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   VGH Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 10 S 1688/08   

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https://dejure.org/2008,914
VGH Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 10 S 1688/08 (https://dejure.org/2008,914)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.07.2008 - 10 S 1688/08 (https://dejure.org/2008,914)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - 10 S 1688/08 (https://dejure.org/2008,914)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    EU-Fahrerlaubnis bei fehlendem Wohnsitz des Inhabers in der Union; Feststellung der Ungültigkeit; Fahrungeeignetheit des Inhabers; Wahlrecht der Behörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine zulässige Ablehnung der Anerkennung einer im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis; Zulässigkeit einer Entziehungsverfügung bzw. eines feststellenden Verwaltungsaktes angesichts der fehlenden rechtlichen Wirkung einer EU-Fahrerlaubnis im ...

  • blutalkohol PDF, S. 397
  • Judicialis

    EWGRL 91/439 Art. 1 Abs. 2; ; EWGRL 91/439 Art. 7 Abs. 1b; ; EWGRL 91/439 Art. 8 Abs. 2; ; EWGRL 91/439 Art. 8 Abs. 4 Satz 1; ; StVG § ... 3 Abs. 1 Satz 1; ; FeV § 28 Abs. 1 Satz 1; ; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 2; ; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 3; ; FeV § 46 Abs. 1 Satz 1; ; FeV § 46 Abs. 5 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnis: Fahrerlaubnis; EU-Ausland; Ablehnung der Anerkennung; feststellender Verwaltungsakt; Ordentlicher Wohnsitz; Entziehung Fahrerlaubnis; Wahlmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    EU-Führerschein - EU-FE-Rechtsprechung Bundesgerichte - EU-FE-Rechtsprechung nach Bundesländern - EU-Führerschein und Wohnsitzprinzip

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3512
  • VBlBW 2008, 486
  • DVBl 2008, 1201 (Ls.)
  • DÖV 2009, 42
  • VRS 115, 237
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 10 S 1688/08
    In seinen Urteilen vom 26.06.2008 in den Verfahren C-329/06 und 343/06 sowie C-334/06 bis C-336/06 hat der EuGH in teilweiser Abkehr von seinem Urteil vom 29.04.2004 (C-476/01, Kapper, Slg. I-5205) ausgeführt, dass der Aufnahmemitgliedstaat die Anerkennung einer im EU-Ausland erteilten Fahrerlaubnis ablehnen kann, wenn auf der Grundlage von Angaben im Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaates eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaats hatte.

    Der Anwendungsbereich des Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG (Entzug der Fahrerlaubnis oder Aberkennung des Rechts, von der im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen) ist dagegen eröffnet, wenn sich aus Umständen, die nach der im Ausland erfolgten Fahrerlaubniserteilung eingetreten sind, die Fahrungeeignetheit des betreffenden Fahrerlaubnisinhabers ergibt (EuGH, Urt. v. 26.06.2008, C-329/06 und C-343/06, Wiedemann, Rn. 59).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 10 S 1688/08
    In seinen Urteilen vom 26.06.2008 in den Verfahren C-329/06 und 343/06 sowie C-334/06 bis C-336/06 hat der EuGH in teilweiser Abkehr von seinem Urteil vom 29.04.2004 (C-476/01, Kapper, Slg. I-5205) ausgeführt, dass der Aufnahmemitgliedstaat die Anerkennung einer im EU-Ausland erteilten Fahrerlaubnis ablehnen kann, wenn auf der Grundlage von Angaben im Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaates eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaats hatte.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 7 B 11967/00
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 10 S 1688/08
    Der Konsum eines anderen Betäubungsmittels im Sinne von § 1 BtmG als Cannabis begründet regelmäßig die Fahrungeeignetheit des betreffenden Fahrerlaubnisinhabers ungeachtet der Häufigkeit des Konsums oder der Frage des Zusammenhangs mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs (Senatsbeschl. v. 22.05.2007 - 10 S 804/07 - OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 21.11.2000 - 7 B 11967/00 -, Blutalkohol 2000, 71).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - 16 A 3373/07

    EU-Führerschein vor dem 19.01.2009, zur Verwertung eines negativen MPU-Gutachtens

    BVerwG, Urteile vom 11.12.2008 - 3 C 26.07 -, DAR 2009, 212, und 3 C 38.07, juris; OVG NRW, Beschluss vom 12.1.2009 - 16 B 1610/08 -, DAR 2009, 159 = Blutalkohol 46 (2009), 109; anderer Ansicht Bay. VGH, Beschluss vom 7.8.2008 - 11 ZB 07.1259 -, DAR 2008, 662, sowie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.7.2008 - 10 S 1688/08 -, NJW 2008, 3512 = VRS 115 (2008), 237 = DAR 2008, 599, und Urteil vom 9.9.2008 - 10 S 994/07 -, DAR 2008, 660.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - 16 B 1610/08

    Beim EU-Führerscheintourismus hilft auch ein Scheinwohnsitz im Ausstellerstaat

    Anderer Ansicht aber Bayerischer VGH, Beschluss vom 7.8.2008 - 11 ZB 07.1259 -, Juris, sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.7.2008 - 10 S 1688/08 -, DAR 2008, 599 = Blutalkohol 45 (2008), 328, und Urteil vom 9.9.2008 - 10 S 994/07 -, DAR 2008, 660.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 10 S 3323/08

    Ausländische Fahrerlaubnis; Verzicht auf Fahrerlaubnis und Entzug derselben

    Von der den Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG eingeräumten Möglichkeit, unter den vom EuGH in den Urteilen vom 26.06.2008 genannten Bedingungen im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnisse nicht anzuerkennen, hat die Bundesrepublik Deutschland durch die Vorschrift des § 28 Abs. 4 FeV Gebrauch gemacht (vgl. Senatsbeschl. v. 17.07.2008 - 10 S 1688/08 -, DAR 2008, 599; ebenso BayVGH, Beschl. v. 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259 - Rn. 13; a.A. OVG NRW, Beschl. v. 12.01.2009 - 16 B 1610/08 -, juris).
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