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   BGH, 13.03.1959 - 4 StR 30/59   

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BGH, 13.03.1959 - 4 StR 30/59 (https://dejure.org/1959,6406)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1959 - 4 StR 30/59 (https://dejure.org/1959,6406)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1959 - 4 StR 30/59 (https://dejure.org/1959,6406)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VRS 16, 354
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 796/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.03.1959 - 4 StR 30/59
    Entgegen der Annahme der Revision ist das Urteil des Senats vom 25. Februar 1954 in BGHSt 5, 392, 396 [BGH 25.02.1954 - 4 StR 796/53] allerdings nicht dahin zu verstehen, daß eine rücksichtslose Fahrweise nur bei bewußter Fahrlässigkeit vorliegen könne.
  • BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
    Auszug aus BGH, 13.03.1959 - 4 StR 30/59
    Bei der Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis wird das Landgericht auch das Persönlichkeitsbild der Angeklagten nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Dezember 1954 (BGHSt 7, 165, 167) [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54] noch näher zu erforschen haben.
  • OLG Stuttgart, 08.08.2017 - 3 Rv 25 Ss 606/17

    Straßenverkehrsgefährdung: "Rücksichtslosigkeit" eines Überholvorgangs an einer

    Rücksichtslos handelt ferner - bei fahrlässig unbewusster Begehungsweise - wer sich aus Gleichgültigkeit auf seine Pflichten nicht besinnt, Hemmungen gegen seine Fahrweise gar nicht erst aufkommen lässt und unbekümmert um die Folgen seines Verhaltens darauf losfährt (BGH, Urt. v. 13.03.1959 - 4 StR 30/59, VRS 16, 354ff, 356; OLG Oldenburg, Urt. v. 15.10.1959 - 2 Ss 364/59, VRS 18, 444, 445 MüKoStGB/Pegel, 2. Aufl. 2014, § 315c Rn 82; Fischer, StGB, 64. Aufl. 2017, § 315c Rn. 14).

    Eine lediglich auf menschlichem Versagen beruhende falsche Beurteilung der Verkehrslage - wie sie vorliegend das Amtsgericht festgestellt hat - genügt hingegen nicht (vgl. OLG Braunschweig a.a.O. BGH, Urt. v. 13.03.1959 - 4 StR 30/59, VRS 16, 354ff, 357).

    Denn hierzu hätte der Angeklagte nicht nur aus Gedankenlosigkeit sondern aus Gleichgültigkeit sich um die mögliche Verletzung der ihm obliegenden Verkehrspflichten keine Gedanken gemacht haben müssen (vgl. u. a. BGH, Urt. v. 13.03.1959 - 4 StR 30/59, VRS 16, 354ff, 356).

  • LG Karlsruhe, 29.07.2004 - 11 Ns 40 Js 26274/03

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Dichtes Auffahren auf der Autobahn zur Erzwingung

    Die gleichgültigkeitsbedingte Rücksichtslosigkeit wird durch ein unbewusst fahrlässiges Verhalten nicht ausgeschlossen (BGH VRS 7, 98, VRS 16, 354, 356, VRS 23, 289, 291, Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 315 c Rz. 19 b).
  • BGH, 06.09.1963 - 4 StR 312/63

    Rechtsmittel

    Dann muß er sein Verhalten darauf einstellen (BGH VRS 11, 107; 13, 250; 16, 354; 23, 276).

    Außerdem hatte die Dämmerung begonnen, die das Erkennen von Entfernungen und Schätzen der Geschwindigkeit wesentlich erschwert (BGH VRS 16, 354).

    Das hätte den Angeklagten aber zu besonderer Vorsicht mahnen müssen (BGH VRS 16, 354; 19, 277).

  • BGH, 08.09.1967 - 4 StR 81/67

    Mitverschulden an einem Verkehrsunfall wegen einer rücksichtslosen Handlungsweise

    Wenn das Landgericht in diesem unbekümmerten Verhalten "zumindest eine Gleichgültigkeit" sieht und es als grob verkehrswidrig und rücksichtslos i.S. des § 315 c Abs. 1 Ziff. 2 StGB einstuft, so steht es damit in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 5, 392; VRS 16, 354, 356).
  • BGH, 06.07.1962 - 4 StR 516/61

    Rücksichtsloses Verhalten eines Kraftfahrers im Straßenverkehr - Entkräften des

    Er hat auch wiederholt deutlich zum Ausdruck gebracht, daß es sich um einen besonders schweren Verstoß gegen die im § 1 StVO geforderte Verkehrsgesinnung , eine geradezu unverständliche Nachlässigkeit (VRS 7, 98) handeln müsse, während eine nur augenblickliche Unaufmerksamkeit (BGHSt 5, 392, 396 [BGH 25.02.1954 - 4 StR 796/53]; VRS 7, 98, 99; 16, 354, 356, 357),eine auf menschlichem Versagen beruhende irrige Beurteilung der Verkehrslage (VRS 13, 28; BGHSt 5, 297, 301) [BGH 04.02.1954 - 4 StR 551/53], ein Fehlverhalten aus Bestürzung und Schrecken im Augenblick der Gefahr (VRS 14, 304, 305) einen solchen Vorwurf nicht verdienen.
  • LG Freiburg, 11.11.2020 - 17 Ns 510 Js 17581/20

    Wer vom Beschleunigungsstreifen in einem Zug auf die Überholspur wechselt,

    Rücksichtslos handelt bei fahrlässig unbewusster Begehungsweise, wer sich aus Gleichgültigkeit auf seine Pflichten nicht besinnt, Hemmungen gegen seine Fahrweise gar nicht erst aufkommen lässt und unbekümmert um die Folgen seines Verhaltens darauf losfährt (BGH, Urt. v. 13.03.1959 - 4 StR 30/59, VRS 16, 354ff, 356; OLG Oldenburg, Urt. v. 15.10.1959 - 2 Ss 364/59, VRS 18, 444, 445 ; Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Aufl. 2019, § 315c Rn. 28 m.w.N.).

    Eine lediglich auf menschlichem Versagen beruhende falsche Beurteilung der Verkehrslage genügt hingegen nicht (vgl. BGH, Urt. v. 13.03.1959 - 4 StR 30/59, VRS 16, 354, 357; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08. August 2017 - 3 Rv 25 Ss 606/17 -, Rn. 16, juris).

  • LG Freiburg, 11.11.2020 - 17 Ns 64/20

    Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung: Spurwechsel vom Beschleunigungsstreifen

    Rücksichtslos handelt bei fahrlässig unbewusster Begehungsweise, wer sich aus Gleichgültigkeit auf seine Pflichten nicht besinnt, Hemmungen gegen seine Fahrweise gar nicht erst aufkommen lässt und unbekümmert um die Folgen seines Verhaltens darauf losfährt (BGH, Urt. v. 13.03.1959 - 4 StR 30/59, VRS 16, 354ff, 356; OLG Oldenburg, Urt. v. 15.10.1959 - 2 Ss 364/59, VRS 18, 444, 445 ; Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Aufl. 2019, § 315c Rn. 28 m.w.N.).

    Eine lediglich auf menschlichem Versagen beruhende falsche Beurteilung der Verkehrslage genügt hingegen nicht (vgl. BGH, Urt. v. 13.03.1959 - 4 StR 30/59, VRS 16, 354, 357; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08. August 2017 - 3 Rv 25 Ss 606/17 -, Rn. 16, juris).

  • BGH, 10.06.1960 - VI ZR 142/59

    Rechtsmittel

    Die Auffassung des Berufungsgerichts setzt sich entgegen der Ansicht der Revision nicht in Widerspruch mit verkehrsrechtlichen Grundsätzen, die in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aufgestellt worden sind (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1954 - VI ZR 152/53 - = VersR 1955, 55; vom 9. Mai 1958 - VI ZR 124/57 - = VersR 1958, 484; vom 13. März 1959 - 4 StR 30/59 - = VRS 16, 354).
  • BGH, 25.09.1959 - 4 StR 313/59

    Rechtsmittel

    Rücksichtslos handelt vielmehr nur, "wer sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinwegsetzt oder aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten gar nicht aufkommen läßt" (BGHSt 5, 392, 395 [BGH 25.02.1954 - 4 StR 796/53]; VRS 15, 346, 349; 16, 354, 356).
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