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   OLG Jena, 27.11.2009 - 1 Ss 314/09   

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OLG Jena, 27.11.2009 - 1 Ss 314/09 (https://dejure.org/2009,32855)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.11.2009 - 1 Ss 314/09 (https://dejure.org/2009,32855)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. November 2009 - 1 Ss 314/09 (https://dejure.org/2009,32855)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Berechnung der 3-Jahresfrist bei Festsetzung der Mindestsperrfrist und isolierte Anfechtung einer Sperrfristverhängung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Drei-Jahres-Frist des § 69a Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB); Isolierte Anfechtbarkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. der Anordnung der Sperre

  • blutalkohol PDF, S. 432
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69; StGB § 69a Abs. 3; StPO § 318
    Berechnung der Drei-Jahres-Frist des § 69a Abs. 3 StGB; Isolierte Anfechtbarkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. der Anordnung der Sperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 118, 279
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Auszug aus OLG Jena, 27.11.2009 - 1 Ss 314/09
    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Anordnung der isolierten Sperrfrist ein Regelbeispiel im Sinne des § 69 Abs. 2 StGB zu Grunde liegt, bei dem aufgrund der verwirklichten Straftat ohne Weiteres von der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen ist (vgl. BGHSt 47, 32, 36, 38).

    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Anordnung der isolierten Sperrfrist ein Regelbeispiel im Sinne des § 69 Abs. 2 StGB zu Grunde liegt, bei dem aufgrund der verwirklichten Straftat ohne weiteres von der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen ist (vgl. BGHSt 47, 32, 36, 38).

  • OLG Nürnberg, 24.01.2007 - 2 St OLG Ss 280/06

    Anforderungen an die Prognose und die entsprechenden Feststellungen für eine

    Auszug aus OLG Jena, 27.11.2009 - 1 Ss 314/09
    Ist die Ungeeignetheit dagegen, wie hier, auf einen Charaktermangel zurückzuführen, so stehen Straf- und Maßregelausspruch grundsätzlich in einer so engen gegenseitigen Abhängigkeit, dass sich ein Angriff gegen die Anordnungen nach §§ 69, 69a StGB auch auf die Strafzumessung erstreckt (vgl. etwa KG Berlin, Beschluss vom 16.03.1998, 1 Ss 31/98, bei juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.05.1996, 3 Ss 114/96, NZV, 1996, 414f; OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.01.2007, 2 Ss 280/06, NZV 2007, 642f; Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl., § 318 Rn 29; KK-Paul, StPO , 6. Aufl., § 318 Rn 8a, HeidelbergerKomm/Rautenberg, StPO , 4. Aufl., § 318 Rn. 27).
  • OLG Frankfurt, 21.05.1996 - 3 Ss 114/96
    Auszug aus OLG Jena, 27.11.2009 - 1 Ss 314/09
    Ist die Ungeeignetheit dagegen, wie hier, auf einen Charaktermangel zurückzuführen, so stehen Straf- und Maßregelausspruch grundsätzlich in einer so engen gegenseitigen Abhängigkeit, dass sich ein Angriff gegen die Anordnungen nach §§ 69, 69a StGB auch auf die Strafzumessung erstreckt (vgl. etwa KG Berlin, Beschluss vom 16.03.1998, 1 Ss 31/98, bei juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.05.1996, 3 Ss 114/96, NZV, 1996, 414f; OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.01.2007, 2 Ss 280/06, NZV 2007, 642f; Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl., § 318 Rn 29; KK-Paul, StPO , 6. Aufl., § 318 Rn 8a, HeidelbergerKomm/Rautenberg, StPO , 4. Aufl., § 318 Rn. 27).
  • KG, 16.03.1998 - 1 Ss 31/98
    Auszug aus OLG Jena, 27.11.2009 - 1 Ss 314/09
    Ist die Ungeeignetheit dagegen, wie hier, auf einen Charaktermangel zurückzuführen, so stehen Straf- und Maßregelausspruch grundsätzlich in einer so engen gegenseitigen Abhängigkeit, dass sich ein Angriff gegen die Anordnungen nach §§ 69, 69a StGB auch auf die Strafzumessung erstreckt (vgl. etwa KG Berlin, Beschluss vom 16.03.1998, 1 Ss 31/98, bei juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.05.1996, 3 Ss 114/96, NZV, 1996, 414f; OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.01.2007, 2 Ss 280/06, NZV 2007, 642f; Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl., § 318 Rn 29; KK-Paul, StPO , 6. Aufl., § 318 Rn 8a, HeidelbergerKomm/Rautenberg, StPO , 4. Aufl., § 318 Rn. 27).
  • OLG Köln, 18.06.2013 - 1 RVs 111/13

