Rechtsprechung
   OLG Jena, 09.09.2008 - 1 VAs 6/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,35226
OLG Jena, 09.09.2008 - 1 VAs 6/08 (https://dejure.org/2008,35226)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.09.2008 - 1 VAs 6/08 (https://dejure.org/2008,35226)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. September 2008 - 1 VAs 6/08 (https://dejure.org/2008,35226)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,35226) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 115, 439
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 05.02.2008 - 4 VAs 1/08

    Verkehrszentralregister: Mitteilung eines Strafbefehls; falsche Versicherung an

    Auszug aus OLG Jena, 09.09.2008 - 1 VAs 6/08
    Für die Datenübermittlung der Staatsanwaltschaft an das Kraftfahrt-Bundesamt ist nach § 22 Abs. 1 Satz 1 EGGVG grundsätzlich der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.02.2008, NStZ-RR 2008, 214 [OLG Stuttgart 05.02.2008 - 4 VAs 1/08] ; Beschluss des Senats vom 13.07.2006, VRS 111, 277 ).
  • BGH, 05.02.1969 - 2 StR 546/68

    Begehungsweise im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges - Notzucht

    Auszug aus OLG Jena, 09.09.2008 - 1 VAs 6/08
    Dort ist anerkannt, dass eine Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen ist, wenn ein funktionaler Zusammenhang zwischen der Straftat und dem Führen eines Kraftfahrzeuges besteht (vgl. BGHSt 22, 328, 329; Rn. 18; LR-Geppert, StGB , 12. Aufl., § 69 Rdnr. 32 ff.m.w.N.).
  • OLG Jena, 13.07.2006 - 1 VAs 6/05

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus OLG Jena, 09.09.2008 - 1 VAs 6/08
    Für die Datenübermittlung der Staatsanwaltschaft an das Kraftfahrt-Bundesamt ist nach § 22 Abs. 1 Satz 1 EGGVG grundsätzlich der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.02.2008, NStZ-RR 2008, 214 [OLG Stuttgart 05.02.2008 - 4 VAs 1/08] ; Beschluss des Senats vom 13.07.2006, VRS 111, 277 ).
  • KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15

    Übermittlung personenbezogener Daten durch die Staatsanwaltschaft an das

    Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, da die Staatsanwaltschaft die Daten auf der Grundlage von § 28 Abs. 4 und Abs. 3 Nr. 1 StVG i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 EGGVG zwecks Eintragung im Fahreignungsregister an das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt hat (vgl. OLG Jena VRS 111, 277; VRS 115, 439; OLG Stuttgart a.a.O.;StraFo 2008, 128;Senat, Beschluss vom 5. April 2012 - 4 VAs 14/12 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 22 EGGVG Rdn. 1; Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 23. Aufl., § 28 StVG Rdn. 4).

    Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Fahrerlaubnisbehörde - als Empfängerbehörde im Sinne der genannten Norm (vgl. OLG Jena a.a.O.; VRS 115, 439; OLG Stuttgart a.a.O.) hat vor Anbringung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung - wobei der Eingang beim Kammergericht maßgebend ist (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 4 VAs 11/14 -) - keine Entscheidungen oder sonstigen Maßnahmen aufgrund derjenigen Daten getroffen, deren Übermittlung der Antragsteller konkret beanstandet.

    Unabhängig davon steht dem Antragsteller ein Rechtsmittel gegen die Anordnung zur Beibringung des Gutachtens nicht zu, da es sich hierbei lediglich um eine die Entscheidung über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vorbereitende Aufklärungsmaßnahme handelt, die keinen selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt darstellt (§ 44a Satz 1 VwGO; vgl. VG München, Urteil vom 14. Dezember 2010 - M 1 K 10.5014 - juris; OLG Jena VRS 115, 439; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 43. Aufl., § 28 StVG Rdn. 33).

    Die Ausschlussfrist nach § 26 Abs. 1 EGGVG hat nicht begonnen, da die angefochtene Verfügung dem Betroffenen nicht zugestellt oder schriftlich bekannt gegeben worden ist (vgl. OLG Jena VRS 115, 439).

  • KG, 18.12.2018 - 5 VAs 20/18

    Zulässiges Rechtsmittel gegen die Übermittlung einer strafgerichtlichen

    Die Ausschlussfrist nach § 26 Abs. 1 EGGVG hat nicht begonnen, da die angefochtene Verfügung dem Betroffenen nicht zugestellt oder schriftlich bekannt gegeben worden ist (vgl. OLG Jena VRS 115, 439).
  • KG, 05.04.2012 - 4 VAs 14/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Meldung von Daten an das KBA

    a) Der Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG ist gegen eine gemäß §§ 28 Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 4 StVG, 13 Abs. 1 Nr. 1 EGGVG ergangene Mitteilung der Staatsanwaltschaft an das Kraftfahrtbundesamt eröffnet (§ 22 Abs. 1 Satz 1 EGGVG; vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. Februar 2008 - 4 VAs 1/08 - = NStZ-RR 2008, 214; Thüringer OLG, Beschluss vom 9. September 2008 - 1 VAs 6/08 - = VRS 115, 439 - 2008 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht