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KG, 13.05.2015 - 3 Ws (B) 208/15 - 122 Ss 56/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Beweisantrag und Zeugenbenennung im Bußgeldverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Verwendung eines alkoholhaltigen Mundsprays vor Atemalkoholkonzentrationsmessung im Polizeigewahrsam; Beweisantrag im Hinblick auf die Durchsuchung des Betroffenen bei Einlieferung; Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwendung eines alkoholhaltigen Mundsprays vor Atemalkoholkonzentrationsmessung im Polizeigewahrsam
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 19.01.2015 - 293 OWi 1035/13
- KG, 13.05.2015 - 3 Ws (B) 208/15 - 122 Ss 56/15
Papierfundstellen
- VRS 128, 295
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag …
Auszug aus KG, 13.05.2015 - 3 Ws (B) 208/15
Es handelt sich vorliegend um einen Beweisantrag, auch wenn der oder die Beamten, die bei der Einlieferung mit dem Betroffenen befasst waren, nicht namentlich benannt waren; denn bei der Benennung eines Zeugen genügt der Vortrag derjenigen Tatsachen, die es dem Gericht ermöglichen, ihn zu ermitteln oder zu identifizieren, so z. B. wenn der Zeuge - wie hier - unter Berücksichtigung des Beweisthemas über seine Tätigkeit insbesondere in einer Behörde zu individualisieren ist (vgl. BGHSt 40, 3 ff.; BGH StraFo 2010, 342 f.). - BGH, 10.06.2010 - 2 StR 78/10
Sinn des Beschlusserfordernis in § 251 Abs. 4 Satz 1 StPO (Beruhen; …
Auszug aus KG, 13.05.2015 - 3 Ws (B) 208/15
Es handelt sich vorliegend um einen Beweisantrag, auch wenn der oder die Beamten, die bei der Einlieferung mit dem Betroffenen befasst waren, nicht namentlich benannt waren; denn bei der Benennung eines Zeugen genügt der Vortrag derjenigen Tatsachen, die es dem Gericht ermöglichen, ihn zu ermitteln oder zu identifizieren, so z. B. wenn der Zeuge - wie hier - unter Berücksichtigung des Beweisthemas über seine Tätigkeit insbesondere in einer Behörde zu individualisieren ist (vgl. BGHSt 40, 3 ff.; BGH StraFo 2010, 342 f.).
- KG, 06.07.2018 - 3 Ws (B) 186/18
Ablehnung eines Beweisantrags bei nicht "naheliegender" Verwechslung
Denn bei der Benennung eines Zeugen genügt der Vortrag derjenigen Tatsachen, die es dem Gericht ermöglichen, ihn zu ermitteln oder zu identifizieren, so z. B. wenn der Zeuge - wie hier - unter Berücksichtigung des Beweisthemas über seine Tätigkeit insbesondere in einer Behörde zu individualisieren ist (vgl. Senat VRS 128, 295 mit Anm. Krenberger in jurisPR-VerkR 8/2016; BGHSt 40, 3; StraFo 2010, 342).