    Schlichtes Ermöglichen des Gebrauchs eines nicht versicherten Fahrzeugs führt

    Wird die Ungeeignetheit dagegen auf einen Charaktermangel zurückgeführt, so stehen Straf- und Maßregelausspruch grundsätzlich in einer so engen gegenseitigen Abhängigkeit, dass sich ein Angriff gegen das eine auch auf das andere erstreckt (vgl. OLG Jena VRS 118, 279).
  • KG, 17.08.2022 - 3 Ss 44/22

    Sperrfrist unterhalb der Mindestdauer von drei Monaten

    (b) Eine darüber hinausgehende Beschränkung des Rechtsmittels bzw. des Einspruchs auf den Ausspruch über eine Maßregel nach §§ 69 ff. StGB ist dann nicht möglich, wenn im Einzelfall eine untrennbare Wechselwirkung zum Strafausspruch besteht (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2000 a.a.O.; Senat, Urteil vom 10. Dezember 2021 a.a.O.; KG VRS 40, 276; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14. September 2020 a.a.O.; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. November 2009 - 1 Ss 314/09 -, juris; OLG Dresden, Urteil vom 9. Juli 2005 - 2 Ss 130/05 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 1999 - Ss 273/99 -, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 7. Januar 1997 - 4 Ss 672/96 -, juris; Maur in Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung 8. Aufl., § 410 Rn. 12).

    Es ist - vor dem Hintergrund des Eingreifens der Regelbeispiele Nr. 1, 2 und 3 des § 69 Abs. 2 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 4 StR 306/00 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. November 2009 - 1 Ss 314/09 -, juris) - insbesondere auch nicht ersichtlich, dass ein untrennbarer Zusammenhang zwischen der Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB und der Dauer der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis nach § 69a StGB bestand.

  • LG Aachen, 09.12.2020 - 60 Qs 56/20

    Isoliert Rechtsmittelbeschränkung; Einspruch gegen Strafbefehl; Dauer der

    Andernfalls ist bei Unwirksamkeit der isolierten Anfechtbarkeit der Anordnung der Dauer der Sperrfrist auf den Zeitpunkt der Verhandlung über den Einspruch - dem Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung nach § 69a Abs. 5 S. 5 StGB - abzustellen (vgl. OLG Jena, Beschl. v. 27.11.2009 - 1 Ss 314/09, BeckRS 2010, 5943; OLG Frankfurt a. M., NStZ-RR 1997, 46).

    Unter Berücksichtigung dessen ist die von der Verteidigung vorgenommene isolierte Beschränkung des Einspruchs auf die Anordnung der Dauer der Sperrfrist unwirksam (vgl. BGH, Beschl. vom 28.09.1979 - 3 StR 332/79, juris; OLG Jena, Beschl. v. 27.11.2009 - 1 Ss 314/09, BeckRS 2010, 5943; OLG Frankfurt a. M., NStZ-RR 1997, 46; Fischer , StGB, 67. Auflage 2020, § 410 Rn. 5, § 318 Rn. 29).

  • KG, 17.08.2022 - 161 Ss 129/22

    Sperrfrist unterhalb der Mindestdauer von drei Monaten

    (b) Eine darüber hinausgehende Beschränkung des Rechtsmittels bzw. des Einspruchs auf den Ausspruch über eine Maßregel nach §§ 69 ff. StGB ist dann nicht möglich, wenn im Einzelfall eine untrennbare Wechselwirkung zum Strafausspruch besteht (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2000 a.a.O.; Senat, Urteil vom 10. Dezember 2021 a.a.O.; KG VRS 40, 276; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14. September 2020 a.a.O.; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. November 2009 - 1 Ss 314/09 -, juris; OLG Dresden, Urteil vom 9. Juli 2005 - 2 Ss 130/05 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 1999 - Ss 273/99 -, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 7. Januar 1997 - 4 Ss 672/96 -, juris; Maur in Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung 8. Aufl., § 410 Rn. 12).

    Es ist - vor dem Hintergrund des Eingreifens der Regelbeispiele Nr. 1, 2 und 3 des § 69 Abs. 2 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 4 StR 306/00 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. November 2009 - 1 Ss 314/09 -, juris) - insbesondere auch nicht ersichtlich, dass ein untrennbarer Zusammenhang zwischen der Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB und der Dauer der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis nach § 69a StGB bestand.

  • OLG Frankfurt, 02.06.2014 - 3 Ws 68/14

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Gesamtstrafenausspruch

    Das wird von der überwiegenden Rechtsprechung allerdings grundsätzlich dann verneint, wenn - wie hier - die Ungeeignetheit eines Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen auf Charaktermängeln beruht, weil in einem solchen Falle Straf- und Maßregelausspruch in einem solchem Abhängigkeitsverhältnis stünden, dass sich ein Angriff gegen den Strafausspruch notwendig auch auf die Maßregel nach §§ 69, 69a StGB erstrecken müsse (vgl. etwa KG, VRS 109, 278; OLG OLG Jena, VRS 118, 279 = juris Rn15 mwN; Meyer-Goßner, § 318 Rn 28 mwN).
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