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   OLG Brandenburg, 04.10.2007 - 2 Ss (OWi) 142 B/07   

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https://dejure.org/2007,40326
OLG Brandenburg, 04.10.2007 - 2 Ss (OWi) 142 B/07 (https://dejure.org/2007,40326)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.10.2007 - 2 Ss (OWi) 142 B/07 (https://dejure.org/2007,40326)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - 2 Ss (OWi) 142 B/07 (https://dejure.org/2007,40326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VRS 113, 434
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 07.12.2006 - 1 Ss 130/06

    Zur Auslegung einer im Bußgeldverfahren von einem Rechtsanwalt vorgelegten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2007 - 2 Ss OWi 142 B/07
    Es kann deshalb auch - unabhängig von der ausdrücklichen Formulierung der "Verteidigung" - aus den äußeren Umständen, insbesondere aus der Willensbekundung, den Betroffenen zu vertreten, auf ein Verteidigerverhältnis geschlossen werden (vgl. Göhler, § 51 Rdnr. 44 a, § 60 Rdnr. 13; zur Verteidigervollmacht bei schriftlicher so genannter "außergerichtlicher Vollmacht" OLG Dresden VerkMitt 2007 Nr. 63; Thüringer OLG, VRS 112, 360-363; vgl. auch OLG Hamm DAR 2004, 105).
  • OLG Hamm, 27.11.2003 - 2 Ss 647/03

    Verjährungsunterbrechung; Zustellung; Verteidigervollmacht; außergerichtliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2007 - 2 Ss OWi 142 B/07
    Es kann deshalb auch - unabhängig von der ausdrücklichen Formulierung der "Verteidigung" - aus den äußeren Umständen, insbesondere aus der Willensbekundung, den Betroffenen zu vertreten, auf ein Verteidigerverhältnis geschlossen werden (vgl. Göhler, § 51 Rdnr. 44 a, § 60 Rdnr. 13; zur Verteidigervollmacht bei schriftlicher so genannter "außergerichtlicher Vollmacht" OLG Dresden VerkMitt 2007 Nr. 63; Thüringer OLG, VRS 112, 360-363; vgl. auch OLG Hamm DAR 2004, 105).
  • OLG Köln, 04.01.2013 - 1 RBs 334/12

    Unwirksamkeit der Zustellung an den Verteidiger bei Fehlen der Vollmachtsurkunde

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung trotz Fehlens einer bei den Akten befindlichen Verteidigervollmacht bzw. in der Hauptverhandlung zu Protokoll erklärten Vollmacht eine wirksame Zustellung angenommen worden ist, betraf dies Fälle, in denen nur eine außergerichtliche Vollmacht zu den Akten gereicht worden war (vgl. dazu Brandenburgisches Oberlandesgericht VRS 113, 434; Thüringer OLG VRS 112, 360, OLG Düsseldorf NJW 2008, 2727 ff. = NZV 2008, 588 ff.; OLG Dresden, VerkMitt 2007, Nr. 63; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 08.04.2008, zitiert nach juris; OLG Hamm DAR 2004, 105; KG Berlin VRS 112, 475 und VRS 122, 34; OLG Karlsruhe, Beschluss NStZ 2009, 295;; vgl. auch SenE vom 01.06.2007 - 83 Ss-OWi 48/07 -139-; SenE vom 02.02.2010 - III-1RBs 27/10).
  • OLG Bamberg, 27.01.2009 - 2 Ss OWi 1613/08

    Bußgeldverfahren: Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht des Richters vor einer

    Schließlich kommt dies im anwaltlichen Einspruchsschreiben vom 30.07.2007 zum Ausdruck, in dem es heißt, "gegen den Bußgeldbescheid...lege ich Einspruch ein" , womit der beauftragte Rechtsanwalt eindeutig eine Erklärung für den Betroffenen abgegeben hat und zweifelsfrei ersichtlich ist, dass er mit der Verteidigung beauftragt ist (vgl. Thüringer Oberlandesgericht VRS 112, 360; OLG Karlsruhe VRR 2008, 435; OLG Düsseldorf StraFo 2008, 332; OLG Zweibrücken VRR 2008, 356; Brandenburgisches OLG VRS 113, 434; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.12.2008, 3 Ss OWi 1530/07).
  • OLG Brandenburg, 20.09.2009 - 2 Ss OWi 129 B/09

    Wirksamkeit der Zustellung an den kraft Rechtsgeschäft Bevollmächtigten

    Es kann deshalb - auch unabhängig von der ausdrücklichen Formulierung der "Verteidigung" - aus den äußeren Umständen, insbesondere aus der Willensbekundung, den Betroffenen zu vertreten, auf ein Verteidigerverhältnis geschlossen werden (Senat vom 4.10.2007 - 2 Ss (OWi) 142B/07 - VRS 113, 434f).
  • OLG Zweibrücken, 08.04.2008 - 1 Ss 51/08

    Verfolgungsverjährung für Verkehrsordnungswidrigkeit: Unterbrechung bei

    Denn für den Betroffenen, dem ausschließlich eine Fahrt unter Alkoholeinwirkung ohne Beteiligung Dritter, etwa infolge eines Unfalls, zur Last lag, bestand von vornherein kein Anlass für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zu anderen Zwecken als zu seiner Vertretung gegenüber der Bußgeldbehörde als Beistand im Sinne der § 137 Abs. 1 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG (vgl. in diesem Zusammenhang ferner OLG Jena VRS 112, 360; OLG Dresden VerkMitt 2007, Nr. 63; OLG Brandenburg VRS 113, 434, jeweils veröffentlicht auch in juris).
  • KG, 17.10.2011 - 3 Ws (B) 144/11

    Abhängigkeit des Vorliegens einer Verteidigervollmacht von den konkreten

    Unabhängig davon, ob die Formulierung "Verteidigung" im Einzelfall gebraucht wird, ist aus den äußeren Umständen, insbesondere aus den Willensbekundungen, den Betroffenen zu vertreten, zu beurteilen, ob ein Verteidigerverhältnis vorliegt (vgl. OLG Brandenburg, VRS 113, 434).
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