzwerten mehr, da ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass die nach der Gebrauchsanweisung des Herstellers vorgesehenen systemimmanenten Verkehrsfehlergrenzen bereits vom Rechenprogramm abgezogen und damit beim Ergebnis berücksichtigt wurden (st.Rspr.; für ViBrAM-BAMAS OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 382 = DAR 2007, 657; für Brückenabstandsmessverfahren VAMA OLG Bamberg ZfS 2013, 290; vgl. auch OLG Brandenburg DAR 2005, 162 und NStZ 2005, 413 [jeweils für Geschwindigkeitsermittlungen mittels VIDISTA-R]; OLG Karlsruhe NZV 2007, 256 sowie OLG Bamberg NJW 2015, 1320 = NZV 2015, 309 = DAR 2015, 396 und OLG Bamberg, Beschluss vom 21.11.2016 - 3 Ss OWi 1394/16 = DAR 2017, 91; Burhoff/Gieg Rn. 168 ff.; König, in Hentschel/König/Dauer StVO 44. Aufl. § 4 StVO Rn. 26.; Burmann, in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker StVO 24. Aufl. § 4 Rn. 7; Gutt/Krenberger, ZfS 2015, 664, 666).

  • OLG Stuttgart, 24.10.2007 - 4 Ss 264/07

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: Lichtschrankenmessung mit

    Unabhängig hiervon ist - in der gebotenen Kürze - im Urteil stets mitzuteilen, in welcher Weise sich der Betroffene eingelassen hat (OLG Karlsruhe NZV 2007, 256).
  • OLG Stuttgart, 14.08.2007 - 4 Ss 23/07

    Ordnungswidrigkeit: Unterschreitung des vorgeschriebenen Abstandes;

    Der Mitteilung von Toleranzwerten (sowohl bei der Errechnung der Geschwindigkeit des Betroffenen als auch bei der Bestimmung des Abstandes) bedarf es nicht, da diese im Rechenprogramm berücksichtigt sind (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Mai 2007 - 4 Ss 196/07 - unter Bezugnahme auf OLG Brandenburg VRS 108, 121 und NStZ 2005, 413; OLG Karlsruhe NZV 2007, 256).
  • OLG Bamberg, 07.03.2018 - 3 Ss OWi 284/18

    Abstands- oder Geschwindigkeitsmessung - standardisiertes Messverfahren

    bb) Diesen Mindestanforderungen wird das angegriffene Urteil gerecht, weshalb es sowohl bei der Errechnung der Geschwindigkeit des Betroffenen als auch bei der hie-raus abgeleiteten Bestimmung des Abstandes sogar keiner Mitteilung der Toleranzwerte mehr bedurft hätte, da ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass die nach der Gebrauchsanweisung des Herstellers vorgesehenen systemimmanenten Verkehrsfehlergrenzen bereits vom Rechenprogramm abgezogen und damit beim Ergebnis berücksichtigt wurden (st.Rspr.; vgl. [für ViBrAM-BAMAS] OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 382 = DAR 2007, 657 = VRR 2007, 475 [Krumm]; [für Brückenabstandsmessverfahren VAMA] OLG Bamberg ZfS 2013, 290 = VM 2013, Nr. 30 = VRR 2013, 111 [Deutscher]; vgl. auch OLG Brandenburg VRS 108, 121 = DAR 2005, 162 und NStZ 2005, 413 [jew. für Geschwindigkeitsermittlungen mittels VIDISTA-R]; OLG Karlsruhe NZV 2007, 256; vgl. ferner schon BGHSt 39, 291/301 ff.; 43, 277/282 ff.; BayObLGSt 1993, 55/56 f sowie OLG Bamberg, Beschluss vom 19.7.2017 - 3 Ss OWi 836/17; OLG Bamberg NJW 2015, 1320 = NZV 2015, 309 = DAR 2015, 396 und OLG Bamberg, Beschluss vom 21.11.2016 - 3 Ss OWi 1394/16 = DAR 2017, 91; Burhoff[Hrsg.]/Gieg a.a.O. Rn. 152, 154 ff. m.w.N.; Hentschel/König/Dauer a.a.O. § 4 StVO Rn 26; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke a.a.O. § 4 StVO Rn 7; Gutt/Krenberger ZfS 2015, 664, 666).
  • OLG Bamberg, 08.07.2009 - 3 Ss OWi 670/09

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe insbesondere

    Nur so ist gewährleistet, dass das Rechtsbeschwerdegericht die tatrichterliche Beweiswürdigung auf Rechtsfehler überprüfen kann (KK-Senge a.a.O. Rn. 107; Göhler a.a.O. Rn. 43, 43 a; OLG Hamm BeckRs 2007 18997; OLG Karlsruhe NZV 2007, 256/257).

    Einer weitergehenden Erörterung zur Zuverlässigkeit der zur Anwendung gekommenen Messmethode oder theoretisch denkbarer Fehlerquellen bedarf es nur bei konkreten Anhaltspunkten (KK-Senge aaO Rn. 110; Göhler aaO Rn. 43 e, 43 f., jeweils m.w.N.; vgl. auch insoweit OLG Karlsruhe NZV 2007, 256/257).

  • OLG Brandenburg, 27.12.2019 - 53 Ss OWi 675/19

    Anforderungen an die Unterzeichnung des Urteils

    Dies gilt auch für die Beweiswürdigung, weil das Rechtsbeschwerdegericht nur so in den Stand gesetzt wird, die Beweiswürdigung des Tatrichters auf Widersprüche, Unklarheiten, Lücken oder Verstöße gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze zu überprüfen, wie für den Rechtsfolgenausspruch (OLG Bamberg VRS 114, 456/457; OLG Jena VRS 114, 458/459 f.; OLG Hamm NZV 2003, 295; OLG Karlsruhe NZV 2007, 256/257).
  • OLG Koblenz, 18.01.2023 - 4 ORbs 31 SsBs 17/23

    Urteilsgründe, Geschwindigkeitsüberschreitung, Einlassung, Toleranabzug, OLG

    Jedenfalls dann, wenn die Möglichkeit besteht, dass sich der Betroffene in eine bestimmte Richtung verteidigt hat und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tatrichter die Bedeutung dieser Erklärung verkannt oder sie rechtlich unzutreffend gewürdigt hat, stellt diese Säumnis einen sachlich rechtlichen Mangel des Urteils dar (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Oktober 2016 - 1 Ss 55/06- juris).Vorliegend lässt sich den Urteilsgründen nicht entnehmen, ob sich der Betroffene in der Hauptverhandlung zur Sache überhaupt geäußert oder von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat.
  • OLG Celle, 09.04.2020 - 1 Ss OWi 4/20

    Pflicht-Vermerk im Urteil zum Äußern oder Schweigen des Betroffenen in

    Jedenfalls dann, wenn die Möglichkeit besteht, dass sich der Betroffene in eine bestimmte Richtung verteidigt hat und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tatrichter die Bedeutung dieser Erklärung verkannt oder sie rechtlich unzutreffend gewürdigt hat, stellt diese Säumnis einen sachlich rechtlichen Mangel des Urteils dar (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Oktober 2016 -1 Ss 55/06- juris).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.2019 - 2 Rb 35 Ss 795/19

    Absehen von einem Fahrverbot bei wirtschaftlicher Existenzgefährdung

  • OLG Brandenburg, 28.02.2019 - 53 Ss OWi 65/19

    Verurteilung wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes: Anforderungen an die

  • OLG Karlsruhe, 15.09.2016 - 2 (7) SsBs 507/16

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei teilweiser Widerlegung der Einlassung des

  • OLG Bamberg, 02.04.2015 - 2 Ss OWi 251/15

    Beweiswürdigung, Fahrereigenschaft, Fahreridentifizierung,

  • OLG Koblenz, 21.11.2021 - 2 OWi 32 SsBs 240/21

    Urteilsgründe, Geschwindigkeitsüberschreitung, Einlassung Mitteilung

  • BayObLG, 25.09.2019 - 202 ObOWi 1845/19

    Anforderungen an Darstellung der Vorahndungslage

  • KG, 12.01.2022 - 3 Ws (B) 8/22

    Erfordernis der Darstellung der Einlassung auch im Bußgeldurteil

  • OLG Karlsruhe, 08.02.2017 - 2 (10) SsBs 740/16

    Bußgeldverfahren - vollständige Aufklärung aller erheblichen Tatsachen in der

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